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Blaulicht

TMitschnacker im Kreis Cuxhaven? Das sagt die Polizei

Ein unbekannter Mann soll im Kreis Cuxhaven Kinder angesprochen haben - zumindest kursiert eine Meldung dazu in den sozialen Netzwerken (Symbolbild).

Ein unbekannter Mann soll im Kreis Cuxhaven Kinder angesprochen haben - zumindest kursiert eine Meldung dazu in den sozialen Netzwerken (Symbolbild). Foto: Cheryl Holt/Pixabay

In den sozialen Medien kursieren Berichte, wonach Kinder in Dorum und Cuxhaven-Duhnen von einer unbekannten Person aus einem blauen Fahrzeug heraus angesprochen worden sein sollen. Nun meldet sich die Polizei zu den angeblichen Vorfällen.

Von Redaktion Mittwoch, 11.09.2024, 16:36 Uhr

Cuxhaven. In den sozialen Medien kursieren derzeit alarmierende Berichte, laut denen am Mittwochvormittag in Dorum und am Mittwochnachmittag in Cuxhaven-Duhnen Kinder von einer bislang unbekannten Person aus einem blauen Fahrzeug heraus angesprochen worden sein sollen. Diese Informationen wurden auch der Polizeiinspektion Cuxhaven gemeldet.

In einer Pressemitteilung betont die Polizei Cuxhaven, dass diese Berichte ernst genommen werden und die Ermittlungen mit höchster Priorität geführt werden. Allerdings stellt die Polizei klar, dass bis zum Nachmittag keine konkreten Anzeigen oder Meldungen dazu vorliegen.

In Dorum wurde zwar ein Fahrzeug gemeldet, das in der Gegend um Osterbüttel gesichtet wurde. Eine polizeiliche Überprüfung ergab jedoch, dass keine Kinder angesprochen wurden. Das Fahrzeug, das ein Kennzeichen aus Hamburg gehabt haben soll, konnte nicht mehr angetroffen werden.

„Wir verstehen die Sorgen von Eltern, Erziehungsberechtigten und der Allgemeinheit und bitten eindringlich darum, etwaige Vorfälle direkt bei uns zu melden, damit wir entsprechende Maßnahmen ergreifen können“, erklärt Polizeisprecher Stephan Hertz.

Strenge Regelungen für Öffentlichkeitsfahndungen

Die Polizei appelliert zudem an die Öffentlichkeit, Meldungen und Informationen aus sozialen Medien nicht ungeprüft weiterzugeben. Die unbedachte Verbreitung persönlicher Daten oder falscher Informationen kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Besonders die Weitergabe von Lichtbildern oder anderen sensiblen Daten kann dazu führen, dass man sich selbst strafbar macht.

Öffentlichkeitsfahndungen, bei denen persönliche Daten veröffentlicht werden, unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen und erfordern oft die Zustimmung eines Richters. Solche Maßnahmen dürfen nur von den Sicherheitsbehörden durchgeführt werden.

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