TVon „politisch tot“ bis Zaungast: So sehen Drochterser Politiker das AfD-Urteil
Der Streit um das Bürgerhaus Drochtersen geht vor dem Oberverwaltungsgericht weiter. Foto: Wertgen
Die FWG nennt die AfD „politisch tot“, die CDU hält sich raus, die SPD rechnet trotzdem mit einem AfD-Einzug: Was die Parteien im Streit um das Kehdinger Bürgerhaus sagen.
Drochtersen. Das Verwaltungsgericht Stade hat den Eilantrag der AfD Drochtersen/Nordkehdingen abgelehnt - die eigentliche Kernfrage aber offengelassen: Darf die Gemeinde Parteien ohne Ratsvertretung von öffentlichen Einrichtungen ausschließen? Nun äußern sich politisch Verantwortliche zu dem Beschluss.
Antrag abgelehnt
T Stader Gericht zweifelt: Darf die AfD Drochtersen überhaupt klagen?
Bürgermeister: Abwarten und beobachten
Bürgermeister Mike Eckhoff hätte sich eine Tendenz gewünscht, ob der AfD Zutritt zum Bürgerhaus zu gewähren ist. „Jetzt müssen wir den weiteren Fortgang des Verfahrens abwarten“, sagt er mit Blick auf die nächste Instanz beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg.
Maßgeblich sei bei der ursprünglichen Ablehnung des AfD-Antrags die Benutzungsordnung des Kehdinger Bürgerhauses gewesen - die Gemeinde habe neutral agiert. Eckhoff betont: Es gehe um die ordnungsgemäße Einhaltung der Nutzungsordnung.
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Eine einfache Entscheidung war das nicht: Hätte die Verwaltung die AfD hineingelassen, wären Proteste zu erwarten gewesen. Als sie an der Ordnung festhielt, war der Aufschrei der AfD absehbar. „Es wäre auf keinen Fall geräuschlos abgelaufen“, so Eckhoff.
Für den Fall eines AfD-Einzugs in den Drochterser Rat im Herbst ist die Lage klar: „Laut der Nutzungsordnung dürfte sie dann ins Kehdinger Bürgerhaus.“
SPD: Rechnet trotzdem mit Einzug
Kai Schildt, Fraktionsvorsitzender der SPD Drochtersen, hatte ein anderes Urteil erwartet und beobachtet nun, welche Folgen der Beschluss für die AfD vor Ort hat.
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Illusionen macht er sich nicht: Er rechnet trotzdem mit einem AfD-Einzug in den Rat. Die Nutzungsordnung würde er in der Folge nicht anpassen. „Wir müssen wohl mit der AfD leben, ihr aber die ihr zustehenden Rechte gewähren, ohne mit ihr zusammenzuarbeiten“, sagt Schildt.
CDU: Ein reines Verwaltungsthema
Bernd Mattern, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU Drochtersen, ordnet nüchtern ein. „Wir haben das Thema mehr als Zaungast beobachtet“, sagt er. Legitim. Denn es sei bislang ein reines Verwaltungsthema. Mattern betont aber: Wer in Deutschland einen Verband gründe, müsse formelle Anforderungen einhalten.
FWG: Politisch toter Sieg
Die deutlichste Einschätzung kommt von Cornelius van Lessen, dem Fraktionsvorsitzenden der FWG Drochtersen. Folge man der Gerichtsargumentation, sei AfD-Ortsverbandsvorsitzender Sebastian Sieg derzeit kaum handlungsfähig: „Sieg ist in der Form politisch tot.“ Noch bliebe der AfD aber Zeit, das zu korrigieren.
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Dass Sieg und die beauftragte Kanzlei aus Hannover die Gemeinde als „Samtgemeinde Drochtersen“ bezeichneten, findet van Lessen „blamabel“.
Er verweist zudem auf eine weitere Konsequenz: Hätte ohnehin nur der Kreisverband klagen können, hätte er kein Recht auf das Bürgerhaus gehabt - denn der Kreisverband ist in Drochtersen nicht ansässig.
AfD kündigt Beschwerde an
Die AfD hat nun offiziell auf den Beschluss reagiert. „Wir werden Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen“, erklärt AfD-Kreissprecher Helmut Wiegers. Der Kreisvorstand habe den Vorsitzenden des Drochterser AfD-Ortsverbands, Sebastian Sieg, damit beauftragt und die nötigen finanziellen Mittel bereitgestellt. Kommunalwahl 2026
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Die vom Verfassungsschutz beobachtete Partei widerspricht der Argumentation des Verwaltungsgerichts Stade. Die Richter sahen keine Dringlichkeit. Die allgemeine Behauptung der AfD, ihr würden regelmäßig private Räume verweigert, genüge nicht. Dies gelte besonders angesichts des Wahlerfolgs der AfD in Drochtersen und Nordkehdingen bei der letzten Bundestagswahl, so das Gericht.
AfD-Versammlung vor dem Rathaus
„Wir haben ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, das bestätigt, dass ein Wirt im Bezug auf eine unserer Veranstaltungen bedroht wurde“, sagt Wiegers. Dieses Schreiben wolle man bei der Beschwerde vorlegen.
Es sei untragbar, dass einer Partei, die fast ein Viertel der Wähler unterstützt, der Zugang zu öffentlichen Räumen verweigert werde. „Wenn wir keinen Raum finden, halten wir unsere Aufstellungsversammlung eben auf dem Parkplatz vor dem Rathaus in Drochtersen“, so Wiegers.
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