T60-Jähriger vor Buxtehuder Gericht: Mit NS-Vergleich auf Facebook die Grünen diffamiert

Vor dem Amtsgericht Buxtehude musste sich ein 60-Jähriger wegen Volksverhetzung verantworten. Er soll mit einem Facebook-Post Hass gegen die Partei Die Grünen angestachelt haben. Foto: Sulzyc
Ein Bild auf seiner Facebook-Seite bringt einem Mann aus dem Landkreis Stade die Anklage ein. Er vergleicht die Politik der Grünen mit dem Nationalsozialismus. Damit stachele er zu Hass gegen alle Mitglieder der grünen Partei auf.
Buxtehude. Auf dem Bild ist ein Reichsadler zu sehen, den anstatt eines Hakenkreuzes eine Sonnenblume ziert. Die Sonnenblume gilt als Symbol der Partei Bündnis90/Die Grünen. Diesem Bildensemble ist eine Botschaft beigefügt, die Grüne mit den Nationalsozialisten vergleicht.
Im November 2023 veröffentlichte ein 60 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Stade das ominöse Bild, das im Internet kursierte, auf seiner Facebook-Seite. Die Polizei wurde darauf aufmerksam.
Die Ermittlungsbehörde warf dem Mann Volksverhetzung vor. Mit der Veröffentlichung und Verbreitung des Bildes stachele er gegen Teile der Bevölkerung zum Hass auf. Denn das Bild stelle die Politik von Bündnis90/Die Grünen mit dem Unrechtsregime der Nationalsozialisten im Dritten Reich gleich und diffamiere damit alle Mitglieder der Grünen, sagte der Staatsanwalt bei der Anklageverlesung am Amtsgericht Buxtehude.
Angeklagter hielt das Bild für eine Karikatur
Ihm sei die Botschaft des Bildes nicht bewusst gewesen, sagte der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung. Es tue ihm leid, das Bild veröffentlicht und weitergeleitet zu haben. Er habe das Bild für eine Karikatur gehalten.
Wie der Reichsadler aussieht, habe er zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht gewusst. „Ob das ein Reichsadler, ein Bundesadler oder ein Geier ist, war mir nicht bewusst“, sagt er. So genau habe er den Inhalt auf seinem Handy gar nicht erkannt.
Erst nachdem ihn die Polizei damit konfrontierte, habe er sich mit dem „Nazitum“, so sagte er wörtlich, auseinandergesetzt und nach dem Reichsadler bei Google gesucht. Der 60-Jährige ist in verantwortungsvoller Position im Flugzeugbau beschäftigt.
Proteste eskalieren
„Grüne werden nicht bedient“: Staatsanwalt ermittelt
Er hege keinen Hass gegen die Grünen - auch wenn er mit den Entscheidungen der Partei nicht immer einverstanden sei, versicherte der Angeklagte. Aus welchem Anlass er das Bild bei Facebook veröffentlichte, kam vor Gericht nicht zur Sprache.
Rechtsanwalt spricht von einem Augenblicksversagen
Eigentlich habe er das Bild auch gar nicht weiterleiten wollen, es sei in einem unbedarftem Moment passiert. „Dass Inhalte im Internet mit Vorsicht zu genießen sind, habe ich jetzt im Alter von 60 Jahren gelernt“, sagte der Angeklagte noch. Sein Rechtsanwalt sprach von einem Augenblicksversagen - und schlug die Einstellung des Verfahrens vor. Davon wollte der Staatsanwalt nichts wissen. In diesem Fall müsse eine Sanktion sein - eine Geldstrafe.
Strafrichter Marcus Aping empfand den Angeklagten als glaubwürdig, der ehrlich gesprochen habe. Die Botschaft des ominösen Bildes hätte dem 60-Jährigen aber bewusst sein sollen. „Da gehört nicht viel historisches Wissen dazu.“
Richter warnt vor Radikalisierung im Internet
Vergleiche mit dem nationalsozialistischen Unrechtsregime, um andere zu diffamieren, seien indiskutabel. Mit der Verbreitung im Internet könne der Eindruck entstehen, dass solche Botschaften die allgemein weit verbreitete Meinung in der Gesellschaft seien. Eine gefährliche Entwicklung, sagte der Richter. „Es führt dazu, dass durch so etwas Menschen radikalisiert werden.“
„Eine klare Meinung zu haben, ist keine Straftat“, erklärte der Richter noch. „Aber, wo man es mit Vergleichen übertreibt, kann es schwierig werden.“
Der Facebook-Post hat Konsequenzen: 1200 Euro hat der 60-Jährige zu zahlen. Das Geld geht an die Tierheime in Buxtehude und Stade - ein Vorschlag des Angeklagten, dem das Gericht folgte. Sechs Monate ruht das Verfahren. Sobald der Angeklagte innerhalb dieser Zeit den Betrag zahlt, wird das Verfahren eingestellt.