TAfD: Darf die verurteilte Volksverhetzerin Kaiser kandidieren?

Marie-Thérèse Kaiser (27) ist schon 2021 für die AfD zur Bundestagswahl angetreten. Sie bekam damals 7,1 Prozent der Erststimmen, landete hinter den Kandidaten von CDU, SPD, Grünen und FDP auf Platz fünf. Foto: Wisser/vdb
In den sozialen Netzwerken wird die Frage diskutiert, ob AfD-Kandidatin Marie-Thérèse Kaiser bei der Bundestagswahl antreten darf. Die Antwort ist eindeutig.
Landkreis. Trotz einer Verurteilung als Straftäter für eine Wahl antreten - das funktioniert nicht nur bei der Wahl des US-Präsidenten. Bekanntlich wurde Donald Trump wegen Verschleierung von Schweigegeld verurteilt.
Parallele zur Region: Die AfD-Bundestagskandidatin Marie-Thérèse Kaiser ist rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das hat zugegebenermaßen nicht ganz die Größenordnung wie die Wahl des mächtigsten Mannes der Welt, trotzdem ist die Frage der Wählbarkeit in den sozialen Medien diskutiert worden.
So geht das passive Wahlrecht verloren
Das passive Wahlrecht, also das Recht, dass eine Person in ein Amt gewählt werden kann, geht automatisch verloren, wenn eine Person wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wird. Das gilt für fünf Jahre plus der Dauer der Freiheitsstrafe. Es gilt für Marie-Thérèse Kaiser aber ausdrücklich nicht.
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Der Verlust des passiven Wahlrechts folgt nur, wenn das Urteil dann auch wirklich auf Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr mit oder ohne Bewährung lautet. Marie-Thérèse Kaiser ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die AfD-Frau wurde vom Amtsgericht Rotenburg und in zweiter Instanz vom Landgericht Verden zu 100 Tagessätzen zu 60 Euro verurteilt. Das Oberlandesgericht wies eine Beschwerde gegen das Urteil ab.
Was war geschehen?
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Für ihre Social-Media-Profile erstellte Kaiser eine sogenannte Kachel mit dem Text: „Afghanistan-Flüchtlinge; Hamburger SPD-Bürgermeister für ,unbürokratische‘ Aufnahme; Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen?“ Das passierte übrigens im Bundestagswahlkampf 2021.
Beschwerde gegen rechtskräftiges Urteil
Vor vier Jahren kandidierte die Rotenburger Kreisvorsitzende das erste Mal für die AfD für das Direktmandat im Wahlkreis Stade I/Rotenburg II. Akzeptiert hat Kaiser das Urteil der Gerichte nicht. Sie hat im Oktober Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Das hat sie auf dem sozialen Netzwerk X, vormals Twitter, öffentlich gemacht.
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Ein Blick auf die Kandidatur von Marie-Thérèse Kaiser ist auch aus einem anderen Grund interessant. Sie ist Mitarbeiterin von AfD-Parteichefin Alice Weidel und hat mit sehr großem Abstand die meisten Follower der bisher bekannten Kandidaten ihres Wahlkreises.
Die 27-Jährige ist bei Instagram, X, auf Tiktok und Telegram präsent, mit jeweils zwischen 15.000 und bis zu über 27.000 Followern. Die „taz“ bezeichnete sie deshalb auch als rechte Influencerin. Mal sehen, ob das bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 hilft.