Zähl Pixel
Zwangseinweisungen

T„Wütend auf mich selbst“: Schluchzende Richterin, weinende Zeugin in Stade

Vor dem Landgericht Stade wurde am Donnerstag der Prozess gegen einen mutmaßlichen Millionenbetrüger aus der Samtgemeinde Selsingen fortgesetzt.

Vor dem Landgericht Stade wurde am Donnerstag der Prozess gegen einen mutmaßlichen Millionenbetrüger aus der Samtgemeinde Selsingen fortgesetzt. Foto: Algermissen

Eine Richterin sitzt erneut vor dem Landgericht auf der Anklagebank. Sie soll vorschnell Zwangseinweisungen in die Psychiatrie angeordnet haben. Es wird persönlich.

Von Holger Heitmann Donnerstag, 26.02.2026, 17:30 Uhr

Rotenburg. Die Verhandlung wirft auch ein Schlaglicht auf die Arbeitsbedingungen am Amtsgericht in dieser Zeit. Ein Urteil ist am Landgericht Stade am Montag nicht gefallen, aber eines ist bereits deutlich geworden: Die Situation am Amtsgericht Rotenburg vor rund zehn Jahren hat nur Verlierer produziert.

Als Erstes sind da die Menschen, die in Rotenburg ohne eine Anhörung durch eine Richterin in eine geschlossene Unterbringung kamen. Eine solche Anhörung hätte ihnen zugestanden. Das weiß auch die heute 57-jährige Richterin, die ihnen diese Anhörung aber nicht oder erst verspätet gewährt hat. Dafür steht sie wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung vor dem Landgericht.

Und fünf Fälle räumte sie am Montag auch unter zeitweisem Schluchzen in einer Erklärung ein, die sie am Nachmittag im Gerichtssaal verlas. 2016 viermal, 2017 einmal habe sie Unterbringungen verlängert, ohne rechtzeitig die Betroffenen angehört zu haben. Zwar habe sie die Personen gekannt und mit deren Betreuern und Ärzten in Kontakt gestanden, sodass sie die Verlängerung nicht ganz willkürlich traf. Und in anderen Fällen habe sie Unterbringungen auch abgelehnt.

Dennoch: „Meine Verfehlungen machen mich fassungslos und wütend auf mich selbst.“ Dass sie gesetzeswidrig gehandelt habe, sei ihr damals nicht bewusst gewesen. „Ich hatte die Übersicht über meine Organisation verloren“, daher habe sie nicht gewusst, dass Anhörungen ausstehen.

Gründe für Versäumnisse werden gesucht

Es war der zweite Verhandlungstag des neu aufgerollten Verfahrens gegen die Frau, an dem über Stunden die Gründe für die Versäumnisse gesucht wurden, die immerhin für die Menschen, etwa in der Rotenburger Psychiatrie, in freiheitsentziehenden Maßnahmen mündeten.

Drei Zeugen hatten am Vormittag ausgesagt, darunter die Richterin, die sich 2018 mit den von ihr beobachteten Missständen am Amtsgericht an das Landgericht Verden gewandt hatte, das daraufhin begann, am Amtsgericht die Akten aus den drei vorherigen Jahren zu prüfen.

Sie habe die Probleme zunächst hausintern lösen oder zumindest ansprechen wollen, sei aber nicht auf Gehör gestoßen, so die heute 64-Jährige, auch nicht beim damaligen Direktor des Amtsgerichts. Der habe auf die „richterliche Unabhängigkeit“ der heutigen Angeklagten verwiesen. Im Gegenteil, die Richterin sei später geschnitten worden, gemobbt worden, sozusagen als Nestbeschmutzerin, und chronisch krank geworden.

Dass das Klima am Amtsgericht Mitte der 2010er-Jahre schlecht war, darüber waren sich im Gerichtssaal alle einig. Eine Zusammenarbeit unter den Richtern hat es damals offenbar kaum gegeben. Eine weitere Richterin (56), die aussagte, sah aber auch die allgemeine Arbeitsbelastung oder gar -überlastung als Grund. „Es war eine anstrengende Zeit“ und „es gab schon 2014 einen gewissen Unmut.“

Eilsachen, Fluktuation und Überforderung

Auch später, 2021 und 2022, habe es Überlastungsanzeigen der Richter aus dieser Zeit gegeben. Richter kamen und gingen, blieben oftmals kein ganzes Jahr. Und das Dezernat, in dessen Verantwortungsbereich die Psychiatrie des Krankenhauses lag, war besonders unbeliebt, weil damit viele spontane Eilanträge verbunden waren, für die man die eigentliche Arbeit dann stets stehen und liegen lassen musste. Rund 100 solcher „Unterbringungssachen“ habe es pro Jahr gegeben, manchmal eine pro Woche, manchmal auch eine pro Tag, das sei eben nicht planbar gewesen.

