TAbgeschafft: Kampf gegen die Strabs in Dollern erfolgreich
Ralf Kimmel (CDU) und Heuweg-Anwohner Paul Müller (FDP) kämpften gemeinsam für die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (von links). Foto: Vasel
Die Straßenausbaubeitragssatzung in der Gemeinde Dollern ist Geschichte. Mit den Stimmen von CDU und FDP hat der Rat die umstrittene Strabs abgeschafft.
Dollern. Mehrfach hatte CDU-Ratsherr Ralf Kimmel bereits seinen Antrag auf Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) gestellt. Kurz vor der Kommunalwahl war der Christdemokrat erfolgreich. Nach „sieben Anläufen“ gab es eine Mehrheit im Rat.
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„Nach fast zehn Jahren Kampf ist die Straßenausbaubeitragssatzung in Dollern endlich Geschichte“, bringt es Paul Müller auf den Punkt. Der frühere FDP-Ratsherr hatte sich seit dem Jahr 2017 für die Abschaffung der Strabs stark gemacht - als Politiker und als betroffener Grundstückseigentümer.
Damit gibt es in der Samtgemeinde Horneburg keine Gemeinde mehr, die bei Grunderneuerung von Gemeindestraßen die Grundstückseigentümer links und rechts zur Kasse bittet. Jetzt muss die Verwaltung noch eine Aufhebungssatzung veröffentlichen.
Strabs-Gegner wollen Landesgesetz ändern
Trotz alledem seien die Gegner der Straßenausbaubeitragssatzung noch nicht am Ziel. Niedersachsen müsse endlich das Kommunalabgabengesetz ändern und dafür sorgen, dass Kommunen grundsätzlich keine Beiträge mehr für den Ausbau öffentlicher Straßen erheben dürfen. Straßenausbau müsse in der Zukunft allein aus Steuermitteln finanziert werden. Das sei gerechter.
Die Krux: Ohne eine Neufassung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes könnte die Kommunalaufsicht von der Gemeinde Dollern die Wiedereinführung der Strabs verlangen, sollte sich die Kassenlage irgendwann einmal verschlechtern. Aktuell erheben 523 von 939 Gemeinden in Niedersachsen keine Straßenausbaubeiträge mehr. „Das sind 55,7 Prozent“ der Städte und Gemeinden, rechnet Edmund Nürnberg vom Niedersächsischen Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge vor.
Dollerner Satzung war rechtswidrig
Müller und Kimmel bedauern, dass der Rat die Straßenausbaubeitragssatzung erst in diesem Jahr abgeschafft hat. Schließlich sei bereits seit dem Jahr 2022 klar, dass die Satzung der Gemeinde Dollern rechtswidrig sei.
Damals hatten Anwohner des Heuwegs um den Apotheker Paul Müller vor dem Verwaltungsgericht Stade (A 1191/18) geklagt - und gewonnen. Ihr Widerstand stieß auf ein bundesweites Medienecho.

2022 hält Paul Müller ein Protestschild in der Hand. Foto: Vasel
Die Gemeinde hatte den denkmalgeschützten Heuweg gegen den Widerstand der betroffenen Grundstückseigentümer im Jahr 2017 komplett erneuert. Die Kommune stellte ihnen schließlich 60 Prozent der Kosten in Rechnung. Das waren fast 80.000 Euro. Einer der Heuweg-Eigentümer zahlte, seine 29.000 Euro bekam er nicht zurück. Der Rat hatte sich gegen eine Rückerstattung ausgesprochen, kritisieren der CDU- und der FDP-Politiker.
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Das Gericht hatte die Beitragspflicht unter anderem aufgrund von Formfehlern kassiert. Der Heuweg war nicht auf voller Länge ausgebaut worden. Damit war laut Gericht die Beitragspflicht „gar nicht entstanden“. Außerdem monierten die Richter, dass die Anlieger 60 Prozent der Kosten tragen sollten. Bei Außenbereichsstraßen wären allenfalls 20 Prozent angemessen.
Kopfsteinpflaster statt Asphalt
Fraglich war auch, ob Eigentümer wegen der zusätzlichen Kosten eines teureren denkmalschutzkonformen Ausbaus (Kopfsteinpflaster statt Asphalt) zur Kasse gebeten werden können. Rechtswidrig war der Bescheid damals auch wegen der Berechnungsfehler bei den Flächen.
Letztlich hätte die Dollerner Satzung vor einer erneuten Anwendung komplett überarbeitet werden müssen. Allerdings wäre die Rechtsunsicherheit geblieben. Die Rechtsprechung verlangt heute, dass Straßenunterhaltungsmaßnahmen der letzten 30 Jahre dokumentiert sein müssen. Das ist nicht der Fall. Samtgemeindebürgermeister Knut Willenbockel hatte deshalb wiederholt auf die Abschaffung gedrängt.
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