TA26-Zubringer: Viele offene Fragen und einige Antworten zum Urteil

Die Autobahnanschlussstelle Buxtehude: Oben sind die Rübker Straße und das Baugebiet Feldmannweg zu erkennen. Foto: Martin Elsen
Bekommt Buxtehude eine Zufahrt zur fertigen A26-Anschlussstelle Buxtehude? Das neueste Gerichtsurteil beantwortet diese Frage nicht. Im Gegenteil, es wirft zusätzliche Fragen auf. Was jetzt feststeht - und was nicht.
Was hat das Lüneburger Gericht entschieden?
Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat der Berufung des Landkreises Stade gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stade vom 19. November 2019 teilweise stattgegeben. Das Verwaltungsgericht hatte damals den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Rübker Straße aufgrund der Klagen mehrerer Anlieger aufgehoben.
Das OVG hingegen hat den Planfeststellungsbeschluss abweichend von der Entscheidung des Stader Verwaltungsgerichts lediglich für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, die weitergehende, auf eine Klageabweisung gerichtete Berufung des Landkreises allerdings zurückgewiesen.
Die Lüneburger Richter haben die vorliegenden Fehler anders beurteilt als das Stader Verwaltungsgericht. Im Ergebnis hat das OVG aber ebenfalls Mängel bei der Planung der vorgesehenen Anliegerstraßen, eine unzureichende Berücksichtigung der Lärmbelastung und der vorhabenbedingten Kosten sowie Fehler im Rahmen der Begutachtung der Variantenwahl durch die Behörde festgestellt. Die festgestellten Mängel führten nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses. Es ist damit nicht auszuschließen, dass die aufgezeigten Mängel durch eine Planergänzung oder ein ergänzendes Verfahren behoben werden könnten. Sicher ist das aber auch nicht.
Autobahnanschluss
T Buxtehuder A26-Zubringer: Das lange Warten auf die Urteilsbegründung
Wann kann die Autobahnanschlussstelle Buxtehude geöffnet werden?
Erst einmal gar nicht. Das Urteil eröffnet die Möglichkeit, die Planungsfehler zu beheben. Ob das funktioniert, ist aber offen. Auch das Ergebnis des wohl mehrjährigen Planänderungsverfahrens zur Heilung der Planungsfehler dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit gerichtlich überprüft werden.
Hinzu kommen vorbereitende Planungen, Ausschreibungen und eine reine Bauzeit von drei bis vier Jahren. Selbst bei einem günstigen Verlauf der Bauarbeiten auf moorigem Untergrund und der juristischen Auseinandersetzungen geht es bei der Öffnungsfrage um viele Jahre. Bei einem ungünstigen Verlauf kann auch ein Jahrzehnt bis zur Öffnung der Anschlussstelle für die Buxtehuder vergehen. Aktuell dürfen nur Polizei und Rettungskräfte die verschlossene Anschlussstelle nutzen.

