TBGH bestätigt Stader Urteil: Palmöl-Betrüger muss in Gefängnis

Der BGH hat das Urteil gegen einen 56-Jährigen aus der Gemeinde Sandbostel bestätigt. Der Mann muss lange ins Gefängnis. Foto: dpa/Uli Deck
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Stade gegen den Millionenbetrüger bestätigt. Der Sandbosteler war im Mai wegen besonders schweren Betruges zu 6,5 Jahren Haft verurteilt worden.
Stade. Am Donnerstag teilte Landgerichtssprecherin Petra Linzer mit, dass der BGH in Karlsruhe die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Stade mit Beschluss vom 12. November verworfen habe. Heißt für Nicht-Juristen: Das Urteil gegen den angeblichen „Palmöl-Händler“ aus der Gemeinde Sandbostel ist damit rechtskräftig. Er wird seine Haftstrafe antreten müssen.
Die 5. Große Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) in Stade hatte den vielfach vorbestraften Mann vor einem halben Jahr wegen besonders schweren Betruges in 143 Fällen zu der Gefängnisstrafe und der Rückzahlung von 1,18 Millionen Euro an seine Betrugsopfer verurteilt. Gegen das Urteil hatte der 56-Jährige beim BGH Revision eingelegt. Noch im Oktober hatte der BGH auf Nachfrage mitgeteilt, dass mit einer Entscheidung erst in Monaten zu rechnen sei.
Neue Taten als Freigänger der JVA Bremervörde verübt
Zur Erinnerung: Der im Juni 56-Jährige hatte (mindestens) fünf Opfer aus seinem Bekanntenkreis zwischen 2015 und Anfang 2020 mit dem Versprechen hoher Renditen um rund 1,8 Millionen Euro geprellt. Bereits als Freigänger der JVA Bremervörde hatte er die ersten dieser Taten begangen. Nach Entlassung aus dem Gefängnis war er in die Gemeinde Sandbostel gezogen.
Der Angeklagte habe gegenüber den Opfern Kontakte zu Firmen wie Hoyer oder Stöver erwähnt, hieß es im Verfahren in Stade. „Er hat den Geschädigten vorgespielt, dass er lukrative Palmöl-Geschäfte im Hamburger Hafen beim Löschen von Schiffen tätigen würde. Teilweise containerweise würde er Palmöl erwerben und mit hohem Gewinn an die genannten Unternehmen weiterverkaufen.“
Der 56-Jährige hat bereits zwei Haftstrafen verbüßt. Der Richter bezeichnete den Mann im Stader Prozess als „Bewährungsversager, der seit über zwei Jahrzehnten seinen Lebensunterhalt mit Verbrechen bestreiten will“. Zu den angeblichen Palmöl-Geschäften sagte er: „Die entstammten komplett seiner Fantasie.“