TMann mit Gruselmaske gefilmt: Auf mehreren Grundstücken unterwegs

Eine Ihlienwortherin meldete einen Mann mit Maske vor ihrem Haus. Die Polizei befragte auch die Nachbarn. Foto: dpa/Robert Michael
Eine Überwachungskamera an einem Haus in Ihlienworth im Kreis Cuxhaven nimmt die Gestalt auf. Das Video verbreitet sich im Internet rasend schnell. Was die Polizei sagt.
Ihlienworth. Am 9. Dezember nahm die Sicherheitskamera vor einem Haus am Straßdeich in Ihlienworth den Mann auf, der mit einer Gruselmaske bekleidet war. Die Anwohnerin alarmierte sofort die Polizei. Das ist bisher bekannt.
„Die Kolleginnen und Kollegen waren vor Ort. Noch am Abend meldeten sich weitere Nachbarn, dass die Person auch auf ihren Grundstücken gewesen sein soll. Weitere Vorfälle dieser Art hat es aber bisher nicht gegeben“, teilte Stephan Hertz auf Anfrage unseres Medienhauses mit. Eine verantwortliche Person konnte bisher nicht ermittelt werden, doch wie geht die Polizei in einem solchen Fall vor?
„Nach strafrechtlicher Würdigung der Gesamtumstände handelte es sich bisher nicht um ein strafbares Verhalten. Die Polizei bezieht solche Sachverhalte natürlich in ihre Ermittlungen mit ein, wenn es andernorts zu ähnlichen Vorfällen kommt“, erklärt Hertz und ergänzt: „Strafrechtlich käme bei einem anderen Verhalten eventuell Hausfriedensbruch in Betracht. Wenn sich die Person an Türen oder Fenstern zu schaffen macht, kommt man in den Bereich des versuchten Einbruchs. In jedem Fall sollte die Polizei gerufen werden. Panik oder Angst sind nicht angebracht“, so der Polizeisprecher. Auch die Nachbarschaft könne über den Vorfall informiert werden.
Nicht alles darf ins Internet
Die betroffene Person, deren Kamera den Mann aufzeichnete, teilte das Bild in sozialen Medien, aber auch hier ist Vorsicht geboten, um nicht selbst eine Straftat zu begehen. „In jedem Fall gelten immer die Persönlichkeits- und Urheberrechte der gefilmten Personen. Alles, was eine Identifizierung der Person in der Öffentlichkeit ermöglichen würde, ist verboten. Im Fall mit der Maske ist eine Identifizierung der Person nicht ohne weiteres möglich. Anders wäre es, wenn die Person keine Maske getragen hätte“, erklärt Hertz.
Die Veröffentlichung von Lichtbildern, die personenbezogene Daten enthalten und eine Identifizierung ermöglichen, ist den Sicherheitsbehörden im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung vorbehalten und unterliegt strengen Vorgaben und Voraussetzungen.