TBaggersee-Mordprozess: Angeklagter hat lange kriminelle Karriere

Das Foto zeigt den Angeklagten R. zum Auftakt des sogenannten Baggersee-Mordprozesses am Landgericht Stade. Ihm wird vorgeworfen, vor 22 Jahren zusammen mit anderen Angeklagten einen Mann in ein Waldstück bei Buxtehude gelockt zu haben, wo dieser anschließend erschossen wurde. Foto: Sulzyc
Vorstrafen eines bisher wenig beachteten Angeklagten kommen im Prozess um den Buxtehuder Baggersee-Mord ans Licht. Und überraschend endet der kurze Verhandlungstag hitzig.
Buxtehude. Wie ein Puzzle setzt die 2. Große Strafkammer Aussagen von Zeugen und als Beweise eingeführte Schriftstücke in dem Baggersee-Mordprozess zu einem Bild zusammen. Am Ende soll es Klarheit darüber bringen, was genau vor mehr als 22 Jahren in der Nacht auf den 11. August 2002 an einem See in Buxtehude-Ovelgönne geschah.
Zu diesem Bild tragen als winzige Puzzleteile Erkenntnisse über die vier Angeklagten bei. Drei von ihnen äußern sich seit Eröffnung des Verfahrens im März nicht zu dem Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordes. Bisher blieben sie weitgehend unbeachtet. Einer von ihnen ist der Angeklagte R. - der Vorsitzende Richter Dr. Julien Zazoff verlas jetzt den Bundeszentralregisterauszug des 44-Jährigen. Das Bundeszentralregister gibt Auskunft über die Vorstrafen.
11 Einträge im Bundeszentralregister
Der Russlanddeutsche R. siedelte in den 1990er Jahren aus Russland nach Hamburg über. Elf Einträge in das Bundeszentralregister zeigen: Er war seitdem regelmäßig kriminell aufgefallen - und das unter unterschiedlichen Namen.
Amtsgerichte in mehreren Bezirken Hamburgs verurteilten R. zu Geld- und Haftstrafen. Verurteilt ist er in den Jahren 1997 bis 2016 teilweise mehrfach wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls und gemeinschaftlichen Diebstahls, Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis in sieben Fällen.
Ein anderes winziges Puzzleteil: Dass der getötete Valerij V. am 10. August 2002 an dem Baggersee bei Buxtehude gefeiert und viel Alkohol getrunken hatte, war bereits bekannt. Wie stark betrunken der später Getötete war, machte jetzt der Vorsitzende Richter mit dem Verlesen des Blutalkoholgutachtens der Rechtsmedizin bekannt.
Demnach hat die Untersuchung des Blutes einen Wert von 2,23 Promille ergeben. Die Analyse des Urins ergab 2,57 Promille.
Angeklagtem geht es gesundheitlich schlechter
Nach nur 24 Minuten endete der Verhandlungstag - überraschend wurde es hitzig. Der Grund: Einem anderen Angeklagten geht es offenbar seit Monaten zunehmend gesundheitlich schlechter. Er kam im Laufe des Verfahrens im Sommer in Haft.
Seitdem verschlechtere sich der Gesundheitszustand des Angeklagten sichtbar von Verhandlungstag zu Verhandlungstag, äußerte sich Rechtsanwalt Siyamak Faghihi besorgt. Verärgert rief er den Richtern zu: „Wenn die Anstalt es mit der Therapie nicht hinbekommt, dann müssen Sie ihn freilassen.“
Der Baggersee-Mordprozess wird am Montag, 4. November, um 9.15 Uhr fortgesetzt.