TDas sind mögliche Standorte für Solarparks im Alten Land und Horneburg

Blick auf eine Freiflächenphotovoltaik-Anlage an der Autobahn bei Neumünster. Foto: Christian Charisius/dpa
Die Altländer und Horneburger wollen den Ausbau der Solarenergie vorantreiben. Wildwuchs bei Freiflächenphotovoltaik soll aber verhindert werden. So soll das gelingen.
Altes Land/Horneburg. Die Samtgemeinden Lühe und Horneburg sowie die Gemeinde Jork haben Bund und Land beim Wort genommen. Die Kommunen wollen in ihrer Klimaschutzregion die Freiflächenphotovoltaik ausbauen. Deshalb haben die Altländer und die Horneburger das Fachbüro Cappel + Kranzhoff - Stadtentwicklung und Planung aus Hamburg beauftragt, besonders geeignete und verträgliche Flächen zu ermitteln.
Ausbauziel für die Klimaschutzregion: 127 Hektar
Die Potenzialflächen-Analyse für die Region liegt jetzt öffentlich vor. Rein rechnerisch müsste die Klimaschutzregion Altes Land und Horneburg 85 Hektar beisteuern. Ein Aufschlag sei auf dem Land aufgrund der Siedlungsstruktur möglich. Deshalb geht Cappel + Kranzhoff von einem Ausbauziel von 127 Hektar aus.
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Heruntergebrochen auf die drei Kommunen bedeutet das: Auf die Samtgemeinde Horneburg entfielen 42,31 Hektar, auf Samtgemeinde Lühe 40,88 Hektar und auf die Gemeinde Jork 43,87 Hektar. Doch nicht jede Fläche ist letztlich geeignet. Deshalb hat das Fachbüro potenzielle Standorte für Solarparks ausgeguckt, die in die Flächennutzungspläne eingearbeitet werden könnten - als Grundlage für Bebauungspläne.
Laut Baugesetz sind Freiflächenanlagen lediglich innerhalb eines 200 Meter breiten Streifens beiderseits entlang von Autobahnen und zweigleisigen Schienenwegen privilegiert. Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Flächen im 500-Meter-Korridor förderfähig. Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft sollen laut EEG möglichst nicht in Anspruch genommen werden.
400 Meter Abstand zu Wohngebieten
In Frage kommen vor allem alte Sandgruben, ertragsschwache Agrarflächen, Vorranggebiete Torferhaltung oder bereits versiegelte Gewerbe- und Industrieflächen - am besten in räumlicher Nähe zu einer 110-kV-Leitung. Restriktiv wirken die Abstände, etwa zu Wohngebieten (400 Meter) und Wäldern (50 Meter).
Naturschutz- oder Überschwemmungsgebiete sind tabu. Auch das Vorranggebiet Kulturelles Sachgut im Alten Land lässt - wie bereits bei der Windkraft - raumbedeutsame Anlagen nicht zu. Das wären Freiflächenanlagen von mehr als fünf Hektar. Aufgrund der wertvollen Agrarflächen in der Marsch (Obstbau) wären allerdings ohnehin rechtlich keine Freiflächenphotovoltaik-, sondern lediglich Agri-PV-Anlagen möglich, so die Fachplaner.

Die Karte zeigt potentielle Flächen in Agathenburg, Dollern und Horneburg für Freiflächenphotovoltaikanlagen, die grün unterlegten - zwischen Bahn und A26 - haben laut Analyse die höchste Priorität. Foto: Cappel + Kranzhoff
Das heißt: In Frage kommen 22 Flächen in der Samtgemeinde Horneburg. Von den 248 Hektar würden 18,4 Hektar in privilegierten Bereichen an der Auto- und der Eisenbahn liegen. Besonders geeignet sind laut Cappel + Kranzhoff Flächen im Moorgürtel zwischen der A26 und der Bahnstrecke in den Gemeinden Agathenburg, Dollern und Horneburg (Priorität 1). Hinzu kommen Flächen in einem Korridor von 500 Metern zu Hochspannungsleitungen oder zu Hauptstraßen in Agathenburg, Dollern und Nottensdorf.

Die Karte zeigt potentielle Flächen in Bliedersdorf und Nottensdorf für Freiflächenphotovoltaikanlagen. Foto: Cappel + Kranzhoff
Damit die Altländer nicht leer ausgehen, hat das Büro zusätzlich Potenzialflächen für Agri-PV untersucht. Auf 1.660 Hektar (48 Flächen) könnten demnach Obst und Strom geerntet werden. Die Priorität-1-Flächen liegen in Hollern-Twielenfleth, Agathenburg, Dollern und Horneburg an der A26, die Priorität-2-Flächen an Hochspannungsstromleitungen in Hollern, Steinkirchen und Guderhandviertel.

Die Karte zeigt potentielle Agri-P- Flächen im Alten Land und in der Samtgemeinde Horneburg. Die grün unterlegten - zwischen Bahn und A26 - haben laut Analyse die höchste Priorität. Foto: Cappel + Kranzhoff
Die Analyse soll der Politik als Arbeitsgrundlage für die Beurteilung von Anfragen und Anträgen zur Realisierung von Freiflächen-PV-Anlagen und Agri-PV-Anlagen bis zur Erreichung des Ausbauzielkorridors von maximal 127 Hektar dienen. Im Rat der Samtgemeinde Lühe steht der Leitfaden am Mittwoch, 25. Juni, 19 Uhr, im Rathaus in Steinkirchen auf der Tagesordnung.
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Hintergrund der Potenzialflächenanalyse: Deutschland will die Erneuerbaren Energien ausbauen. Die Bundesregierung verfolgt damit zwei Ziele: Klimaziele einhalten und unabhängiger von Energieimporten werden. Bereits 2035 soll sich die Stromversorgung fast vollständig aus erneuerbaren Energien speisen. Niedersachsen will bis 2040 seinen Energiebedarf zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken.
Mehr Photovoltaik, dieses Ziel soll insbesondere mit Anlagen an und auf Gebäuden erreicht werden (50 Megawatt). In kleinerem Maßstab sollen Freiflächen beansprucht werden. Das Landesraumordnungsprogramm sieht vor, dass bis 2035 rund 0,47 Prozent der Landesfläche (22.500 Hektar) für Solarenergie genutzt werden soll. Im Schnitt sollen um die 3000 MW pro Jahr hinzukommen. Faustregel: 0,7 bis 1,5 Hektar pro Megawatt installierter Leistung werden benötigt. 15 Gigawatt (GW) sollen in Niedersachsen über die Freiflächenphotovoltaik erreicht werden.
Aktuell sind etwa 15 Prozent der insgesamt in Niedersachsen installierten Fotovoltaik-Leistung, sprich 655 von 4600 Megawatt (MW), auf Freiflächen installiert. Dafür werden rund 2031 Hektar genutzt. Das sind 0,04 Prozent der Landesfläche. Um den Zuwachs von zurzeit 0,65 GW auf perspektivisch 15 Gigawatt zu erreichen, müsste eine Fläche so groß wie die Landeshauptstadt Hannover überplant werden.
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