Unehrlicher Finder? 50-Euro-Scheine alle weg

Die verloren gegangene Brieftasche kam zurück - allerdings ohne das Geld. (Symbolbild) Foto: Pleul/dpa-Zentralbild/Illustration
Hat sich der Finder seine Belohnung etwa schon abgezogen? Ein 76-Jähriger hatte sein Portemonnaie verloren. Das gilt beim Finderlohn.
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Rotenburg. Ein 76-jähriger Rotenburger hat Anfang der Woche sein Portemonnaie mit Bargeld, Karten und Ausweisen auf dem Weg vom Edeka-Markt an der Harburger Straße bis zu sich nach Hause verloren. Am Donnerstag fand der Mann die verlorene Geldbörse in seinem Briefkasten.
Das Geld, sechs 50-Euro-Scheine, also 300 Euro insgesamt, hatte vermutlich der unehrliche Finder zuvor herausgenommen, berichtet die Polizei. Sie ermittelt jetzt wegen einer Fundunterschlagung.
Fundsachen: Ehrlichkeit zahlt sich aus
Fundsachen müssen abgegeben werden. Finder dürfen Sachen, die mehr als 10 Euro wert sind, laut Gesetz nicht einfach behalten. Wer sich daran nicht hält, macht sich strafbar. Denn das gilt als Unterschlagung.
Allerdings müssen die Finder dafür nicht alles stehen und liegen lassen. Die Sachen müssen in einer angemessenen Frist abgegeben werden, also zum Beispiel nach der Arbeit.
Abgegeben werden können Fundsachen im örtlichen Fundbüro, bei der Polizei oder dem Bürgeramt. Dabei sollten auch Fundort und der Zeitpunkt angegeben werden, an dem die Sachen entdeckt wurden. Wer seinen Namen und seine Adresse hinterlässt, kann auf Finderlohn hoffen.
Den bekommen ehrliche Finder, wenn die Eigentümer ihre Wertsachen zurückbekommen. Bei Fundsachen mit einem Wert bis zu 500 Euro beträgt der Finderlohn fünf Prozent, drei Prozent bei Fundsachen, die mehr als 500 Euro wert sind.
Glück im Unglück
Ehrlicher Finder gibt 16.000 Euro Bargeld bei Polizei ab
Wenn sich niemand meldet, können die Fundsachen nach sechs Monaten vom Finder abgeholt werden. Die Sachen gehen dann in ihr Eigentum über. Nicht abgeholte Fundsachen werden versteigert.