Das unterstrich eine Justizangestellte, die damals in der Geschäftsstelle der Angeklagten arbeitete, und auch heute wieder im Betreuungsdezernat arbeitet. Sie verteidigte die Richterin: „Ich kann nichts anderes sagen, als dass sie kollegial war, freundlich, für jede Frage zur Verfügung stand, auch bei Stress, auch übers Handy.“

Auch sie selbst habe viel gearbeitet, so die heute 55-jährige Amtsgerichts-Angestellte, sei damals für fünf Wochen krank geworden, „wegen der Arbeit“, betont sie. 2015 seien sie in der unterbesetzten Geschäftsstelle zu zweit gewesen, heute seien sie zu viert, und es sei immer noch viel zu tun, „immens viel, viele Eilsachen“.

Akten in Rotenburg monatelang unbearbeitet

Im Büro der Angeklagten hätten sich die Akten gestapelt, zum Teil sortiert, zum Teil ungeordnet. „Wir waren alle überfordert, bestimmt sind Fehler passiert, auf allen Seiten, Fristen versäumt worden, aber nicht über ein alltägliches Maß hinaus, so wie wir alle mal Fehler machen.“

Die Zeugin rieb sich mit zwei Fingern Tränen unter den Augen weg. „Wir haben versucht, die Bälle hochzuhalten“, sagte sie immer wieder. Die Angeklagte schaute von der Seite ebenfalls gerührt und berührt zu ihr herüber, massierte nervös ihre Hände, aber nickte und lächelte dabei.

Härter wurden die Gesichtszüge der Angeklagten bei der Aussage der Richterin, die sozusagen die Belastungszeugin im Verfahren ist. Die Angeklagte habe eine „erstaunliche Anzahl“ an Akten monatelang unbearbeitet gelassen. Das war ihr aufgefallen, weil die beiden Richterinnen Anfang 2016 die Zuständigkeiten getauscht hatten.

„Ich dachte, ich sehe Gespenster.“ Dass die Arbeit im Dezernat, zu dem die spontanen Anhörungen im Krankenhaus gehört hatten, „lästig“ sein konnte, gab die 64-Jährige zu, aber sie meinte auch: „Die Arbeit war absolut machbar.“ Wenn die Angeklagte ihre Vollzeitstelle ausgefüllt hätte, was diese nicht getan habe.

Chaotische Gesamtsituation am Arbeitsplatz

Als Rechtfertigung wurde die heute 57-jährige Angeklagte persönlich: Ihre 2016 in Nordrhein-Westfalen lebende Mutter sei dement gewesen, ihr Kind, das damals im Kita-Alter war, habe seelische und körperliche Probleme gehabt. Auf beides habe sie immer wieder reagieren müssen, wenn die eigene Mutter hilflos gewesen sei oder das Kind krank aus dem Kindergarten abgeholt werden musste. Dass sie im fraglichen Zeitraum nachmittags und mittwochs nicht gearbeitet habe, wie die Zeugin beobachtet haben wollte, stimmte aber nicht.

Hinzugekommen sei die schwierige bis chaotische Gesamtsituation an ihrem Arbeitsplatz, dem Amtsgericht. Selbst hat die Angeklagte nie über Überlastung geklagt, sich auch nie lange krankgemeldet. „Mein Lebenskonzept ,Ich schaff das schon alles‘ hat aber nicht mehr geklappt“, konstatierte sie. I

n den Richterdienst werde sie nicht zurückkehren, legte sich die Angeklagte fest, unabhängig vom Ausgang der Verhandlung. Die wird am Donnerstag in Stade mit der Aussage eines psychiatrischen Sachverständigen fortgesetzt, der sich im Prozess ein Bild von der Angeklagten gemacht hat, und am 18. März.

Zur Info: Erneute Verhandlung

Vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Stade läuft die erneute Verhandlung gegen eine 57-Jährige wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung. Die Angeklagte soll als Betreuungsrichterin am Amtsgericht Rotenburg zwischen Mai 2016 und Dezember 2017 in 15 Fällen geschlossene Unterbringungen angeordnet haben, ohne die Betroffenen zuvor persönlich anzuhören. Die 3. Große Strafkammer hatte die Frau im März 2023 zu einer Freiheitsstrafe von 33 Monaten verurteilt. Auf ihre Revision hin hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf. (rk)

Lesen Sie auch

Copyright © 2026 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel