TBrandserie im Kreis Rotenburg: Staantsanwalt beantragt lange Haftstrafen

In der Silvesternacht brannte es in Westeresch: Das Wohnmobil wurde bei der Brandstiftung komplett zerstört. Foto: Feuerwehr
Der jüngste Prozesstag im Brandstifter-Verfahren stand im Zeichen der Plädoyers: Freiheitsstrafen in Höhe von acht Jahren und neun Monaten hat die Staatsanwältin am Landgericht Verden für die 25 und 26 Jahre alten Angeklagten aus Rotenburg beantragt.
Rotenburg. Zu ihrer Überzeugung hat sich aber auch der 23 Jahre alte Feuerwehrmann aus der Gemeinde Scheeßel, den sie für acht Jahre ins Gefängnis schicken will, an den Taten beteiligt. Als Einziger bestreitet er jegliche Tatbeteiligung. Seine beiden Verteidiger plädierten auf Freispruch.
Gestanden haben die beiden 25 und 26 Jahre alten Angeklagten aus Rotenburg die sechs gemeinschaftlichen Brandstiftungen aus der Anklageschrift. Zudem haben sie ausgesagt, dass der 23-Jährige an vier dieser sechs Taten beteiligt gewesen sei. Und davon zeigte sich auch die Staatsanwältin überzeugt.
Langeweile als Motiv für die Brandserie im Landkreis
Beweise gibt es nicht, aber eine Menge Indizien, die sie in ihrem knapp einstündigen Schlussvortrag benannte. Das Motiv sieht sie in der Langeweile des Trios. „Keiner der Geschädigten kannte die Angeklagten persönlich. Streit kommt nicht in Betracht“, stellte sie fest.
Die Taten seien das Ergebnis einer „gewissen Gruppendynamik“. Das Leben der drei Freunde sei „eintönig“ gewesen. Aufregender sei es dann im Verlauf der Taten für die drei Männer geworden, weil sie nicht entdeckt worden seien. „Sie puschten sich gegenseitig.“ Bis Februar 2023, da erfolgte die Festnahme. Der 23-Jährige kam direkt wieder auf freien Fuß. Mitte September wurden die anderen beiden Männer aus der Untersuchungshaft entlassen.
Gesamtschaden von über 800.000 Euro
Nicht bestätigt sieht die Staatsanwältin die in der Anklage genannten Schadensummen. Diese hätten sich in den Fällen teilweise reduziert. Den Gesamtschaden bezifferte sie mit 820.000 Euro. Verursacht durch das Abfackeln von Fahrzeugen über einen Zeitraum von fast einem Jahr.
Die kriminelle Energie sei angestiegen, die Hemmschwelle zur Begehung der Taten gesunken. War es bei der ersten Tat am 23. Februar 2022 auf einem Pendlerparkplatz in Sottrum noch ein Transporter, brannte an gleicher Stelle acht Monate später ein Maserati. Beim dritten Brand in einem leer stehenden Autohaus in Zeven am 3. Dezember 2022 habe sich „das Vorgehen professionalisiert“.
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Der Schaden bei einem Brand in Westeresch in der Neujahrsnacht 2023 war mit 100.000 Euro schon erheblich, wurde aber bei der fünften Tat mit 21 brennenden Fahrzeugen in Mulmshorn mit 640.000 Euro weit überschritten. Bei der letzten angeklagten Tat am 11. Februar 2023 wurde ein Multivan in Heeslingen abgefackelt.
„Es ist nicht die Frage, wem glaubt man mehr, sondern kann man den Sachverhalt aufgrund der Aussagen rekonstruieren“, argumentierte die Verteidigerin des 23-Jährigen. Ihr Mandant habe bereits am Tag der Durchsuchung und vorläufigen Festnahme „detaillierte Angaben gemacht, die sich später in vielen Punkten bestätigt haben“. Diese frühe Aussage habe Gewicht und es stelle sich die Frage, „kann man in der Beweisaufnahme etwas finden, was dieses Gewicht überwiegt“, so die Verteidigerin.
Kritik in Richtung Staatsanwältin
Mit seinen Angaben habe ihr Mandant damals entscheidend dazu beigetragen, dass die Untersuchungshaftbefehle erlassen wurden. „Dass das überhaupt keine Rolle spielt, was Sie sich immer wünschen, das hat mich weiter darin bestätigt, dass Sie vom Pfad abgekommen sind“, kritisierte sie die Staatsanwältin. Ihr Mandant habe „das Verfahren maßgeblich gefördert“. Er bereue, dabei gewesen zu sein und seinen beiden damaligen Freunden nicht gesagt zu haben, „das ist nicht in Ordnung, was ihr hier macht“. „Menschlich keine Meisterleistung“, stellte sie fest.
Die Verteidiger der beiden anderen Angeklagten waren nur bei den Strafhöhen und der Bewertung der Schäden anderer Auffassung. „Die Firmen buchen das, was die an Schaden haben, steuerlich aus. Das muss man berücksichtigen“, argumentierte der Verteidiger des 25-Jährigen. Und wenn die Versicherer die Forderungen titulieren, würden diese die Angeklagten „ein Leben lang begleiten“. Sein Antrag lautete auf vier Jahre und elf Monate. Der Verteidiger des 26-Jährigen stellte zudem die Schadenshöhe infrage und plädierte auf eine Strafe von maximal viereinhalb Jahren.
Nur sein Mandant nutzte das letzte Wort für eine Entschuldigung. Das Urteil soll am 15. November um 14 Uhr verkündet werden. In der Verdener Stadthalle, weil alle Säle im Landgericht dann belegt sind.