TAuf der L132 bei Zeven wurden zwei Leben zerstört
Im Zevener Amtsgericht wurde ein Prozess gegen einen Autofahrer verhandelt, der sich für einen tödlichen Unfall im Sommer 2024 zwischen Frankenbostel und Zeven verantworten musste. Foto: Archiv
Ein völlig zerstörter 265-PS-Audi, geschockte Ersthelfer und ein Todesopfer: So liest sich das Ende einer wilden Fahrt im Sommer 2024. Vor Gericht wird die Tragödie aufgearbeitet - samt Urteil gegen den Fahrer.
Zeven. Die Anklage wiegt schwer. Wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Tötung musste sich ein heute 35-Jähriger aus dem Landkreis Cuxhaven am Zevener Amtsgericht verantworten.
Geschehen ist der Verkehrsunfall in einer lauen Sommernacht, am 26. Juli 2024 auf der L132 zwischen Frankenbostel und Zeven. Jäh endet die Spritztour, als er mit mindestens 138 km/h - so ein Gutachten - ausgangs einer Linkskurve von der Fahrbahn abkommt und infolgedessen in drei Straßenbäume kracht. Die Wucht des Aufpralls ist so groß, dass der Motorblock und das Getriebe aus dem Fahrzeug geschleudert werden. Für den Beifahrer kommt jede Hilfe zu spät, wie durch ein Wunder überlebt der Fahrer schwer verletzt.
Gutachten und Zeugen rekonstruieren das Unfallgeschehen
In der Beweisaufnahme rekonstruierte das Schöffengericht mithilfe von vier Zeugenaussagen und einem Gutachten durch einen Fahrzeugsachverständigen das Geschehen, denn der Angeklagte gab an, keinerlei Erinnerung an den Unfall mehr zu haben. Bis heute leidet auch er unter den Folgen seines Verhaltens.
Viel Raum nahm das Gutachten durch den Kfz-Sachverständigen in dem Verfahren ein, sowie die Klärung der Frage, ob die Straßenverkehrsgefährdung vorsätzlich erfolgte.
Ersthelfer schildern dramatische Minuten nach dem Unfall
Zuvor traten jedoch zwei Ersthelfer in den Zeugenstand. Ein heute 34-Jähriger hatte sich zum Unfallzeitpunkt in der Nähe mit einem Kollegen aufgehalten, als er ein kurzes Quietschen und unmittelbar danach einen sehr lauten Knall hörte. „Mir war sofort klar, dass da was passiert ist“, erinnerte er sich, und auch daran, den Notruf abgesetzt zu haben. Als er zur Unfallstelle gelangte, habe ihn „ein riesiger Trümmerhaufen“ empfangen. Zwei weitere Ersthelfer seien bereits vor Ort gewesen. Zur Unfallstelle befragt, gibt der Zeuge die folgende Einschätzung: „Da sollte man höchstens 70 fahren dürfen. Das ist eine gefährliche Stelle.“
Der zweite Zeuge, ein 49-Jähriger aus Bremervörde, war als einer der beiden Ersthelfer am Unfallort. Als er an das Auto herantrat, sah er die völlig zerstörte Front. Der Fahrer sei aber ansprechbar gewesen und offensichtlich eingeklemmt. „Ich habe ruhig auf ihn eingesprochen und versucht, ihn zu beruhigen.“
Als er den Puls am Arm des Beifahrers überprüfte, sei dieser nicht zu ertasten gewesen. Gleichzeitig sei der Fahrer unruhig geworden und habe versucht, auszusteigen. „Glücklicherweise kam dann auch die Rettung“, schildert der Zeuge die verzweifelte Situation.
Auch diesen Zeugen befragt die Vorsitzende Richterin nach den Straßenverhältnissen am Unfallort. „Die Straße ist gefährlich und kurvenreich. Viel Wild ist da unterwegs und die Straße ist schlecht einsehbar. Dort 70 zu fahren, ist okay, aber Tempo 100 halte ich dort für fragwürdig.“
Auffälliges Fahrverhalten kurz vor dem schweren Crash
Ein weiterer Zeuge, der kurz vor dem Unfall auf dem Außengelände einer Firma eine Pause einlegte, schilderte dem Gericht glaubhaft, dass er - offenbar nur wenige Minuten vor dem Unfall - einen dunkelgrauen Kombi mit auffälliger Fahrweise am Werksgelände habe vorbeifahren sehen. Der 47-jährige Sottrumer sagte: „Das Auto hat hörbar durchbeschleunigt. An der Stelle ist Tempo 50 erlaubt.“ Kurz darauf habe er das Gesehene schon wieder vergessen, bis ihm sein Kollege, der Ersthelfer, von dem Unfallwagen erzählte.
