TBezahlkarte für Asylbewerber: CDU wehrt sich gegen AfD-Vergleich
Eine Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und ein 50-Euro-Schein liegen nebeneinander. Foto: Andreas Arnold/dpa
Initiativen hebeln die 50-Euro-Bargeld-Beschränkung für Asylbewerber aus - auch in Buxtehude. Darüber ist ein Streit zwischen Flüchtlingshelfern und der CDU entbrannt - mit neuen Vorwürfen.
Buxtehude. Die gegenseitigen Vorwürfe zum Thema Bezahlkarte für Asylbewerber zwischen der BI Menschenwürde im Landkreis Stade und der CDU in Buxtehude gehen in die zweite Runde. Beide Seiten bekräftigen ihre Positionen.
Daniela Behrens (SPD), Innenministerin Niedersachsen, zeigt Bezahlkarten in der Landespressekonferenz Niedersachsen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
„Die Buxtehuder CDU wurde nicht in die rechte Ecke gestellt – sie hat sich selber dorthin gestellt, indem sie eine schon von der AfD gestellte Anfrage im Wesentlichen inhaltlich wiederholt“, sagt Barbara Erhardt-Gessenharter von der Bürgerinitiative. Die Christdemokraten hatten zuvor die Tauschaktion der BI kritisiert. Die Rechtsaußenpartei AfD hatte im Mai dieses Jahres im Landtag ebenfalls eine Anfrage zur Bezahlkarte gestellt.
Keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit
Damals hatte die Landesregierung bestätigt, dass es legal ist, wenn sich geflüchtete Menschen durch den Tausch von Gutscheinen mit Bargeld versorgen. Buxtehudes CDU-Chef Marcel Haberkorn hatte nach der Kritik der BI Menschenwürde vermutet, dass diese mit dem Hinweis auf die AfD eine schwierige Diskussion verhindern wolle.
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„Gern führen wir die Diskussion“, sagt Barbara Erhardt-Gessenharter nun. „Damit es ein ergiebiges Gespräch werden kann, wäre es sinnvoll, wenn die Buxtehuder CDU sich vorher mit den Fakten vertraut machen könnte.“
Solidaritätsaktion ein Stück Nächstenliebe
Sieben Prozent der Geflüchteten senden Geld ins Ausland. Das ist das Ergebnis einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Die Studie hat die Auslandsüberweisungen von Migranten mit und ohne Fluchthintergrund untersucht.
„In dem Gespräch könnten wir, Menschen aus der Zivilgesellschaft, begründen, weshalb wir versuchen, mit unserer Solidaritätsaktion ein Stück Nächstenliebe zu leben“, so Barbara Erhardt-Gessenharter.

Ingrid Smerdka-Arhelger (links) und Barbara Erhardt-Gessenharter von der BI Menschenwürde. Foto: Richter
Hintergrund der Debatte: Seit Beginn des Jahres erhalten Asylbewerber, die über das Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen bekommen, diese über die Bezahlkarte. Statt wie bislang üblich überweisen die Sozialämter nicht mehr den zustehenden Betrag auf ein Konto, sondern geben Karten aus.
Über diese Karten können nur 50 Euro Bargeld ausgezahlt werden. Der Restbetrag kann nur abgebucht werden. Damit können Einkäufe und Dienstleistungen dort beglichen werden, wo man mit einer Visa-Karte zahlen kann.
Über Umwege Bargeld für Flüchtlinge
Hintergrund der Tauschaktion: Leute übernehmen gegen Bargeld von Geflüchteten Gutscheine, die diese über die Bezahlkarte zuvor in Geschäften gekauft haben. Die BI organisiert diesen Tausch Gutschein gegen Geld. Die CDU befürchtet, dass mit dem Bargeld Rücküberweisungen ins Ausland vorgenommen werden und damit illegale Taten finanziert werden könnten.
„Ich verwahre mich gegen den Vergleich mit der AfD“, sagt die CDU-Landtagsabgeordnete Birgit Butter. Die Bezahlkarte sei immer ein CDU-Thema im Landtag gewesen. Es habe mehrere CDU-Initiativen dazu im Landtag gegeben.
Ich verwahre mich gegen den Vergleich mit der AfD.
Birgit Butter, CDU-Landtagsabgeordnete
„Auch die rot-grüne Landesregierung will die Tauschaktionen nicht, sie kann sie aber nicht verhindern“, so Butter. Sie verweist auf entsprechende Aussagen aus dem SPD-geführten Innenministerium. Butter ist stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses des Landtags.
Tauschaktion unterläuft staatliche Funktion
Die Bezahlkarte könne für bestimmte Anbieter zwar gesperrt werden, aber nicht für einzelne Warengruppen, gibt Butter die Diskussion auf Landesebene wieder. Das sei technisch nicht möglich. „Das Gebaren der Tauschbörsen zu kritisieren und zu hinterfragen, ist daher nicht rechtes Gedankengut, sondern legitim, da hier die staatlich gewollte Funktion der Bezahlkarte unterlaufen wird“, sagt Butter.
Die Ministerpräsidentenkonferenz und die Bundesregierung hatten sich auf die flächendeckende Einführung einer Bezahlkarte geeinigt. Ziel ist es, die Fluchtanreize nach Deutschland abzubauen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Asylbewerber: Reichen 50 Euro Bargeld?
Flüchtlingsinitiativen kritisieren die Bezahlkarte grundsätzlich. Sie spare nicht einen Cent an Sozialleistungen ein. Die wenigen Überweisungen würden aus den zustehenden Leistungen aufgebracht. Stattdessen entständen Kosten und Bürokratie.
„Vor diesem Hintergrund interessiert uns, wie die Einführung dieser zusätzlichen Bürokratie mit dem allseits geforderten Bürokratieabbau vereinbart wird. Und wie die CDU es mit ihrem im Namen geführten christlichen Anspruch vereinbart, Menschen auf 50 Euro Bargeld im Monat zu reduzieren“, sagt Barbara Erhardt-Gessenharter.
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