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Justiz

TSurfpark-Baustopp: Verwaltungsgericht hält Stader Bebauungsplan für rechtswidrig

Hinter dem Bauzaun passiert seit Wochen nichts - und das wird nun so bleiben, bis das Oberverwaltungsgericht eine endgültige Entscheidung trifft.

Hinter dem Bauzaun passiert seit Wochen nichts - und das wird nun so bleiben, bis das Oberverwaltungsgericht eine endgültige Entscheidung trifft. Foto: Richter

Das Verwaltungsgericht hat den Bau des Surfparks in Stade gestoppt. Es schätzt den Bebauungsplan der Stadt, gegen den der BUND klagt, als rechtswidrig ein. Letztlich entscheidet zwar das Oberverwaltungsgericht - doch das kann lange dauern.

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Von Anping Richter
Dienstag, 30.04.2024, 19:11 Uhr

Stade. Die erste Welle im „Surfgarten“ im Süden Stades sollte eigentlich 2026 rollen. Doch die Bagger stehen seit Wochen still. Das Verwaltungsgericht Stade hat den Baustopp jetzt auch juristisch besiegelt: Die erteilte Baugenehmigung darf einstweilen nicht vollzogen werden.

Das Verwaltungsgericht gibt damit einem Eilantrag des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) statt, um zu verhindern, dass Fakten geschaffen werden. Die Bürgerinitiative „Surfpark - nein danke“ unterstützt die Klage und hatte dafür Geld und knapp 2900 Unterschriften gesammelt.

Vernichtendes Fazit: Genehmigung rechtswidrig

Der BUND hatte schon im März 2023 beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg gegen den Bebauungsplan geklagt. Bis das OVG entscheidet, kann es aber noch viele Monate dauern. Deshalb hat die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts eine summarische Prüfung vorgenommen.

Ihr Fazit klingt vernichtend: „Der der Genehmigung zu Grunde liegende Bebauungsplan Nr. 500/3 „Gewerbe- und Surfpark Stade“ erweist sich als rechtswidrig“, heißt es wörtlich in der Pressemitteilung.

Damit ist der Bau des Surfparks allerdings nicht vom Tisch: Wie das Beispiel des A26-Zubringers Rübker Straße kürzlich zeigte, kann das OVG noch ganz anders entscheiden als das Verwaltungsgericht Stade. Dessen zweite Kammer verweist auf eine unzureichende Abwägung der Klima- und Naturschutzbelange.

Das hatte auch der BUND angeführt. „Zum ersten Mal spielt in einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts das Thema Klima eine Rolle. Das stärkt unsere Position“, sagt Heiner Baumgarten, der Kreisvorsitzende des BUND.

Nicht an Stromerzeugung aus Windenergie gedacht

Laut Beschluss sieht das Verwaltungsgericht zum Beispiel die Treibhausgas-Emissionen nicht ausreichend berücksichtigt. Zu ermitteln, welche Menge von Treibhausgasemissionen aufgrund des Projekts zu erwarten ist, sei unverhältnismäßig aufwändig, argumentiert die Stadt. Das Verwaltungsgericht hält es ohne unzumutbaren Aufwand für möglich - und sieht es als geboten an.

Das Plangebiet liegt in Hanglage mit Hauptwindrichtung West-Südwest. Schon im Planverfahren habe laut Verwaltungsgericht ein Energiekonzept vorgelegen, das die Einbindung von Windenergie in die Eigenversorgung empfahl, ein Gutachten regte die Errichtung von vier Kleinwindanlagen an. Doch die Abwägung lasse nicht erkennen, dass sich die Stadt Stade ausreichend mit dieser Möglichkeit auseinandergesetzt hat.

Sie lasse zwar Photovoltaikanlagen zu und wolle die Vorhabenträger vertraglich verpflichten, diese zu nutzen. Zusätzlicher Strom soll aus erneuerbaren Energien beim öffentlichen Stromversorger bezogen werden. Die Kammer bemängelt, dass dies aber nicht planerisch festgesetzt wird - trotz stromfressender Wellenmaschine und Flutlichtanlage.

Mängel beim Schutz der Feldlerche

Auch beim Artenschutz sieht das Gericht Mängel. Es geht um den Verlust zweier Habitate der Feldlerche. Die vorgesehene Ausgleichsmaßnahme erweise sich als ungeeignet, „weil sie bereits mehrere Jahre (2018/2019) vor dem Beginn der Baumaßnahmen durchgeführt wurde.“

Dazu meldet sich Linke-Ratsherr Tristan Jorde zu Wort: „Die Feldlerche hatte ich im Rat sogar namentlich erwähnt und wurde dafür ausgelacht.“ Seine Fraktion sei die einzige, die im Rat gegen das Projekt stimmte und mit ihren fachlichen Einwänden nie ernstgenommen wurde.

Die Stadt Stade gibt auf Nachfrage nur eine sparsame Stellungnahme ab: „Wir nehmen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis und müssen nun den Beschluss prüfen.“ Der Verwaltungsvorstand werde in Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde entscheiden, wie damit umzugehen sei.

Ob die SPN Projekt GmbH Widerspruch einlegen wird, ist noch unklar: „Wir lassen derzeit die Begründung der vorläufigen Gerichtsentscheidung juristisch prüfen und können daher zu dieser aktuell noch keine nähere Auskunft geben“, teilt Geschäftsführer Jan Podbielski mit. Alle warten weiter auf das OVG. „Unseren Informationen nach könnte die Entscheidung sogar erst 2025 fallen“, sagt Heiner Baumgarten.

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