TAuf Igel-Jagd bis Großenwörden: Um die Tiere zu essen?
Igel stehen unter strengem Naturschutz. Foto: privat
Die nächtliche Jagd auf streng geschützte Igel sorgte für Aufsehen. Monate später beschäftigt der kuriose Fall nun das Amtsgericht Otterndorf. Das ist das Urteil.
Otterndorf. Es war ein kurioser Vorfall, der für großes überregionales Medienecho sorgte. Am 10. November 2025 kontrollierten Polizeibeamte in Osten zwei Bremerhavener in einem Kleintransporter, die zuvor lebende Igel gefangen hatten. Einen der Igel hatten sie kurz vor der Kontrolle weggeworfen, ein Tier befand sich in der Kühltasche.
Bereits in den Monaten zuvor waren laut Polizei mehrfach Hinweise auf Igeljäger eingegangen - und der Tat in Osten waren Zeugenhinweise vorausgegangen. Offensichtlich wurde gezielt Jagd auf Igel gemacht. Das hatten Zeugen unserem Medienhaus berichtet.
Am Ostedeich und im Außendeich zwischen Osten und Großenwörden soll nach Beobachtungen von Anwohnern schon seit Jahrzehnten vor allem Anfang November gezielt den streng unter Naturschutz stehenden Tieren nachgestellt werden - zu diesem Zeitpunkt begeben sie sich bevorzugt in ihre Winterquartiere.
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Immer wieder waren vor Ort Männer mit Körben aufgefallen, die mit Stöcken die Laubhaufen aufwühlten, unter denen die kleinen Tiere im Herbst Schutz suchen.
Zweck des Tierfangs im Verborgenen
Unklar bleibt jedoch auch nach dem erfolgten Gerichtsverfahren, zu welchem Zweck die beiden Männer Jagd auf die streng naturschutzrechtlich geschützten Igel gemacht haben. Ob der anschließende Verzehr geplant war, wie gemutmaßt wurde, bleibt weiterhin im Raum stehen.
Klarheit herrscht aber darüber, dass die beiden Bremerhavener geständig eingeräumt haben, die lebenden Igel aus der freien Natur entnommen zu haben. Einzig ihre Motivation bleibt im Dunkeln, denn sie war nicht Gegenstand der öffentlichen Verhandlung.
Geldstrafe zur Bewährung ausgesetzt
Vor dem Amtsgericht kamen die 50‑jährigen Männer wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz mit einem blauen Auge davon. Beide Arbeitslosen erhielten eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Darunter versteht man juristisch einen Schuldspruch, bei dem die Geldstrafe vorerst auf Bewährung ausgesetzt wird. In diesem Fall erhielten sie ein Jahr auf Bewährung, in dem sie sich straffrei führen müssen, ansonsten werden 30 Tagessätze à 15 Euro fällig. Davon unabhängig müssen beide 500 Euro in monatlichen Raten an die gemeinnützige „Schleuse e.V.“ zahlen.
Nur einer der beiden Beschuldigten war im Otterndorfer Gerichtssaal mit seinem Verteidiger anwesend. Der zweite Angeklagte war erkrankt, aber sein Anwalt war zugegen. Es gab über den Schuldspruch eine Verständigung zwischen Richterin, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, sodass es weder zur Erörterung der Vorwürfe oder zu einer Zeugenbefragung kam.
Beiden Angeklagten wurde zugutegehalten, dass sie ihre Tat eingeräumt und keine Vorstrafen hatten.
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