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TAusnahme für Jagdhunde? Hundesteuer-Diskussion spaltet Drochtersens Politik

Sollen Jagdhunde in der Gemeinde Drochtersen von der Hundesteuer befreit werden? Das diskutierte jetzt der Gemeinderat.

Sollen Jagdhunde in der Gemeinde Drochtersen von der Hundesteuer befreit werden? Das diskutierte jetzt der Gemeinderat. Foto: Anna Auerbach/Kosmos Verlag/dpa-tmn

Erst im Sommer hatte Drochtersen die Hundesteuer erhöht. Nun gibt es erneut Änderungen, die die Politik der Gemeinde spalten.

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Von Katja Knappe
Mittwoch, 04.12.2024, 15:05 Uhr

Drochtersen. Bei der Hundesteuer gibt es in Drochtersen erneut Veränderungen. Bereits zum Juli dieses Jahres hatte die Gemeinde nach 23 Jahren erstmals die Hundesteuer erhöht. Für den ersten Hund zahlen Halter seitdem 76 statt zuvor 50 Euro jährlich, für den zweiten 120 statt bisher 88 Euro. Für jeden weiteren Hund erhöhte sich die Jahressumme von 124 auf 160 Euro.

Steuerbefreiung für Jagdhunde

Bereits im Sommer hatte die Drochterser CDU-Fraktion eine mögliche Steuerbefreiung für geprüfte Jagdhunde thematisiert. Die FWG-Fraktion hatte eine Steuerbefreiung sowohl für die Jagdhunde als auch für Hütehunde für die Schafbeweidung beantragt. Das Thema wurde jedoch verschoben.

Die Hegeringe der Jägerschaft des Landkreises Stade haben zwischenzeitlich flächendeckend bei ihren Kommunen die Aufhebung der Hundesteuer für geprüfte und damit zertifizierte Jagdhunde beantragt.

Befreiungen von der Hundesteuer oder reduzierte Sätze gibt es schon, etwa für Assistenzhunde. Für Jagdhunde gibt es in einigen Orten schon reduzierte Sätze - in Drochtersen nicht. Bei seiner jüngsten Sitzung zeigte sich der Gemeinderat gespalten bei der Steuerbefreiung für Jagdhunde. Angesichts der angespannten Haushaltslage verwies SPD-Fraktionsvorsitzender Kai Schild darauf, dass die Gemeinde in anderen Bereichen Gebühren erhöht habe. „Wir würden deshalb die Hundesteuersatzung gerne so beibehalten“.

Jäger verstimmt nach Hundesteuer-Erhöhung

Der Drochterser Jäger Markus Hatecke, Leiter des Hegerings Kehdingen Süd, machte geltend, dass Jäger freiwillig und unentgeltlich Aufgaben von Polizei und Bauhöfen übernehmen, wenn sie mit ihren Jagdhunden bereits angefahrenes Wild suchen. Die Bergung von Unfallwild auf Gemeindestraßen sei ausdrücklich keine gesetzliche Verpflichtung der Jäger.

Durch die Bejagung des Nutrias trügen Jäger und Jagdhunde zudem zum Küstenschutz und zu funktionierenden Entwässerungssystemen bei. In seinem Schreiben an die Gemeindevertreter äußerte Markus Hatecke, die kürzliche Anhebung der Hundesteuer und vertagte Anträge zu Jagdhunden hätten zu Verstimmungen in der Jägerschaft geführt.

Verwaltung befürchtet Steuerverluste

Die Gemeindeverwaltung machte geltend, dass die geplanten Einnahmen durch die Erhöhung der Hundesteuer sich verringern würden, wenn Jagdhunde von der Steuer befreit würden. Man wisse nicht, um wie viele Tiere es sich im Gemeindegebiet handele.

FWG-Fraktionsvorsitzender Cornelius van Lessen argumentierte, Mindereinnahmen durch eine Steuerbefreiung für Jagdhunde könnten ausgeglichen werden, wenn alle Hunde, die in der Gemeinde gehalten würden, auch tatsächlich angemeldet würden.

Der Gemeinderat stimmte schließlich für die Hundesteuerbefreiung von geprüften Jagdhunden und Hütehunden (CDU- und FWG-Fraktion dafür, SPD dagegen).

Grundsteuerreform: Neue Hebesätze ab 2025

Der Rat befasst sich auch mit einem zweiten Steuer-Thema: Durch die Grundsteuerreform verlieren die aktuell geltenden Hebesätze Ende 2024 ihre Gültigkeit. Deshalb sind neue Satzungen und neue Hebesätze fällig. Drochtersen will rechnerisch aufkommensneutral bleiben: Das heißt, die Höhe der Gesamtsumme, die die Gemeinde vor und nach der Reform durch die Grundsteuer einnimmt, soll gleich bleiben. Für die einzelnen Steuerzahler wird es nichtsdestotrotz zu Veränderungen kommen. Einige Bürger werden etwas mehr, andere etwas weniger zahlen.

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Noch im Finanzausschuss vor wenigen Wochen hatte die Kommunalpolitik neue Hebesätze empfohlen: Die Grundsteuer A, die vor allem für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt, wäre demnach von 450 auf 500 von Hundert gestiegen. Die Grundsteuer B sollte von 450 auf 300 von Hundert sinken. Doch die Gemeindeverwaltung hatte bis zur letzten Ratssitzung des Jahres noch mal nachgearbeitet.

Hebesatz für Grundsteuer B sinkt auf 295

Vom Finanzamt lagen Ende November bereits mehr Datensätze als zuvor von bisherigen Veranlagungen vor, sodass die Verwaltung neue, etwas niedrigere Hebesätze errechnete, um aufkommensneutral zu bleiben. Der Rat beschloss nun einhellig, dass der Hebesatz der Grundsteuer A bei 450 von Hundert bleibt. Der Hebesatz für die Grundsteuer B sinkt von 450 auf 295 von Hundert. Der Gewerbesteuer-Hebesatz bleibt bei 400 von Hundert.

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