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Windenergie

TSo bekommt Neuenkirchen vielleicht doch noch seine Windräder

Die Gemeinde Neuenkirchen prüft derzeit, inwiefern eine Ausweisung von Windenergieflächen möglich ist (Symbolbild).

Die Gemeinde Neuenkirchen prüft derzeit, inwiefern eine Ausweisung von Windenergieflächen möglich ist (Symbolbild). Foto: Arne Dedert/dpa

Keine großen Windräder im Alten Land. Das Landesraumordnungsprogramm legte das vor zwei Jahren klar fest. Nun prüft die Gemeinde Neuenkirchen ein mögliches Schlupfloch im Baugesetz.

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Von Steffen Buchmann
Mittwoch, 03.07.2024, 10:50 Uhr

Neuenkirchen. Die Gemeinde Neuenkirchen will die Pläne zur Errichtung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet weiter forcieren. In der letzten Ratssitzung im Juni vor der Sommerpause setzte der Rat das umstrittene Thema auf die Tagesordnung.

Bisherige Pläne, auf dem Gemeindegrund Windräder aufbauen zu lassen, durchkreuzte das Landesraumordnungsprogramm (LROP). Das Land Niedersachsen stellt das Alte Land als „Kulturelles Sachgut“ unter besonderen Schutz: Raumbedeutsame Planungen, die das Gebiet in seiner Wertigkeit erheblich beeinträchtigen, sind hiernach unzulässig - also auch Windkraftanlagen in Neuenkirchen.

Schlupfloch im Baugesetzbuch?

Im Rat stellte Bürgermeister Gerd Grunwald (Grüne) jedoch einen potenziellen Ausweg aus der Planungsmisere vor. Stichwort: Gemeindeöffnungsklausel. „Diese Klausel soll es Gemeinden ermöglichen, abweichend zur Regionalplanung selbst Flächen für Windenergie auszuweisen“, sagte Bürgermeister Grunwald dem TAGEBLATT.

Dies ergibt sich aus Paragraf 245e Absatz 5 des Baugesetzbuches, der vom Bundestag im Juli 2023 ergänzend beschlossen worden war. „In Neuenkirchen haben wir schon lange den Wunsch, Windkraftanlagen aufzustellen“, sagte Grunwald. Mögliche Flächen für Windräder sieht der Rathauschef etwa entlang der Autobahn. „Hier wären drei Anlagen denkbar“, sagte Grunwald.

Verwaltung soll Umsetzung prüfen

Per einstimmigem Beschluss beauftragte der Rat Neuenkirchen die Verwaltung, zu prüfen inwiefern die Gemeindeöffnungsklausel für die Gemeinde infrage kommt. Ein aktuelles Fachgutachten, das der Landkreis Stade bei der DKC Kommunalberatung GmbH aus Köln in Auftrag gegeben hatte, schmälert jedoch die Erfolgschancen.

So gingen der Gutachter Fabian Tempelmann, Chef-Planer Simon Grotthoff und Kreisbaurätin Madeleine Pönitz bei Einblicken in das Gutachten im Februar 2024 bereits davon aus, dass sich im Schutzgebiet kein großes Windrad drehen wird. Offen war, ob Kleinwindanlagen unter 50 Metern möglich sein werden.

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