TAnstiftung zum Ehrenmord? Sohn sagt in Stade gegen Vater aus
Mit tief ins Gesicht gezogener Kapuze betritt der Angeklagte den Gerichtssaal im Landgericht Stade. Am zweiten Prozesstag sollen mehrere Zeugen aussagen. Foto: Brettschneider
Sein Vater soll ihn gedrängt haben, die eigene Schwester zu töten. Am zweiten Verhandlungstag sagt der 17-jährige Sohn des Angeklagten vor dem Stader Landgericht aus.
Landkreis Cuxhaven. Der Angeklagte trägt die Kapuze seines Pullovers tief ins Gesicht gezogen, als Justizbeamte ihn am Dienstag in Saal 209 des Landgerichts Stade führen. Ohne aufzublicken, nimmt der 46-Jährige auf der Anklagebank Platz. Es ist der zweite Verhandlungstag in einem Prozess, der weit über den Landkreis Cuxhaven hinaus Aufmerksamkeit erregt.
Der Mann aus der Gemeinde Wurster Nordseeküste muss sich wegen versuchter Anstiftung zum Mord verantworten. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll er seinen 17-jährigen Sohn dazu gedrängt haben, die eigene Schwester zu töten. Hintergrund soll der Lebensstil der 19-Jährigen gewesen sein, den ihr Vater missbilligte. Die Ermittler sprechen von einem geplanten sogenannten „Ehrenmord“.
Am Dienstag setzt das Gericht die Beweisaufnahme fort. Mehrere Zeugen werden gehört - darunter auch der Sohn des Angeklagten. Er war es, der sich schließlich an die Polizei wandte und damit die Ermittlungen ins Rollen brachte.
Sohn belastet Vater schwer
Der 17-Jährige sagt als erster Zeuge aus und wird von seinem Anwalt Thomas Domanski begleitet. Dem Angeklagten bleiben während der Verhandlung die Handschellen angelegt.
Der Jugendliche berichtet von einem Treffen mit seinem Vater im September des vergangenen Jahres. Wegen eines Vorfalls häuslicher Gewalt habe sich der Angeklagte damals zwei Wochen vom gemeinsamen Zuhause fernhalten müssen. In dieser Zeit hätten sie sich auf dem Parkplatz vor dem Helios-Krankenhaus getroffen. Dort habe sein Vater erzählt, er habe bereits versucht, „das Problem“ zu lösen, sei jedoch von der Polizei daran gehindert worden. Für ihn sei es normal gewesen, „ein bisschen Gewalt einzusetzen“. Das müsse die Polizei schließlich nicht wissen.
Im Gespräch habe der Angeklagte außerdem darüber gesprochen, wie der Tod seiner Tochter wahrgenommen werden könnte. „Wenn ich sie töten würde, wüssten die Menschen, dass es ein Ehrenmord war“, habe er gesagt. Wenn jedoch jemand sie schlage und sie daran sterbe, könne es anders dargestellt werden. Anschließend habe der Vater seinen Sohn gefragt, ob er jemanden kenne, der die Tat ausführen könne. Als der Jugendliche dies verneinte, habe der Angeklagte ihm vorgeworfen: „Du hast keine Ehre.“ Danach seien weitere Beleidigungen gefallen, bevor sich ihre Wege trennten.
Gewalt und strenge Kontrolle in der Familie
Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Marc-Sebastian Hase beschreibt der Zeuge ausführlich die Situation in der Familie. Nach seinen Angaben habe es immer wieder körperliche Gewalt gegeben. „Es reichte ein falsches Wort, und man bekam einen Schlag“, berichtet der Jugendliche.
Besonders streng sei der Vater gegenüber seiner Tochter gewesen. Sie habe unter starker Kontrolle gestanden, während für die Söhne deutlich weniger Regeln gegolten hätten. Auslöser für eine weitere Verschärfung sei ein Vorfall vor etwa sechs Jahren gewesen, als der Vater seine Tochter beim Versenden von Nacktbildern entdeckt habe.
Auch Drohungen habe es gegeben. Einmal habe der Vater ihm gesagt: „Wenn wir in Syrien wären, hätte ich dich geschlachtet.“ Während der Aussage muss der Angeklagte mehrfach vom Richter ermahnt werden, sich nicht einzumischen. Zwischendurch legt er den Kopf auf die Arme und gähnt.
Sprachnachricht und Rückkehr nach Syrien
Im weiteren Verlauf verliest der Richter eine Sprachnachricht, die der Zeuge dem Gericht zur Verfügung gestellt hat. Darin sagt der Angeklagte, er wolle nicht als „Vater der Hure“ erkannt werden. Sein Ruf habe für ihn eine große Rolle gespielt, erklärt der Sohn. Deshalb habe sein Vater das „Problem“ lösen wollen.
Landgericht Stade
T Bewaffneter Drogenhandel: Zerrüttetes Leben des Angeklagten in Stade im Blick
Zwangseinweisungen
T „Wütend auf mich selbst“: Schluchzende Richterin, weinende Zeugin in Stade
Auch eine mögliche Rückkehr nach Syrien sei innerhalb der Familie Thema gewesen. Gegenüber seiner Frau habe der Angeklagte einmal gesagt: „Ich möchte in ein Land fahren, in dem die Menschen Beifall geben, statt auf mich zu spucken.“ Die Familie war im Jahr 2019 mit acht Kindern über die Türkei und Griechenland nach Deutschland gekommen.
Fragen des Gutachters
Auch der psychiatrische Gutachter richtet Fragen an den Jugendlichen. Dieser beschreibt seinen Vater als extrem nervös und schwer kontrollierbar. Zudem habe er seine Kinder regelmäßig herabgewürdigt. So hätten sie sich selbst beleidigen und etwa sagen müssen, sie seien „Schuhe“. Der Vater habe behauptet, die Kinder würden diese Beleidigungen mögen, berichtet der Zeuge.
Verhältnis innerhalb der Familie
Zum Abschluss der Vernehmung geht es auch um das Verhältnis innerhalb der Familie. Auf die Frage des Verteidigers, ob seine Schwester ihren Vater hasse, antwortet der Jugendliche ohne Zögern mit „Ja“. Sein eigenes Verhältnis beschreibt er deutlich distanzierter: „Man hat nur einen Vater“, sagt der 17-Jährige. „Er ist mir gleichgültig.“
Copyright © 2026 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.