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T„Aktion Arbeitsscheu Reich“: Massenverhaftung im Juni 1938 auch in Stade

Hinter diesen Gittern verbrachten die Verhafteten im Landgerichtsgefängnis Stade die ersten Tage.

Hinter diesen Gittern verbrachten die Verhafteten im Landgerichtsgefängnis Stade die ersten Tage. Foto: Quelle

Sie hatten keine Wohnung oder keine Arbeit: Im Juni 1938 wurden Menschen zur Zwangsarbeit in Konzentrationslager verschleppt - auch mit Hilfe des Stader Landrats.

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Von Björn Vasel
Dienstag, 27.01.2026, 12:18 Uhr

Landkreis. Mehr als 11.500 Menschen sind im Sommer 1938 in Deutschland im Zuge der „Aktion Arbeitsscheu Reich“ verhaftet und anschließend in Konzentrationslager verschleppt worden. Unter ihnen waren auch 15 von den Nazis als „asozial“ eingestufte Personen aus dem Landkreis Stade. Landrat Karl Schwering ließ die wohnungslosen Männer von der ihm unterstehenden Polizei festsetzen.

Dieses Papier beweist die Verstrickung des Stader Landrats in die „Aktion Arbeitsscheu Reich“ im Sommer 1938.

Dieses Papier beweist die Verstrickung des Stader Landrats in die „Aktion Arbeitsscheu Reich“ im Sommer 1938. Foto: Quelle

„Acht von ihnen starben in den Konzentrationslagern Sachsenhausen, Dachau und Buchenwald“, sagt der Experte für die regionale NS-Gewaltherrschaft, Michael Quelle. Straftaten hätten sie nicht begangen.

Quelle hat unter anderem die Gefängnisbücher ausgewertet. Die Verhafteten seien zuerst im Landgerichtsgefängnis eingesperrt worden, im Anschluss sei die Mehrzahl nach Fuhlsbüttel verlegt worden. Von dort ging es mit einem Sammeltransport ins KZ.

Stader Landrat setzt Direktive aus Berlin um

In einer als „streng vertraulich“ gekennzeichneten Anweisung hatte Schwering die Gefängnisverwaltung bereits am 9. Juni 1938 informiert, dass von den Polizei- und Gendarmeriebeamten „eine größere Anzahl von Polizeigefangenen zur Ablieferung kommen wird“ - beginnend am 13. Juni.

Seine Verstrickungen in die „Aktion Arbeitsscheu Reich“ spielte nach dem Krieg keine Rolle. Die Briten ließen nach ihrem Einmarsch im April/Mai den inhaftierten Schwering, von 1932 bis zum Kriegsende 1945 im Amt, im November 1945 wieder frei. Ein Spruchkammerverfahren wurde nicht eingeleitet.

Die Nazis bezeichneten in einer Verordnung namentlich Landstreicher, Bettler und Prostituierte, Zigeuner, Zuhälter und Trunksüchtige als asozial. Ihre Verhaftung ging auf den „Grundlegenden Erlaß über die vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei“ vom 14. Dezember 1937 aus dem Reichsinnenministerium zurück. Die Verfolgung hatte gleich nach der Machtübernahme im Januar 1933 eingesetzt.

„Asoziale“ müssen in SS-Betrieben arbeiten

Das Reichskriminalpolizeiamt machte in einem geheimen Schnellbrief sogar Vorgaben, wie viele „arbeitsfähige Personen (asoziale) in polizeiliche Vorbeugungshaft“ zu nehmen seien.

Die „asozialen Elemente“, so die Nazis, dürften nicht länger „der Gemeinschaft zur Last fallen und sie dadurch schädigen“. Die „straffe Durchführung des Vierjahresplans erfordert den Einsatz aller arbeitsfähigen Kräfte und läßt es nicht zu, dass asoziale Menschen sich der Arbeit entziehen und somit den Vierjahresplan sabotieren“, heißt es in der Verordnung wörtlich.