Als der Sachverständige anschließend sein Gutachten vortrug, wurde im Gericht auch dessen Fotodokumentation gezeigt. Sein Gutachten ergibt: Der Wagen muss mit einer Geschwindigkeit von 138 bis 164 km/h in den ersten Baum gekracht sein. Der Angeklagte betrachtete die Bilder ruhig und sichtlich mitgenommen. Im Detail ließ er sich von dem Experten erklären, wo genau er im Baum eingeschlagen ist und wie lange das Auto aufgrund der Wucht des Aufpralls mit allen vier Reifen in der Luft gewesen sein musste. Die Antwort: 14,3 Meter; Kopfschütteln und Fassungslosigkeit beim Angeklagten. Die Richterin verlas zudem das Protokoll der Leichenschau, das einen Genickbruch als Todesursache offenbarte.
Plädoyers, Entscheidung und Folgen für den Angeklagten
Viel stand für den Angeklagten auf dem Spiel, das Strafgesetzbuch sieht für diese Straftaten Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Erst Ende Januar wurde in Stade ein Fahrer wegen fahrlässiger Tötung und weiterer Straftaten zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
Hatte sich der Angeklagte vor dem Zevener Gericht zuvor persönlich bei allen Ersthelfern und Zeugen bedankt und um „Entschuldigung für den Anblick“ gebeten, schilderte er in seinem letzten Wort die bis heute andauernden Unfallfolgen für ihn. Diese gehen sowohl in den beruflichen als auch in den privaten Bereich hinein, führte er aus. „Eigentlich bin ich der Typ große Klappe, aber nun ist einfach alles anders.“ Gleichwohl wisse er, dass er der Familie seines Beifahrers den einzigen Sohn genommen habe.
Staatsanwaltschaft sieht Vorsatz im Fahrverhalten
In ihrem Schlussplädoyer sieht die Staatsanwaltschaft den Vorsatz bei der Straßenverkehrsgefährdung als bewiesen an, weil er bereits vor dem Werksgelände mit rücksichtsloser Fahrweise aufgefallen sei. Zudem hatte die Blutprobe, die rund zwei Stunden nach dem Unfall im Krankenhaus genommen wurde, einen Alkoholgehalt von 0,42 Promille ergeben. Zugunsten des Angeklagten werte die Staatsanwaltschaft, dass im Bundeszentralregister bislang keine Einträge vorhanden seien und er schließlich selbst massive Konsequenzen trage.
Die Verteidigung sah indes den Vorsatz bei der Straßenverkehrsgefährdung als nicht gegeben, weil dafür das Tempo von 138 km/h in einer 100er-Zone nicht ausreichte.
Zwei Menschenleben zerstört
Im Urteil folgte das Schöffengericht der Einschätzung der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Mann zu einem Jahr auf Bewährung. Der Mann darf sich in den kommenden drei Jahren nichts zuschulden kommen lassen und außerdem noch ein weiteres Jahr keinen neuen Führerschein beantragen. Auch die Verfahrenskosten muss er tragen.
„Ich nehme solche Folgen billigend in Kauf, wenn ich das Gaspedal voll durchtrete. Das Unfallopfer wird nie Familie haben können, so wie Sie eine haben. Ich habe aber auch sehr deutlich gesehen, wie sehr Sie das alles bereuen. Daher war eine Abwägung schwierig“, so die Richterin.
Durch das Verhalten des Angeklagten seien an diesem Sommertag zwei Menschenleben zerstört worden. Gleichzeitig habe sie noch nie in einem Verfahren erlebt, dass zwei Zeugen unabhängig voneinander eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit auf einer Straße befürworten, als die zugelassene Höchstgeschwindigkeit.
Der Richterspruch wird erst rechtskräftig, wenn binnen einer Woche nach dem Urteil von der Verteidigung keine Revision oder Berufung eingelegt wird.
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