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Autobahnanschluss

TBuxtehuder A26-Zubringer: Das lange Warten auf die Urteilsbegründung

Das Tor vor der Anschlussstelle Buxtehude-Mitte darf nur für Blaulicht-Einsätze geöffnet werden. Für den Normal-Bürger liegt die Nutzung noch in weiter Ferne.

Das Tor vor der Anschlussstelle Buxtehude-Mitte darf nur für Blaulicht-Einsätze geöffnet werden. Für den Normal-Bürger liegt die Nutzung noch in weiter Ferne. Foto: Karsten Wisser

Was muss an den Planungen für die Rübker Straße verändert werden, damit die Kreisstraße zum Buxtehuder Autobahnzubringer ausgebaut werden kann? Acht Wochen nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts warten alle Beteiligten auf die Urteilsbegründung.

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Von Karsten Wisser
Donnerstag, 01.02.2024, 05:50 Uhr

Buxtehude. Die Lüneburger Richter stuften den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Kreisstraße 40 als Verbindung zur Autobahn 26 Anfang Dezember als rechtswidrig und nicht vollziehbar ein. Das bedeutet, dass die Planungen in Teilen fehlerhaft sind, diese Fehler aber aus Sicht des Gerichts beseitigt werden können.

Damit ist der Ausbau der Rübker Straße grundsätzlich weiterhin möglich. In der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Stade den Planfeststellungsbeschluss komplett aufgehoben. Hätte dieses Urteil Bestand gehabt, hätte die Rübker Straße gar nicht ausgebaut werden dürfen.

Was ist an den Planungen für die K40 fehlerhaft?

Die entscheidende Frage ist jetzt, was hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in den Planungen des Landkreises als fehlerhaft eingestuft? Die Antwort kennen derzeit nur die Lüneburger Richter. Die Verkündung des Urteils ist jetzt fast zwei Monate her. Seitdem warten alle Beteiligten auf die schriftliche Urteilsbegründung - bisher vergeblich.

Der Landkreis als Beklagter im Ausgangsverfahren und die Stadt Buxtehude als sogenannte Beigeordnete im Verfahren haben keine Erkenntnisse, wann die Urteilsbegründung kommt. Auch die OVG-Pressestelle bestätigt, dass es dazu noch keine Erkenntnisse gibt.

Landrat Kai Seefried (CDU) und Bürgermeisterin Katja Oldenburg-Schmidt (parteilos) hatten für den Januar auch schon einen Gesprächstermin in Sachen Ausbau Rübker Straße zum Autobahnzubringer verabredet. Der Termin musste mangels Masse abgesagt werden. Beide haben mehrfach erklärt, dass Buxtehude die eigene Anschlussstelle brauche. Auch der Stader Kreistag und der Buxtehuder Rat stehen mit jeweils großen Mehrheiten dazu.

Kritische Töne der Richter zu verschiedenen Fragen

Der Vorsitzende Richter des auf Planungsfragen spezialisierten siebten Senats des höchsten niedersächsischen Verwaltungsgerichts war mehrfach mit kritischen Tönen zum Planfeststellungsbeschluss zu hören, aber dann auch wieder mit Sätzen, die diese Kritik relativierten. Das war bei den Themen Lärmschutz, Bauarbeiten und Anliegerstraßen so.

Das Oberverwaltungsgericht könnte eine Umplanung der Anliegerstraßen für die Wohngebiete rund um die Rübker Straße in der Urteilsbegründung fordern, das würde länger dauern. Es ginge wohl schon damit los, dass die dafür nötigen Ingenieurleistungen in einem europaweiten Verfahren vergeben werden müssten.

Geht es dagegen „nur“ um die Korrektur von einigen Wenderadien oder um eine Umgestaltung der Kreuzung Harburger Straße/Rübker Straße/Konrad-Adenauer-Allee, könnte das schneller gehen. Beides war Thema in der eintägigen Verhandlung.

Ende 2026 auf der Autobahn nach Hamburg fahren

Angesichts einer fertigen, aber verriegelten Autobahn-Anschlussstelle Buxtehude-Mitte und bei einer voraussichtlichen Öffnung der Autobahn 26 bis Ende 2026 zur Autobahn 7, wächst bei vielen Beteiligten spürbar die Ungeduld. Ob die Urteilsbegründung noch Tage oder Wochen auf sich warten lässt, ist aber völlig offen.

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