TBürger gerät wegen Panzerfotos ins Visier der Polizei
Schiffe dürfen fotografiert werden. Doch wer im Hafen Militärgut fotografiert, muss offenbar mit Polizeifahndung rechnen. (Archivfoto) Foto: Scheer
Dicke Pötte, Kräne, Container – und manchmal sensible Fracht – werden gern fotografiert. Doch in Bremerhaven gibt jetzt eine neue Polizeieinheit.
Bremerhaven. In Bremerhaven wurde eine zusätzliche Einheit geschaffen, die die Sicherheit im und um den Hafen stärken soll. Dass die Polizei dabei sensibler reagiert und häufiger kontrolliert, haben bereits mehrere Menschen erlebt – auch Reporter.
Militärgerät auf dem Rückweg entdeckt
Auf dem Rückweg von einer Mountainbiketour fuhr ein Bremerhavener durch den Überseehafen und entdeckte in einem offenen Zug einen „alten Schützenpanzer der US-Armee“. Er stieg aus und fotografierte ihn. Verbotsschilder habe er nicht gesehen. Es war nicht die Stelle, an der die BLG Schilder aufgehängt hat.
Die „Nordsee-Zeitung“ hatte bereits recherchiert, dass Fotografieren trotz der Schilder dort nicht grundsätzlich verboten ist. Der Bremerhavener vermutet dennoch, beobachtet worden zu sein.
Polizeikontrolle am Deutschen Auswandererhaus
In Höhe des Deutschen Auswandererhaus stoppte ihn eine Polizeistreife. Die Beamten baten ihn, das Foto zu zeigen, und forderten ihn auf, die Aufnahme des Panzers zu löschen – was er tat.
uf Nachfrage erfuhr er, dass ein Verdacht nach §109g Strafgesetzbuch im Raum stehe und der Vorgang an den Staatsschutz gehe. Die Polizei bestätigt einen Prüfsachverhalt; ob strafrechtliche Konsequenzen drohen, entscheide die Staatsanwaltschaft.
Rechtlich: Fotografieren ist nicht automatisch strafbar
Der Paragraf zum „sicherheitsgefährdenden Abbilden“ ist kein generelles Fotografierverbot. Strafbar macht sich nur, wer von einem Wehrmittel oder militärischen Einrichtungen eine Abbildung anfertigt oder weitergibt und dadurch die Sicherheit der Bundesrepublik oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet.
„Ein Panzer im Bild“ genügt dafür in der Regel nicht. Entscheidend sind die Umstände – etwa, ob Details, Abläufe oder Verladevorgänge so festgehalten werden, dass daraus ein sicherheitsrelevanter Nutzen für Dritte entstehen kann.

Polizei an der Kaje. Foto: Lothar Scheschonka
Warum geht so etwas an die Staatsanwaltschaft?
Dokumentiert die Polizei einen Sachverhalt, kann sie ihn als Prüfvorgang weiterleiten. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob ein Anfangsverdacht besteht; bei Delikten mit Bezug zur Inneren Sicherheit wird der Staatsschutz eingebunden.
Dass Beamte Betroffene auffordern, Aufnahmen zu löschen, wirft die Frage auf: Welche Bedeutung hat das Foto dann noch? Hätte man nicht beschlagnahmen müssen? In der Praxis werden – je nach Verdacht und Verhältnismäßigkeit – oft mildere Maßnahmen gewählt.
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Einordnung: Warum das Foto eher nicht strafbar ist
Nach den Schilderungen spricht vieles dafür, dass kein strafbares Verhalten vorlag: eine private Einzelaufnahme, nicht veröffentlicht. Die Schwelle zur Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik wird bei Alltagsfotos typischerweise nicht erreicht. Dass der Vorgang dennoch als Prüfsachverhalt erfasst wurde, kann auch mit einer erhöhten Sensibilität in weltpolitisch angespannten Zeiten zusammenhängen.
Darauf hat man in Bremerhaven reagiert: Die Ortspolizeibehörde hat mit Blick auf die hohe Bedeutung des Hafens eine zusätzliche Einheit geschaffen.
Deren Aufgabe besteht vorwiegend darin, die Sicherheit im und um den Hafen zu gewährleisten – von Gefahrenabwehr bis Strafverfolgung, insbesondere bei möglicher „hybrider“ Bedrohung.
Damit sind etwa Spionage, Cyberangriffe und Sabotage gemeint. Zur Größe der Einheit, zur taktischen Ausrichtung und zu konkreten Sachverhalten hält sich die Behörde aus Sicherheitsgründen bedeckt.
Auch Journalisten kontrolliert
Dass Kontrollen nicht nur klassische „Fototouristen“ treffen, erlebten auch zwei Reporter der „Nordsee-Zeitung“. Sie drehten für den „Tag des Lokaljournalismus“ in Weddewarden gegen 1 Uhr nachts ein Video, der Hafen war im Hintergrund zu sehen. Polizisten kontrollierten ihre Ausweise und fotografierten die Journalisten.
Bislang hieß es, die Polizei Bremerhaven habe seit 2023 lediglich zwei Fälle des „sicherheitsgefährdenden Abbildens“ erfasst, die von der Staatsschutzabteilung der Kriminalpolizei bearbeitet werden.
Das schließt nicht aus, dass es häufiger Ansprachen und Kontrollen im Rahmen der Gefahrenabwehr gibt – sie tauchen nicht zwingend als Straftat in der Statistik auf. Ob die Zahl der erfassten Fälle steigt, wird sich zeigen.
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