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Prozess

TBuxtehuder Baggersee-Mord vor Gericht: Ein psychiatrisches Gutachten könnte helfen

TAGEBLATT-Bericht vom 14. August 2002.

TAGEBLATT-Bericht vom 14. August 2002. Foto: Archiv

Der Buxtehuder Baggersee-Mordprozess geht in die nächste Runde. Wer erschoss den Mann und warum? Diese Fragen will das Landgericht Stade bis zum Juli klären. Ein psychiatrisches Gutachten könnte helfen.

Von Franziska Felsch Freitag, 15.03.2024, 07:40 Uhr

Buxtehude. Dieser Prozess wird zäh - das wurde am zweiten Verhandlungstag vor der 2. Großen Strafkammer des Stader Landgerichts deutlich. Es geht wie berichtet um den Mord im August 2002, als an einem Baggersee in der Buxtehuder Ortschaft Ovelgönne einem Mann aus kürzester Entfernung mit einer Schrotflinte in Kopf und Bauch geschossen worden war. Von der Russen-Mafia war schnell die Rede, von organisierter Kriminalität und einem Machtkampf im Geschäft mit Prostitution.

Obwohl damals vier Männer im Alter zwischen 20 und 25 Jahren ins Visier der Ermittler geraten waren und die Tatwaffe aufgetaucht war, reichten die Beweise dennoch nicht aus. Erst durch ein Bekennerschreiben an die Polizei, in dem sich einer der Angeklagten 2023 zu der Tat bekannte und die drei anderen Männer als Mittäter nannte, kam es jetzt zur Anklage.

Anfang April werden die ersten Zeugen vernommen

Das Schreiben hat der Angeklagte mittlerweile wieder zurückgenommen. Ein psychiatrisches Gutachten könnte eventuell dazu beitragen, den Inhalt auf Wahrhaftigkeit zu prüfen, sagte der Vorsitzende Richter Julien Zazoff am Donnerstag. Das setze allerdings voraus, dass der Angeklagte nicht mehr von seinem Schweigerecht Gebrauch machen werde. Darüber will der Rechtsanwalt aber erst mit seinem Mandanten beraten.

Ansonsten ging es am zweiten Verhandlungstag, der unter hohen Sicherheitsvorkehrungen stattfand, vornehmlich um Organisatorisches. Festgelegt wurde, dass am Dienstag, 2. April, die ersten Zeugen gehört werden sollen. Da einer der Zeugen - ein Mann, der in einem Zelt in der Nähe des Sees zur damaligen Zeit campte - mittlerweile verstorben ist, wird für ihn der Vernehmungsbeamte seine Aussage zu Protokoll geben. Außer ihm sind weitere Zeugen geladen. Am 8. Juli soll jedenfalls das Urteil gesprochen werden.

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