Hintergrund: Die nach Einschätzung der Nazis Asozialen sollten in den SS-Betrieben arbeiten, um Baustoffe für die gigantischen Bauvorhaben in Berlin zu liefern. Zum KZ Sachsenhausen gehörte das Außenlager „Klinkerwerk“ bei Oranienburg. Die SS nutzte es für gezielte Mordaktionen.

Als asozial galt unter dem NS-Regime, wer „durch gemeinschaftswidriges, wenn auch nicht verbrecherisches Verhalten zeigt, dass er sich nicht in die Gemeinschaft einfügen will“. NS-Beamte sahen sich nicht nur aufgrund ihrer völkischen Ideologie im Recht, sie verwiesen auch auf Paragraf 361 des Strafgesetzbuches. Dieser erlaubte es den Gerichten seit 1871, Bürger zu bestrafen, die als Landstreicher oder als Bettler umherzogen.

Obdachlose aus Stade sterben im KZ Sachsenhausen

6224 Männer verschleppten die Nazis im Rahmen der Aktion in das KZ Sachsenhausen. Gekennzeichnet wurden sie mit der neu geschaffenen Häftlingskategorie der „Asozialen“ - erkennbar am schwarzen Winkel, einem Abzeichen auf ihrer Kleidung. „Ihre Haftbedingungen waren so schlecht, dass die meisten von ihnen starben“, sagt die stellvertretende Leiterin der Gedenkstätte Sachsenhausen, Dr. Astrid Ley.

Das Aquarell des ehemaligen Häftlings Vladimír Matêjka zeigt auch einen Häftling mit einem schwarzen Winkel. Die trugen KZ-Häftlinge der von den Nazis neu geschaffenen Häftlingskategorie der „Asozialen“ ab Sommer 1938.

Das Aquarell des ehemaligen Häftlings Vladimír Matêjka zeigt auch einen Häftling mit einem schwarzen Winkel. Die trugen KZ-Häftlinge der von den Nazis neu geschaffenen Häftlingskategorie der „Asozialen“ ab Sommer 1938. Foto: Gedenkstätte Sachsenhausen

In Sachsenhausen starben sechs in Stade verhaftete Wohnungslose: der Arbeiter Johann Anker, der Arbeiter Georg Fennekohl, der Koch Paul Gnoyke, der Gärtner Erwin Landmann, der Arbeiter Friedrich Tirker/Tieker sowie der Arbeiter Paul Wieczorek - in den Jahren 1938 bis 1942. Über ihr Leben ist - abgesehen von den Einträgen in den KZ- und Gefängnisakten - bislang nichts bekannt.

Katastrophale Haftbedingungen

Die SS, sagte Ley bei einer Online-Tagung im Juni 2024, sei mit der Unterbringung überfordert gewesen. Die Baracken in Sachsenhausen seien auf 146 Menschen ausgelegt gewesen. Um 400 Menschen einsperren zu können, seien Betten herausgerissen und der Boden mit Stroh ausgelegt worden. Die Haftbedingungen waren katastrophal. 2600 Häftlinge aus der Gruppe der im Juni 1938 verhafteten „Asozialen“ starben laut einer Bundestagsdrucksache von 2008.

Blick in den Zellentrakt des Landgerichtsgefängnisses Stade.

Blick in den Zellentrakt des Landgerichtsgefängnisses Stade. Foto: Quelle

824 Männer hatten einen jüdischen Hintergrund, hinzu kamen 500 Sinti und Roma. Durch die KZ-Haft sollten arbeitslose, durch finanzielle Ausplünderung mittellos gewordene jüdische Bürger zur Immigration gedrängt werden.

Verhaftete der „Aktion Arbeitsscheu Reich“ erst 2020 rehabilitiert

In der Bundesrepublik und in der DDR war diese stigmatisierte Gruppe auch nach 1945 einer Verfolgung ausgesetzt. In Entschädigungsverfahren hatten sie keine Chance, als Opfer anerkannt zu werden. Der Bundestag erkannte sie erst 2020 als NS-Verfolgte an und stellte fest: Niemand wurde zu Recht in einem Konzentrationslager inhaftiert, gequält und ermordet. Seit Juni 2023 erinnert in Sachsenhausen eine Stele an die Verfolgten mit schwarzem Winkel.

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