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Landkreis Rotenburg

TBrandstifter-Prozess: Das verrät der WhatsApp-Chat der Angeklagten

Der Brandstifterprozess am Landgericht Verden dauert an.Foto: Mohssen/dpa

Der Brandstifterprozess am Landgericht Verden dauert an.Foto: Mohssen/dpa Foto: Mohssen/dpa

Der Brandserien-Prozess am Landgericht Verden steht kurz vor dem Abschluss der Beweisaufnahme. Vorher haben aber noch die beiden Verteidiger des 22 Jahre alten Angeklagten aus Rotenburg weitere Beweisanträge gestellt.

Von Wiebke Bruns Freitag, 10.11.2023, 05:56 Uhr

Verden. Unter anderem möchten sie noch ein Gutachten von einem Brandsachverständigen einholen lassen. Es soll den Verteidigern um die Frage gehen, ob bei dem Brand eines Renault am 3. Dezember 2022 in einem leer stehenden Autohaus in Zeven Grillanzünder auf Reifen gelegt worden sind, oder ob etwas von außen hinein Geworfenes den Brand entfacht hat.

Der 22-Jährige aus der Gemeinde Scheeßel behauptet, mit der Verlobten des 26-Jährigen im Auto gewartet zu haben, während die beiden 24 und 26 Jahre alten Mitangeklagten weggegangen seien. Von dem Brand will er erst am nächsten Morgen erfahren haben. Doch die beiden Rotenburger haben in dem Prozess ausgesagt, dass der 22-Jährige von draußen etwas in die Halle geworfen habe. Er habe ihnen zugerufen, dass er das Fahrzeug getroffen habe.

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Zudem wollen die Verteidiger noch geklärt haben, inwieweit Feuerwehrkräfte in der Gemeinde Scheeßel für diese ehrenamtliche Tätigkeit entschädigt werden. Laut den beiden Rotenburgern soll der 22-Jährige ihnen erzählt haben, dass er seit kurzem einen „Stundenlohn“ bei der Feuerwehr bekommen und mit den Bränden Geld verdienen würde.

Beantragt wurde auch, weitere Nachrichten aus einer Whatsapp-Gruppe zu verlesen, die zunächst aus den beiden Rotenburgern und weiteren Personen bestanden habe. Als der 22-Jährige noch nicht zu der Whatsapp-Gruppe gehört habe, seien dort bereits „planmäßige Brandstiftungen thematisiert worden“. Es soll damit offenbar widerlegt werden, dass die kriminelle Energie von dem 22-Jährigen ausgegangen sei. Dass der 22-Jährige den anderen Angeklagten erst gezeigt habe, wie einfach man ein Fahrzeug in Brand setzen kann, sei dem Chat nicht zu entnehmen.

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In dem Antrag wird bereits aus Nachrichten zitiert. So sei am 3. März 2022 ein Foto von einem Brand in der Gruppe verschickt worden. Verbunden mit der Frage: „Wer von euch war das, und warum ohne die Gang?“ Außerdem wurde, offenbar aus Verärgerung über einen Raser geschrieben: „Der nächste Anschlag wird dieses Auto betreffen. Egal, ob wir das abfackeln oder demolieren oder zerstören.“

Nur zur Frage der Schuldfähigkeit des 24-Jährigen hatte ein psychiatrischer Sachverständiger den Prozess begleitet. Den Rotenburger stufte er als voll schuldfähig ein. Gefragt wurde der Sachverständige in der Sitzung auch zu einem möglichen Motiv.

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Er sieht „keine Handlung aus einer Not oder einer Konfliktsituation heraus“. „Ich konnte auch keinen Groll erkennen. Nicht ansatzweise“ betonte der Mediziner. Der Prozess wird fortgesetzt. (js)

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