Zähl Pixel
Justiz

T303-facher sexueller Missbrauch? Prozessauftakt am Stader Landgericht

Ein 59-jähriger Mann aus Zeven steht in Stade vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, die Tochter seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht zu haben.

Ein 59-jähriger Mann aus Zeven steht in Stade vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, die Tochter seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht zu haben. Foto: Harder-von Fintel

Ein 59-Jähriger steht seit Freitag in Stade als Angeklagter vor Gericht. Hat sich der Mann hunderte Male an der minderjährigen Tochter seiner Partnerin vergangen?

Von Thorsten Kratzmann Sonntag, 31.05.2026, 13:00 Uhr

Stade. Der 1966 in Sittensen geborene Angeklagte sitzt in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde ein. Dort sei er „Psychoterror“ ausgesetzt, führt dessen Pflichtverteidiger am Ende des ersten Verhandlungstages vor der Zweiten großen Strafkammer des Landgerichts Stade aus. Da sein Mandant seelisch angeschlagen sei, liege ihm daran, das Verfahren möglichst schnell zu Ende zu bringen.

Ein Anliegen, dem sich sowohl die Kammer als auch der Staatsanwalt nicht zu verschließen geneigt scheinen. Diesen Eindruck bekommen die beiden Prozessbeobachter schon früh während der Verhandlung am Freitagvormittag.

Sexueller Missbrauch in über 300 Fällen: Das wird dem Zevener genau vorgeworfen

Die Staatsanwaltschaft wirft dem geschiedenen Angeklagten vor, sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen und sexuellen Missbrauch von Kindern begangen zu haben. In 303 Fällen soll der 59-Jährige sexuelle Handlungen an der Tochter seiner Lebensgefährtin vorgenommen haben. Die Taten sollen im Haus der Lebensgefährtin in Zeven im Zeitraum von März 2014 bis Dezember 2017 begangen worden sein. Das Mädchen soll zu Beginn des andauernden Missbrauchs acht Jahre jung gewesen sein.

Der Angeklagte war 2013 zu seiner Partnerin und deren Tochter gezogen. Als ein Vertrauensverhältnis zu dem Mädchen aufgebaut war und sich eine Bindung entwickelt hatte, begann der rituelle Missbrauch: Der Angeklagte brachte das Mädchen abends ins Bett, setzte sich auf die Bettkante, streichelte ihr über den Bauch, glitt mit der Hand in die Unterhose und vollführte sexuelle Handlungen im Genitalbereich, um sich selbst zu erregen. Ein stets gleiches Vorgehen zweimal in der Woche.

Verständigung auf Geständnis des sexuellen Missbrauchs für geringere Strafe?

Bis Ende 2016 habe das Mädchen die Taten regungslos hingenommen. Als sich bei ihr Störgefühle einstellten, habe sie ihre Beine zusammengedrückt, wenn sich die Hand des Partners ihrer Mutter näherte. Bis Dezember 2017 sei es gleichwohl noch einmal pro Woche zu sexuellem Missbrauch gekommen, hält der Staatsanwalt dem Angeklagten vor. Die Glaubwürdigkeit der Aussagen der damals Minderjährigen hat das Gericht begutachten lassen.

Mit Eröffnung des Hauptverfahrens am Freitagvormittag fällt das Wort „Verständigung“. Hintergrund sind Überlegungen, ob das Gericht der Zeugin - also der Tochter der ehemaligen Lebensgefährtin des Angeklagten - eine Aussage ersparen könnte. Hintergrund ist ferner, dass der Verteidiger des 59-Jährigen die Frage an das Gericht gerichtet hat, ob ein Geständnis seines Mandanten, der eine Therapie absolviert habe, eine Minderung der Strafzumessung ermögliche? Der Vorsitzende Richter erklärt, der zu erwartende Strafrahmen betrage zwischen fünf und sechs Jahren Freiheitsentzug.

Ausschluss der Öffentlichkeit: Gericht weist Antrag zurück

Alsdann kommen die Verfahrensbeteiligten überein, die Verständigungsgespräche fortführen zu wollen. Doch der Verteidiger möchte unter Ausschluss der Öffentlichkeit sprechen und stellt den entsprechenden Antrag. Den weist die Kammer nach Abschluss einer internen Beratung zurück. Das öffentliche Interesse überwiege die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, lautet die Begründung. Gleichwohl haben die Prozessbeobachter den Gerichtssaal zu verlassen.

Ermittlungen wegen Besitzes kinderpornografischen Materials gegen Zevener

Nach 15 Minuten hat die Öffentlichkeit wieder Zutritt und der Vorsitzende Richter informiert über den Gesprächsinhalt. Der Verteidiger des Angeklagten hält unter Hinweis darauf, dass sein Mandant zwischen 2018 und 2020 eine ambulante Therapie absolviert habe, und sich geständig zeige, einen Strafrahmen zwischen drei Jahren neun Monaten und vier Jahren drei Monaten für vorstellbar.

Der Staatsanwalt verschließt sich nicht einer Verständigung. Die Kammer fasst eine Strafzumessung für den 59-Jährigen zwischen drei Jahren neun Monaten und vier Jahren sechs Monaten ins Auge - unter der Voraussetzung, dass der Angeklagte ein Geständnis ablegt, dass ein Schuldspruch ergeht und der Angeklagte zwischenzeitlich keinen Anlass gibt, eine Verständigung infrage zu stellen.

Angeklagter räumt die Taten vollumfänglich ein

Alsdann gibt der Verteidiger namens des Angeklagten eine Erklärung ab. Der zufolge räumt der 59-Jährige die ihm zur Last gelegten Taten vollumfänglich ein. Er bedauere zutiefst, was er getan hat. Und er habe das „als Problem erkannt“. Anlass, die Gedanken, eine Therapie anzugehen, in die Tat zu setzen, seien ihm die Ermittlungen gegen ihn wegen Besitzes kinderpornografischen Materials gewesen.

Die ambulante Therapie habe in Göttingen stattgefunden. Seit deren Abschluss 2020 sei „nie wieder etwas vorgekommen“. Der Schutzmechanismus wirke. Überdies möchte der Angeklagte der Zeugin die Aussage vor Gericht ersparen, setzt der Anwalt hinzu.

Prozess wegen sexuellen Missbrauchs eines 59-Jährigen geht am 9. Juni weiter

Schluchzend bekräftigt der Angeklagte die Einlassung seines Anwalts. Es tue ihm unendlich leid, was er getan hat. „Die Taten sind die Taten“, gesteht er.

Der Prozess wird am Dienstag, 9. Juni, fortgesetzt. Dann kommt der Gutachter vor dem Stader Landgericht zu Wort.

Copyright © 2026 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel