Zähl Pixel
Blaulicht

Unfall: Jugendliche auf E-Scooter übersehen VW

In Geestland ist ein E-Scooter mit einem Pkw kollidiert (Symbolbild).

In Geestland ist ein E-Scooter mit einem Pkw kollidiert (Symbolbild). Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Zwei Jugendliche werden bei einem Unfall in Geestland (Landkreis Cuxhaven) verletzt. Die Polizei sieht die Schuld eindeutig bei den E-Scooter-Fahrern.

Von Redaktion 22.10.2026, 11:11 Uhr
12 Monate Premium-Zugriff für nur 1,00 € pro Woche! Langfristig sparen!

Landkreis Cuxhaven. Der Unfall ereignete sich am Dienstag (20. Oktober) kurz nach 17 Uhr auf der Debstedter Straße in Geestland (Landkreis Cuxhaven).

Zwei Jugendliche waren - laut Polizei „verbotswidrig“ - mit einem E-Scooter auf dem Gehweg unterwegs. Zur gleichen Zeit befuhr ein 42-jährigen Geestländer mit seinem VW die Debstedter Straße.

Jugendliche werden verletzt

Als sie vom Gehweg nach links in eine Straße einbiegen wollten, übersahen die Jugendlichen laut der Cuxhavener Polizeisprecherin Benita Englich den VW. Es kam zur Kollision.

Die beiden Jugendlichen wurden leicht verletzt. Einer der beiden wurde mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden.

E-Scooter müssen Radwege oder Fahrbahn nutzen

Wer mit einem E-Scooter unterwegs ist, darf Radwege (auch gemeinsam mit Fußgängern genutzte), Radfahrstreifen und Fahrradstraßen nutzen. Fehlt beides, wird die Fahrbahn genutzt, außerorts auch der Seitenstreifen. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist das Fahren verboten, es sei denn, das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt es. Dann hat aber der Fußverkehr immer Vorrang.

Das Portal scootskills.de informiert über neue Regeln, die ab dem 1. März für E-Scooter gelten:

  • Überall dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, dürfen automatisch auch E-Scooter fahren – ein zusätzliches Verkehrszeichen ist nicht notwendig.
  • Radwege müssen nur noch benutzt werden, wenn für sie eine Benutzungspflicht angeordnet ist; andernfalls ist auch die Fahrbahn zulässig.
  • Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die per Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksicht gefahren werden.
  • Der Grünpfeil für den Radverkehr gilt auch für E-Scooter.

“ScootSkills“ ist ein Angebot der Deutschen Verkehrswacht.

(set)

Copyright © 2026 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel

2,77 Promille: Audi-Fahrerin rammt Transporter

Ein Verkehrsunfall wird der Polizei in Jesteburg (Landkreis Harburg) gemeldet. Es ist nicht der einzige Schaden, den die Frau verursacht hat. Der Grund dafür wird den Beamten schnell klar.