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TWinter- und Sommerreifen: Was bei Schnee gilt

Winterliche Straßenverhältnisse: Der erste Schnee 2025 führte zu zahlreichen Unfällen. So mancher Autofahrer war dabei auch noch mit Sommerreifen unterwegs.

Winterliche Straßenverhältnisse: Der erste Schnee 2025 führte zu zahlreichen Unfällen. So mancher Autofahrer war dabei auch noch mit Sommerreifen unterwegs. Foto: Koppe

Der erste Schnee sorgte zum Jahresbeginn für etliche Unfälle. Was droht Autofahrern, die mit Sommerreifen fahren? Ein Blick auf Haftungsfragen und neue Regelungen für Reifen gibt Aufschluss.

Von Bengta Brettschneider Freitag, 14.02.2025, 03:00 Uhr

Kreis Cuxhaven. Anfang Januar führte der erste Schnee des Jahres zu mehreren Unfällen im Kreis Stade. Viele Autofahrer waren trotz der winterlichen Bedingungen noch mit Sommerreifen unterwegs und verloren die Kontrolle über ihre Fahrzeuge.

Situative Winterreifenpflicht

Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz in solchen Fällen aus? Sascha Langbehn von der Itzehoer Versicherung in Hemmoor weist darauf hin, dass der Halter des Autos generell dazu angehalten ist, für eine „den Straßenverhältnissen angemessene Bereifung“ zu sorgen, die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Seit 2010 schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, dass der Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte alle Räder mit entsprechenden Reifen auszustatten hat. Dafür eignen sich Winter- wie auch Ganzjahresreifen. Ein reiner Sommerreifen sorgt ab 15 bis 20 Grad für eine bessere Haftung und weniger Verschleiß, besonders bei Regenwetter, ohne Frost, führt er weiter aus.

Versicherung kann Haftpflichtteil zurückfordern

Als Faustregel würde er dazu raten, ab Oktober Winterreifen montieren zu lassen und ab März bis Mai wieder Sommerreifen. Käme es zu einem Schaden, da der Halter im Winter mit Sommerreifen unterwegs war, übernehme die Versicherung den Haftpflichtteil zuerst. Wenn der Schaden jedoch nachweislich dadurch verursacht wurde, dass keine Winterreifen montiert waren, kann die Versicherung auch diesen Anteil zurückfordern, betont Sascha Langbehn. Die Kaskoversicherung darf die Leistung aufgrund von grober Fahrlässigkeit sogar ganz verweigern.

Reifen müssen „Alpine“-Symbol aufweisen

Stephan Hertz, Polizeioberkommissar in Cuxhaven, fügt hinzu, dass seit Oktober 2024 zusätzlich nur noch Ganzjahresreifen mit dem „Alpine“-Symbol zugelassen sind. Reifen, welche „nur“ die Kennzeichnung mit „M+S“ aufweisen, sind nicht mehr zulässig. Die bekannte Faustformel „Von O bis O“, also von Oktober bis Ostern, sei ein grober Anhaltspunkt, habe jedoch rechtlich keine Relevanz.

Drohende Bußgelder bei Verkehrskontrolle

„Wird man bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen kontrolliert, droht ein Bußgeld von 60 Euro. Sollte es zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen sein, drohen 80 Euro. Bei einer Gefährdung 100 Euro. Sollte es zu einem Unfall gekommen sein, drohen 120 Euro Bußgeld. In allen Fällen wird zusätzlich ein Punkt im Verkehrszentralregister eingetragen, bei einem Unfall sogar zwei“, erläutert Hertz weiter.

Die Unfälle in den letzten Tagen hätten gezeigt, dass Verkehrsteilnehmer sich und andere unnötigerweise gefährden, wenn sie mit Sommerreifen unterwegs sind. Stephan Hertz könne nur an alle appellieren, mit den richtigen Reifen unterwegs zu sein. Gleichzeitig müsse auch immer die Fahrweise angepasst werden, sollte die Gefahr bestehen, dass es glatt ist, führt er weiter aus.

„Fuß vom Gas“: Auch die Fahrweise muss angepasst werden.

Dazu gehöre „Fuß vom Gas“ und die Geschwindigkeit anzupassen. Man müsse stets bremsbereit sein und unnötig starke Lenk- oder Bremsmanöver vermeiden. Außerdem müsse der Fahrer für klare Sicht im Auto sorgen. Dazu gehöre es, die Scheiben komplett von Eis und Schnee zu befreien und für ausreichend Wischwasser inklusive Frostschutz im Auto zu sorgen.

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