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Schwerverletzter

TMesserattacke: Stader Staatsanwaltschaft erwirkt U-Haft

Ein Mann hält ein Messer in der Hand.

Ein junger Mann wurde in Cuxhaven mit einerm Messer angegriffen und verletzt (Symbolbild). Foto: pixabay.de

Ein Streit in Cuxhaven ist in der Nacht zum Sonnabend eskaliert. Jetzt sind zwei junge Männer festgenommen worden. Neue Zeugenhinweise liegen vor. Die Hintergründe.

Von Lennart Keck Mittwoch, 27.11.2024, 12:45 Uhr

Cuxhaven/Stade. Nun also doch: Nach der Messerattacke auf einen jungen Mann in Cuxhaven sitzen zwei Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Vier Personen waren nach dem Angriff auf einen 22-Jährigen in einer Wohnung in der Lehfeldstraße vorläufig festgenommen worden. Am Sonnabendabend waren sie aber wieder auf freien Fuß gesetzt worden.

Die Ermittlungen in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Stade als „Herrin des Verfahrens“ hätten ergeben, „dass es aus juristischer Sicht einen sogenannten Rücktritt vom Versuch gab und das Delikt damit als ‚Gefährliche Körperverletzung‘ und nicht mehr als ‚Versuchter Totschlag‘“ eingeordnet werde, hatte die Polizei am Abend mitgeteilt. Alle tatverdächtigen Personen seien daher angesichts „fehlender Haftgründe“ entlassen worden.

Die Lehfeldstraße: Eine Wohnung ist Schauplatz einer blutigen Auseinandersetzung.

Die Lehfeldstraße: Eine Wohnung ist Schauplatz einer blutigen Auseinandersetzung. Foto: Keck

Wende: Neue Haftbefehle nach Messerattacke in Cuxhaven

Nun klickten die Handschellen erneut - zumindest bei zwei der vier Täter. „Nach weiteren Ermittlungen konnte eine neue juristische Bewertung vorgenommen werden“, erklärt Stephan Hertz, Sprecher der Polizeiinspektion Cuxhaven. Daraufhin habe die Staatsanwaltschaft Stade zwei Untersuchungshaftbefehle gegen den 19-jährigen sowie den 21-jährigen Cuxhavener beantragt. Das Amtsgericht Cuxhaven erließ die beiden Haftbefehle.

Sie wurden bei einem der mutmaßlichen Täter am Dienstagabend und beim anderen am Mittwochmorgen vollstreckt. Die beiden Festgenommenen seien in verschiedene Justizvollzugsanstalten gebracht worden.

Staatsanwaltschaft Stade äußert sich zu Haftbefehlen

Die schnelle Entwicklung der Ereignisse habe sowohl juristische als auch organisatorische Gründe, wie Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas auf Anfrage unseres Medienhauses erläutert. Breas erklärt die Neubewertung so: „Am Wochenende hatten wir noch kein vollständiges Bild der Lage. Bestimmte Zeugenaussagen lagen nur sporadisch oder nicht explizit vor.“ Anfang der Woche sei es schließlich gelungen, die „Mosaiksteine“ zusammenzusetzen und so eine Neubewertung vorzunehmen. „Darin sahen wir dann doch die Voraussetzungen für einen Haftbefehl.“

Die juristische Einschätzung eines „Rücktritts vom Versuch“ sei sehr komplex, schildert Breas. Grundsätzlich handele es sich um einen Rücktritt, wenn ein Delikt noch im Versuchsstadium abgebrochen wird. „Wenn man dann freiwillig von der weiteren Tatausführung absieht, und zwar bevor der ‚Erfolg’, in diesem Fall der Tod des Opfers, eintritt, dann haben wir einen sogenannten Rücktritt vom Versuch.“ Das bedeute aber nicht, dass das, was der Verdächtige getan haben soll, straffrei ist. „Es bedeutet nur, dass kein Tötungsdelikt mehr vorliegt, sondern ‚nur noch’ gefährliche Körperverletzung.“

Messerattacke in Cuxhaven: Neue Zeugenaussagen

Die neuen Zeugenaussagen und erweiterten Ermittlungen führten jedoch dazu, dass der „Rücktritt vom Versuch“ nun nicht mehr angenommen wird. „Natürlich muss man das immer neu bewerten, aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt kein Rücktritt vor“, stellt Breas klar. Derzeit werde das Delikt wieder als „Versuchter Totschlag“ eingestuft.

Dass es während laufender Ermittlungsverfahren zu juristischen Neubewertungen kommt, ist laut Breas nichts Ungewöhnliches. „Im Laufe einer Gerichtsverhandlung haben wir das häufig. Dann klagt die Staatsanwaltschaft erst Mord an und am Ende ist es ‚nur’ Körperverletzung mit Todesfolge. Mit einer anderen Strafandrohung und dann natürlich auch ganz anderen Voraussetzungen für etwaige Haftbefehle“, erklärt er die Dynamik dahinter. „Wenn heute neue Zeugen auftauchen, kann es morgen schon wieder anders sein.“ Deshalb sei es wichtig, nicht nur kurze, spontane Äußerungen zu beachten, sondern sich vor allem die Zeit für fundierte Vernehmungen zu nehmen - auch wenn das mehrere Tage dauern kann.

Fragen zum Tatgeschehen, wie Personen ermittelt wurden oder zum Zustand des Opfers beantwortete der Oberstaatsanwalt nicht.

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