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Prozess

TAuf Mitschülerin eingestochen – 16-Jährige in Stade vor Gericht

Das Verfahren um die Messerattacke an der Schule in Cuxhaven-Lüdingworth fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das Verfahren um die Messerattacke an der Schule in Cuxhaven-Lüdingworth fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Foto: Kramp

Vor den Augen der ganzen Klasse wird eine 15-Jährige an einer Hauptschule in Cuxhaven schwer verletzt. Jetzt muss sich eine Mitschülerin vor dem Landgericht verantworten.

Von Vanessa Grell Donnerstag, 15.08.2024, 15:35 Uhr

Stade. An einer Schule in Cuxhaven-Lüdingworth hat im Dezember 2023 eine 16-jährige Schülerin eine 15-jährige Mitschülerin mit einem Messer verletzt. Am Donnerstag begann der Prozess vor dem Stader Landgericht. Die Staatsanwaltschaft verlas die Anklageschrift.

Der Vorfall habe sich in einem von den Hauptschülern genutzten Klassenraum der Grundschule ereignet. Das Motiv war rund einen Monat nach der Tat nach damaligen Angaben von Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas noch unklar.

Andere Mitschüler mussten die Tat mit ansehen. Die Verletzungen waren zwar nicht lebensbedrohlich, aber so schwer, dass die Schülerin noch einige Zeit im Rettungswagen versorgt werden musste, ehe sie in ein Krankenhaus gebracht werden konnte. Die Täterin wurde festgenommen, und ein Kriseninterventionsteam unterstützte die Betroffenen.

Messerangriff an Schule: Prozessbeginn vor dem Stader Landgericht

Unklar war, ob die beteiligten Schülerinnen weiterhin die Schule besuchen werden. Die Schule erhielt Unterstützung bei der Aufarbeitung und Prävention. Laut Schulbehörde gab es keine signifikante Zunahme von Gewalt an Schulen in der Region.

Die 16-jährige Schülerin musste sich am Donnerstag vor dem Stader Landgericht verantworten. Hier wurde die Anklageschrift verlesen. „Strafverfahren gegen Jugendliche sind nicht öffentlich. Ich kann daher keine weiteren Auskünfte zu diesem Verfahren erteilen“, so Petra Linzer, Pressesprecherin des Stader Landgerichts. Auch die Staatsanwaltschaft dürfe laut Breas aus denselben Gründen keine weiteren Auskünfte geben.

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