Abrechnung zu spät: Verbraucherzentrale mahnt EWE ab

Verbraucher sollten bei der Abrechnung der Energieversorger genau hinsehen - wenn sie denn eine erhalten. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Mehr als ein halbes Jahr müssen Kunden der EWE Vertrieb GmbH auf ihre Abrechnung warten. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat das Unternehmen deshalb abgemahnt - und will vor Gericht ziehen. Was EWE-Kunden wissen müssen.
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Ein halbes Jahr und länger mussten Kunden der EWE Vertrieb GmbH nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen auf ihre Energierechnung sowie die Auszahlung vorhandener Guthaben warten. Nach zahlreichen Beschwerden haben die Verbraucherschützer den Versorger abgemahnt und aufgefordert, sich an gesetzliche Fristen zu halten.
Abschluss- oder Jahresrechnungen für Energieverträge außerhalb der Grundversorgung müssten spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums übermittelt werden. Diese Frist habe EWE nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen deutlich überschritten.
Guthaben mit deutlicher Verspätung ausgezahlt
In den vorliegenden Fällen hätten Betroffene bis zu neun Monate auf ihre Rechnung warten müssen. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das mehr als ärgerlich, da eine fehlende Abrechnung erhebliche Auswirkungen hat“, erklärt Julia Schröder, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Beispielsweise würden viele Betroffene auf die Auszahlung eines Guthabens warten. „In den uns vorliegenden Fällen geht es um die Erstattung von bis zu 520 Euro. Durch die erheblich verspätete Auszahlung verschafft sich das Unternehmen einen kostenlosen Kredit zu Lasten der Kundinnen und Kunden sowie einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen“, kritisiert Schröder. Denn ergibt sich aus der Rechnung ein Guthaben, muss dieses laut Verbraucherzentrale binnen zwei Wochen ausgezahlt oder mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet werden.
Abrechnung wichtig für Verbrauchssteuerung
Doch nicht nur bei bestehenden Guthaben ist die Fristverletzung nachteilig: Wer aufgrund der fehlenden Abrechnung nicht weiß, wie hoch eine mögliche Nachzahlung ausfällt, zahlt keinen angepassten monatlichen Abschlag und kann auch nicht finanziell vorsorgen. Zudem fehlen mit der Rechnung wichtige Informationen, etwa zum tatsächlichen Energieverbrauch, zur Laufzeit des Vertrags und zu geltenden Kündigungsfristen.
Als Grund für die verspäteten Abrechnungen nennt EWE der Verbraucherzentrale die von der Bundesregierung vorgegebenen Entlastungsmaßnahmen. „Die Umsetzung der Preisbremsen rechtfertigt eine solch drastische Verzögerung jedoch nicht. Gesetzliche Fristen gelten auch bei der Einführung neuer Maßnahmen – zumal diese ja gerade der Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern dienen sollen“, so Schröder. Zudem würden andere Versorger zeigen, dass eine fristgerechte Abrechnung durchaus möglich ist.
EWE-Kunden sollen einmalige Entschuldigungszahlung erhalten
EWE habe bestehenden Kundinnen und Kunden, die länger als sechs Wochen auf die Jahresrechnung warten und ein Guthaben von mindestens 100 Euro haben, eine freiwillige Entschuldigungszahlung angekündigt, teilen die Verbraucherschützer mit. „Das ist ein positives Signal für die Betroffenen. Allerdings löst es das Problem nicht und kann auch die entstehenden Nachteile nicht kompensieren“, so die Energierechtsexpertin, und ergänzt: „Sich zu verpflichten, Abrechnungen zukünftig fristgerecht zu erstellen, wäre unserer Ansicht nach ein stärkeres Signal Richtung Kundinnen und Kunden gewesen.“ Die von den Verbraucherschützern geforderte Unterlassungserklärung habe die EWE jedoch nicht abgeben wollen. “Die Verbraucherzentrale Niedersachsen wird daher gerichtliche Schritte einleiten, um Verzögerungen dieser Art zu unterbinden“, kündigt die Organisation an. (set)
Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/ewe-abrechnungen.