Prozess

TAxt-Attacke: Urteil in Stade gefallen – samt Pöbelei

Am Landgericht Stade wurde ein Rentner verurteilt, der seinen Bruder mit einer Axt angegriffen haben soll.

Am Landgericht Stade wurde ein Rentner verurteilt, der seinen Bruder mit einer Axt angegriffen haben soll. Foto: Hilken

In Beverstedt soll ein 69-Jähriger seinen Bruder angegriffen haben. Die Anklage lautete versuchter Totschlag. Das Urteil aber überrascht.

Von Wilfried Stief 08.07.2026, 09:00 Uhr

Stade. Für den Mann mit der Axt ging der Prozess glimpflich aus. Nicht wegen versuchten Totschlags verurteilten ihn die Richter, sondern „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung. Statt ins Gefängnis geht‘s daher bloß ans Portemonnaie. Dass der Mann nach dem Urteilsspruch gleich anfing, rumzupöbeln, brachte einen Richter der 3. Großen Strafkammer auf die Palme.

Verurteilter hatte seinem Bruder über Jahre Geld geliehen

Die Große Strafkammer des Landgerichts, der eingeschaltete, psychiatrische Gutachter und auch der Staatsanwalt deuteten die Ergebnisse der Beweisaufnahme zugunsten des Angeklagten.

Doch der Reihe nach. An einem Abend im April 2025 fuhr der nun Verurteilte in Beverstedt (Kreis Cuxhaven) zu seinem Bruder, um das Geld abzuholen, das der ihm schuldete – mehrere Zehntausend Euro, über Jahre in kleinen Häppchen geliehen. Der Bruder hatte zuvor versprochen, Land und einen Traktor zu verkaufen, um das geliehene Geld zurückgeben zu können.

Angeklagter schlägt Fensterscheiben ein

Doch daraus wurde nichts. Mit leeren Händen trat der 69-Jährige den Heimweg auf seinem Fahrrad an. Und fasste den Entschluss, mal anders als bisher aufzutreten. Also fuhr er zurück zu seinem elf Kilometer entfernt lebenden Bruder. Dort stellte er gegen 21.45 Uhr sein Rad ab und weil sein Bruder anscheinend schon schlief, schlug er nach Überzeugung des Gerichts erst mal eine Fensterscheibe mit einer Axt ein.

Als der Bruder zur Haustür gerannt kam, war gerade die nächste Scheibe zu Bruch gegangen. Vor dem Haus entwickelte sich eine Rangelei und ein vehementer Kampf um das Spaltwerkzeug. Einen Schlag in seine Richtung konnte der Angegriffene abwehren und dem Angreifer auch die Axt entreißen, so der Richter. Der Angreifer stieß noch ein paar Beleidigungen aus, setzte sich auf den Boden und blieb dort bis zum Eintreffen der Polizei.

So teuer wird das Verfahren für den Angeklagten

Am siebten Verhandlungstag am Landgericht Stade erhielt der Rentner jetzt sein Urteil. Er muss eine Geldstrafe von 4.500 Euro zahlen, dazu die Kosten des Verfahrens tragen. Das dürften mit Gutachter locker 10.000 Euro sein. „Sie haben das Recht selbst in die Hand genommen“, sagte der Vorsitzende der 3. Großen Strafkammer, Richter Hase, in der Urteilsbegründung und sprach von Selbstjustiz. Er könne von Glück sagen, dass für ihn und seinen Bruder alles so glimpflich ausgegangen sei.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand, dass der Angeklagte freiwillig von der Tat zurückgetreten ist und seine Angriffe auf den Bruder nicht mehr fortgesetzt hat. Da der Mann mit der Axt nicht im Affekt handelte, so erklärte es der Gutachter, sondern bei Sinnen war, konnte er bewusst freiwillig von der Tat ablassen.

So sahen die Richter im Vorgehen des Rentners keinen versuchten Totschlag mehr, sondern eine versuchte gefährliche Körperverletzung. Strafmildernd wirkte sich auch aus, dass der Bruder zur Tatzeit einen Blutverdünner intus hatte. Das sorge für besonders große blaue Flecken am Körper, was die Gewalteinwirkung aber größer erscheinen lasse, als sie tatsächlich war.

Warum dem Richter schließlich der Kragen platzte

In der Urteilsbegründung äußerte Richter Hase seinen Eindruck, dass er auch jetzt kein Unrechtsbewusstsein beim Verurteilten sehe. Als der dann auch noch anfing, sich darüber zu beklagen, dass sein Fahrrad immer noch unter Verschluss sei, platzte dem beisitzenden Richter der Kragen: „Sie haben anscheinend überhaupt nichts verstanden.“

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