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Rübker Straße

TA26-Zubringer für Buxtehude: Neue Gutachten und eine neue Planung

Die Autobahn-Anschlussstelle Buxtehude Mitte ist fertig. Wie die Autofahrer dort hinkommen sollen, bleibt eine offene Frage.

Die Autobahn-Anschlussstelle Buxtehude Mitte ist fertig. Wie die Autofahrer dort hinkommen sollen, bleibt eine offene Frage. Foto: Martin Elsen

Gipfeltreffen zu einem brisanten Thema: Buxtehudes Bürgermeisterin Katja Oldenburg-Schmidt und Stades Landrat Kai Seefried haben über das Urteil zum Ausbau der Rübker Straße zum A26-Zubringer gesprochen. So soll es weitergehen.

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Von Karsten Wisser
Donnerstag, 15.02.2024, 10:52 Uhr

Buxtehude. Wird die Rübker Straße zum Autobahn-Zubringer für Buxtehude ausgebaut? Zu diesem Thema wurden jetzt die weiteren Schritte besprochen. Das Treffen der beiden Verwaltungsspitzen des Landkreises Stade und der Hansestadt Buxtehude in Stade war schon zweimal verschoben worden, weil fast zwei Monate lang auf die schriftliche Urteilsbegründung gewartet werden musste.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte das Urteil zum Ausbau der Rübker Straße (Kreisstraße K 40) mit der Bewertung „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ bereits am 5. Dezember vergangenen Jahres veröffentlicht. Die schriftliche Begründung war Anfang vergangener Woche veröffentlicht worden. Jetzt haben sich Buxtehudes Bürgermeisterin Katja Oldenburg-Schmidt (parteilos) und Landrat Kai Seefried (CDU) zum Urteil ausgetauscht und eine erste Bewertung vorgenommen.

Buxtehude soll weiterhin an die A26 angeschlossen werden

Seefried und Oldenburg-Schmidt betonen in einem gemeinsamen Statement, dass es ihr Ziel sei, Buxtehude zu einem Anschluss an die Autobahn 26 zu verhelfen. Die bereits fertiggestellte Auf- und Abfahrt der Anschlussstelle Buxtehude Mitte müsse eine Anbindung in Richtung Stadtmitte erhalten, sind sich die Beiden einig.

Das Oberverwaltungsgericht habe mit der Urteilsbegründung den Nachbesserungsbedarf am Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Rübker Straße skizziert, der jetzt abgearbeitet werden müsse, heißt es in einer vom Landkreis veröffentlichten Pressemitteilung. Die Schwerpunkte lägen im Bereich der Verkehrsplanung, bei Fragen der Schallimmissionen und bei der Ausgestaltung der Anliegerstraßen.

Die vom Gericht ebenfalls geforderte Variantenprüfung spielt in der Stellungnahme keine Rolle. Dabei geht es seit vielen Jahren um die Frage, ob eine kleine Umgehungsstraße am Vogelschutzgebiet „Moore bei Buxtehude“ mit Anschluss an den Kreisel Harburger Straße/Ostmoorweg nicht die für den Menschen bessere Lösung wäre.

Zweifel, ob die K40 zum Zubringer ausgebaut werden kann

Allerdings gibt es inzwischen wohl auch in den Verwaltungen Zweifel, ob die Rübker Straße jemals zum Autobahnzubringer ausgebaut werden kann. „Erst eine Überarbeitung der Planung auf Grundlage noch zu erstellender Fachgutachten wird zeigen, ob und auf welche Weise die Rübker Straße als Autobahnzubringer genutzt werden kann“, so die abgestimmte Erklärung. Dahinter verbirgt sich, dass eine Umgehung nach Rechtsauffassung der zuständigen Kreisverwaltung erst geplant werden kann, wenn der Ausbau der Rübker Straße vor Gericht endgültig gescheitert ist. Das ist aus Landkreis-Sicht aktuell nicht der Fall.

Neu ist auch, dass es neue Gutachten braucht, um die Planungsfehler zu heilen. Das spielt mindestens bei der Dauer des Planänderungsverfahrens eine große Rolle. Kreispolitik und Kritiker des Ausbaus gehen davon aus, dass auch die Umplanungen Jahre in Anspruch nehmen werden. Schon die Arbeit am Planfeststellungsbeschluss hat sechs Jahre gedauert. Aktuell rechnet niemand mehr damit, dass die fertige Anschlussstelle noch in diesem Jahrzehnt für die Autofahrer genutzt werden kann.

Das haben die Lüneburger Richter tatsächlich entschieden

Der 7. Senat des OVG hat der Berufung des Landkreises Stade gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stade vom 19. November 2019 teilweise stattgegeben. Das Verwaltungsgericht hatte damals den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Rübker Straße aufgrund der Klagen mehrerer Anlieger aufgehoben.

Das OVG hingegen hat den Planfeststellungsbeschluss abweichend von der Entscheidung des Stader Verwaltungsgerichts für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, die weitergehende, auf eine Klageabweisung gerichtete Berufung des Landkreises allerdings zurückgewiesen. Wäre das Stader Urteil bestätigt worden, wäre der Ausbau der Rübker Straße schon jetzt ausgeschlossen.

Zweites Gipfeltreffen mit BI nächste Woche

Seefried wirbt mit den in Aussicht gestellten neuen Gutachten und einer ergebnisoffenen Prüfung auch für Vertrauen bei allen Beteiligten. „Es ist unser Ziel, mit den aktualisierten Fachgutachten und einer größtmöglichen Transparenz in dem anstehenden Verfahren die besten Lösungen für diesen so wichtigen Autobahnanschluss und für die Betroffenen zu finden“, sagt der Landrat.

Nach TAGEBLATT-Informationen gibt es in der kommenden Woche ein Treffen mit Ulrich Felgentreu, Sprecher der Bürgerinitiative Rübker Straße mit dem Landrat. Die zuständigen politischen Gremien würden fortlaufend über den Planungsstand unterrichtet werden, so Kai Seefried. Felgentreu geht in einer ersten Reaktion weiterhin davon aus, dass die Fehler un der Planung nicht heilbar sind. Aber: „Im Umgang mit uns als Betroffene ist das eine Zeitenwende.“

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