TEin Waldkindergarten für Apensen - Verwaltung stellt Antrag
Apensens Verwaltung möchte einen Waldkindergarten wie hier in Nottensdorf. Foto: Vasel (Archiv)
Der Bedarf an Kitaplätzen in Apensen wächst. Die Verwaltung möchte einen Waldkindergarten für die Samtgemeinde. Was dazu notwendig ist.
Apensen. Stade hat einen, ebenso Buxtehude und Horneburg. Nun keimt auch in Apensen der Wunsch nach einem Waldkindergarten. Die Verwaltung hat einen Antrag auf Prüfung zur Errichtung gestellt, der im Sozialausschuss für Jugend, Senioren, Sport und Kultur der Samtgemeinde Apensen am Mittwoch, 29. Oktober, auf der Tagesordnung steht.
Zu dem Wunsch nach einem Waldkindergarten führt die Verwaltung etliche Gründe an - allen voran den steigenden Bedarf an Elementarplätzen aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in der Samtgemeinde. In Apensen und Beckdorf entsteht insbesondere für Familien neuer Wohnraum. Schon jetzt kommt die Samtgemeinde bei Kitaplätzen an ihre Grenzen. So sei etwa zu Beginn des Jahres für das Kitajahr 2025/2026 noch unklar gewesen, ob zehn Elementarkinder ab drei Jahre einen Kitaplatz bekommen können. Lediglich durch Wegzug von Familien, Unterstützung der Gemeinde Sauensiek und Einschulung von Kindern, bei denen vorher eine Rückstellung in Erwägung gezogen wurde, sei diese Problematik vorübergehend entschärft worden.
Waldkindergärten in Horneburg und Buxtehude
Man habe sich in den Nachbargemeinden nach Alternativen umgeschaut, um nicht gleich eine neue Kindertagesstätte errichten zu müssen, heißt es seitens der Verwaltung. In Horneburg und Buxtehude haben sich Waldkindergärten etabliert, die jedoch aus Elterninitiativen entstanden sind und von Vereinen betrieben werden. Weiterer Aspekt: Ein Waldkindergarten würde das pädagogische Angebot in der Samtgemeinde Apensen erweitern - und die Kinder könnten die Natur im Wald ganz anders erleben.
Voraussetzungen für einen Waldkindergarten
Für den Betrieb einer Waldkindergartengruppe sind allerdings mehrere Voraussetzungen zu erfüllen. Das weiß auch die Verwaltung. Dazu zählt nicht nur ein geeignetes Waldareal, sondern auch die Einwilligung der Baubehörde und gegebenenfalls eine Baugenehmigung zum Aufstellen eines beheizten Bauwagens oder einer Schutzhütte sowie einer Toilette.
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Weiterhin gibt es Regeln zur Gruppengröße mit bis zu 15 Kindern sowie auch zur Anzahl der Betreuungskräfte mit pädagogischem Fachpersonal. Auch die Öffnungszeit mit 30 Stunden wöchentlich ist genau festgelegt sowie mit maximal sechs Stunden an fünf Tagen. Bei über fünf Stunden muss den Kindern eine warme Mahlzeit gewährleistet werden. Darüber hinaus gibt es Vorschriften zum pädagogischen Konzept, zu Hygiene und Infektionsschutz sowie letztlich auch zur Finanzierung.
Laut Verwaltung laufen bereits Gespräche mit einem Grundstückseigentümer für ein Waldgrundstück. Außerdem würden weitere potenzielle Grundstücke sondiert. Auch zur Schutzunterkunft gebe es bereits Gespräche. Zudem lägen Angebote von Waldkindergartenanbietern vor, um die benötigten finanziellen Mittel im Haushalt 2026 einplanen zu können. Diese würden mit einem Sperrvermerk bis zur endgültigen Beschlussfassung und Betriebserlaubnis versehen.
Im Sozialausschuss am 29. Oktober soll erst mal abgeklärt werden, ob die Politik den Vorschlag für einen Waldkindergarten in der Samtgemeinde grundsätzlich befürwortet und ein Konzept von der Verwaltung weiter ausgearbeitet werden soll.
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