TAuf dem Prüfstand: Bergen Strandkassierer ein rechtliches Risiko?
Strandkassierer kommen insbesondere in den Sommermonaten in Cuxhaven zum Einsatz. Foto: Adelmann (Archiv)
Eine Stadtratsfraktion hinterfragt die gängige Praxis der Arbeitsverhältnisse von Strandkassierern und fordert Veränderungen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Cuxhaven. Schüler fanden hier einen Ferienjob, Rentnerinnen und Rentner ein Zubrot, das man sich mit etwas Glück bei Sonnenschein verdienen konnte. Die Rede ist von den örtlichen Strandbädern: Bereiche, in denen die Nordseeheilbad GmbH Saisonkräfte zum Kassieren des Strandeintritts oder der Vermietung von Strandkörben einsetzt.
Bei den mutmaßlich recht populären Tätigkeiten könnte es einen Haken geben, meint nun eine Stadtratsfraktion - und nimmt dabei die Art des saisonalen Arbeitsverhältnisses aufs Korn. Als kurzfristige Beschäftigung ist das angelegt - so berichten es zumindest die Fraktionsmitglieder der Wählergemeinschaft Die Cuxhavener.
Ist der Strandkassiererberuf ein rechtliches Problem?
Nach ihrer Darstellung ist das für Strandkassierer und Co. gewählte Modell nicht ganz unproblematisch: „Besser die Finger davon lassen“, lautet (sinngemäß) die Empfehlung in Richtung Arbeitgeberseite.
Für die nächste Ratssitzung am Donnerstag, 26. Februar 2026, hat die Fraktion den Antrag gestellt, „den Geschäftsführer der Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH anzuweisen, für (...) jährlich wiederkehrende Aufgaben der NHC ab sofort kein Personal im Arbeitsverhältnis eines kurzfristig Beschäftigten einzusetzen“.
Wirtschaftsfaktor
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Hintergrund sind Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit dieser über Jahre und Jahrzehnte hinweg etablierten Beschäftigungsform: Der Umstand, dass zahlreiche Saisonkräfte im Sinne „immer wieder“ für die Stadttochter tätig werden, könnte aus Fraktionssicht den rechtlichen Knackpunkt bilden - gepaart mit dem vorhersehbaren Personalbedarf im Strandbereich.
Fraktion will auf Risiken hinweisen
Müsste der Personalbedarf nicht über reguläre Arbeitsverhältnisse gedeckt werden, wo er doch von vornherein feststeht? So lässt sich die Frage übersetzen, die hinter der Initiative der Fraktion steht. Der Antrag zu diesem Thema sei eigentlich selbsterklärend, betonte Ratsherr Rüdiger Kurmann auf Nachfrage der „Cuxhavener Nachrichten“.
Nach seinen Worten geht es im vorliegenden Fall nicht um Vorwürfe oder darum, jemanden zu belasten. „Wir wollen einfach darauf hinweisen, dass sich ein hier gewähltes Beschäftigungsverhältnis als kritisch entpuppen könnte“, sagte Kurmann zur Begründung.
Im Antragstext hatte der Fraktionsvorsitzende Peter Altenburg darauf hingewiesen, dass die Nordseeheilbad über kurzfristige Beschäftigung Geld spart, das andererseits in den sozialen Sicherungssystemen - etwa bei Minijob-Zentrale oder Knappschaft-Bahn-See - fehlt. Die Annahme, dass die Sache schon seine Richtigkeit habe, weil ein Wirtschaftsprüfer keine Beanstandungen geltend gemacht habe, „greift hier zu kurz“, warnte Altenburg.
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