T1,8 Tonnen Kokain in Bremerhaven gefunden: Zoll meldet Rekord

Immer mehr Kokain wird im Hafen angeschwemmt: Im vergangenen Jahr stellte das Hauptzollamt Bremen 1,8 Tonnen in Bremerhaven sicher. Aber nicht nur diese große Menge beunruhigt den Zoll. Foto: Dedert
Mit mehr als 1,8 Tonnen hat das Hauptzollamt Bremen im vergangenen Jahr in Bremerhaven die bislang größte Kokainmenge im Hafen aus dem Verkehr gezogen. Beim Blick auf die Entwicklung der vergangenen Jahre ist der Zoll äußerst besorgt.
Bremerhaven. Das Hauptzollamt Bremen hat am Freitag ihre Bilanz für das vergangene Jahr vorgestellt. 1,8 Tonnen Kokain wurden im Hafen von Bremerhaven sichergestellt. Das ist ein Rekordergebnis.
„Die Rekordsicherstellungsmenge an Kokain zeigt, dass Bremerhaven als einer der größten Häfen Europas weiterhin Einfallstor für den Rauschgiftschmuggel bleibt.
Sie zeigt aber auch, dass der Zoll mit seinen qualitativen und quantitativen Kontrollmethoden effektiv gegen den Drogenschmuggel vorgeht“, sagte Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen.
Großes Verfahren am Landgericht
Das Kokain ist im vergangenen Jahr bei mehreren Funden im Hafen aufgegriffen worden. Dazu gehören auch jene 500 Kilogramm, für die sich derzeit neun angeklagte Hafenarbeiter im Alter zwischen 35 und 49 Jahren wegen Drogenschmuggels vor dem Landgericht Bremen verantworten müssen.
Zu weiteren Fällen aus dem Jahr 2023 äußert sich der Zoll nicht, da noch die Ermittlungsverfahren laufen, sagt Hauptzollamtssprecher Volker von Maurich.
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Kokain mit GPS-Sender
Der Zoll hat etliche unterschiedliche Kriterien, nach denen er bewertet, ob ein Container im Hafen überprüft werden soll. Eines ist die Herkunft des Containers aus Südamerika. Meist werden hier in einem Hafen ordentlich Container mit ordentlich deklarierten Waren gekapert.
Sie werden unbemerkt geöffnet, dann wird dort eine Tasche mit Kokainpaketen deponiert, die zudem mit einem GPS-Sender versehen ist. So ist es dann möglich, den Container im Zielhafen aufzufinden, um die Tasche herauszuholen, erläutert von Maurich. Der Zielhafen ist leider immer wieder Bremerhaven.

Ein Rauschgiftspürhund des Hauptzollamts Bremen im Einsatz. Foto: Hauptzollamt Bremen
Fahnder finden immer mehr Kokain
Und leider nehmen die Mengen ständig zu. Im Vorjahr 2022 wurden 1,3 Tonnen Kokain im Hafen geborgen. „Es ist jetzt das vierte Jahr in Folge, in dem wir mehr als eine Tonne Kokain gefunden haben“, sagt der Zollsprecher. Das belege, dass mehr Kokain geschmuggelt werde.
Aber noch sei man in Bremerhaven weit von den Mengen entfernt, die beispielsweise in Antwerpen anfallen. Dort geht es um Größenordnungen von 116 Tonnen. Zum Vergleich: In Hamburg wurden im vergangenen Jahr 35 Tonnen Kokain aufgegriffen.
„Anzahl an Kontrollkräften wurde und wird erhöht“
Der Zoll nimmt die Herausforderungen an. „Die intensive und risikoorientierte Kontrolltätigkeit des Zolls im Hafen wird konsequent fortgeführt. Die Anzahl an Kontrollkräften wurde und wird weiterhin erhöht.
Natürlich sind wir auch in einem ständigen Austausch mit den angrenzenden Hauptzollämtern, den Zollfahndungsämtern und unseren Partnerbehörden. Die Allianz der Seehäfen zur Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels ist ein weiterer wichtiger Baustein“, betonte Amtsleiterin Tödter.

Ein Mitarbeiter des Hauptzollamts Bremen bei einer Containerkontrolle. Foto: Schuldt
Kampfansage der Bundesregierung
Inzwischen hat auch die Bundesregierung dem Drogenschmuggel den Kampf angesagt: „Wir müssen unsere Hochseehäfen so sicher machen, dass sie keine Einfallstore für tonnenweise Kokain mehr sein können“, sagte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) vergangene Woche bei einer Konferenz mehrerer europäischer Länder in Hamburg.
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„Dazu gehören: engmaschige Kontrollen, hohe Wachsamkeit und effektive Korruptionsprävention bei Unternehmen in den Häfen“, erläuterte sie.
Bremens Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) wies auf das Meldeportal: „Wir haben auf Landesebene unter anderem die Möglichkeit geschaffen, dass Zeugen über ein Meldeportal im Internet anonyme Hinweise zur Hafenkriminalität an die Staatsanwaltschaft geben können. Niemand muss die Sorge haben, später doch namentlich als Zeuge auftreten zu müssen.“