Die Grafik zeigt drei mögliche Trassen als Zubringer zur A-26-Anschlussstelle Buxtehude. Erst wenn die Variante 1 (Rübker Straße) komplett vom Tisch ist, könnten die beiden anderen Varianten in Betracht kommen.
Wieso wird nicht sofort die Planung einer Alternativtrasse angeschoben?
Eine Alternative zur Rübker Straße - also die kleine Ortsumgehung mit Anschluss an den Kreisel Harburger Straße/Ostmoorweg (siehe Karte) - hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn der Ausbau der Rübker Straße juristisch tot ist. Nur, wenn es keine mögliche Alternative zu einer Trasse gibt, die das Vogelschutzgebiet berührt, kann angrenzend zum Wachtelkönig-Gebiet eine Neubautrasse gebaut werden.
Da die Lüneburger Richter die Ertüchtigung der Rübker Straße zum Autobahnzubringer aber nicht ausgeschlossen haben, ist diese Bedingung nicht erfüllt. Damit bleibt die Trasse am Rande des Vogelschutzgebietes weiter versperrt. Erst wenn die Nachbesserungen nicht erfolgreich wären, könnten die Planungen für die Rübker Straße endgültig gestoppt werden.
Was sagen die Betroffenen?
Die offiziellen Stellen halten sich vorläufig bedeckt. Stades Landrat Kai Seefried (CDU) und Buxtehudes Bürgermeisterin Katja Oldenburg-Schmidt (parteilos) wollen sich in der kommenden Woche treffen und das weitere Vorgehen beraten. Auch die Einschätzung der Kreis-Anwälte soll abgewartet werden. Bürgermeisterin und Landrat haben mehrfach erklärt, dass Buxtehude eine Autobahnanschlussstelle brauche.
Auch die Bürgerinitiative (BI) Rübker Straße ist in einer Bewertung des Urteils noch zurückhaltend. „Inhaltlich hat das OVG das erste Urteil weitgehend bestätigt“, sagt Kläger Ulrich Felgentreu für die BI. Die Lüneburger Richter hätten andere Schlüsse daraus gezogen. Dass die Planungen auch aus Sicht des OVG rechtswidrig seien, bestätige aber die Kritik der BI am Ausbau.
Landrat Seefried hatte im Vorfeld erklärt, dass er ein für den Ausbau negatives Lüneburger Urteil akzeptieren und auf den Gang vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verzichten würde. Die BI will bei einer Niederlage den Weg nach Leipzig einschlagen, kann jetzt aber erst einmal abwarten, wie der Landkreis weiter vorgehen will.
Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
Eine erste Stellungnahme gibt es allerdings aus dem politischen Raum. „Dieses Urteil hilft niemandem weiter“, sagt Björn Protze, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion. Es sei ein schlechtes Urteil, weil es viele Fragen offen lasse. „Ich glaube nicht, dass Buxtehude in den nächsten zehn Jahren eine Autobahnauffahrt bekommt“, sagt Protze.

So ist die Planung für die Rübker Straße als Autobahnzubringer. In der Mitte fließt, von Lärmschutzwänden umgeben, der Verkehr von und zu der A26, links und rechts davon verlaufen die Anliegerstraßen.
Was sind die größten Hindernisse bei der Nachbesserung?
Der Planfeststellungsbeschluss sieht einen Ausbau der Rübker Straße zu einer sieben Meter breiten, zweispurigen Fahrbahn mit jeweils seitlich drei Meter hohen Lärmschutzwänden vor. Parallel dazu sollen hinter den Lärmschutzwänden Anliegerstraßen zur Erschließung der bisher durch die Rübker Straße erschlossenen Grundstücke führen.
Die Anwohner können bei den jetzt vorhandenen Kreuzungen von der Rübker Straße in die Anliegerstraßen abbiegen. Aufgrund des begrenzten Platzes zwischen der Wohnbebauung links und rechts der Straße gibt es Bereiche, an denen die Anliegerstraßen nur 4,10 Meter breit sind. Die Richter sagen, dass dies zu schmal ist.
Die Planungen für die Anliegerstraßen sind sicher schwer zu heilen. Das liegt am fehlenden Platzangebot. Häuser zu kaufen, um sie abzureißen und so Platz zu schaffen, ist bisher nicht vorgesehen. Ein ganz neues Konzept zu entwickeln, ist dagegen zeitaufwendig. Eine weitere Frage ist, wie schnell die Nachprüfung der unterschiedlichen Varianten ist und zu welchem Ergebnis das führt.
Interessant dürfte auch sein, wie lange die Planungsbehörde mit dem vorliegenden Datenmaterial überhaupt arbeiten kann und wann die Daten zuletzt aktualisiert worden sind. Das Planfeststellungsverfahren begann 2011. Erste Voruntersuchungen sind noch älter. Auch den Lärmschutz nachzubessern, wird eine Herausforderung. Selbst mit drei Meter hohen Lärmschutzwänden werden bei der jetzigen Planung laut OVG 16 Häuser „gesundheitsgefährdend“ Lärm ausgesetzt sein.