TBuxtehuder Reichsbürger muss wegen Volksverhetzung ins Gefängnis

Der 68-Jährige ist der „Reichsbürger-Szene“ zuzuordnen, erkennt die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Foto: Patrick Seeger/dpa
Hass und Hetze, dazu ein im Internet geteiltes Video von NS-Propagandaminister Joseph Goebbels: Der 68-Jährige stand zum 15. Mal vor Gericht. Selbst sein Verteidiger vermutet eine krankhafte Störung. Die Hintergründe.
Buxtehude. Ein Mann, der die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat anerkennt, ist am Dienstag vor dem Amtsgericht Buxtehude zu einer Haftstrafe von neun Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Der 68 Jahre alte Buxtehuder wurde wegen Volksverhetzung und Beleidigung schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte ist der verfassungsfeindlichen Reichsbürger-Szene zuzuordnen. In diesem Zusammenhang ist er auch überregional bekannt. Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik Deutschland als Staat nicht an und lehnen die deutschen Gesetze ab. Der Angeklagte nannte die Bundesrepublik in der Verhandlung ein „Geschäftsmodell“, also ein privates Unternehmen.
Über Telegram zu Hass gegen Juden angestachelt
Das Amtsgericht sieht es als erwiesen an, dass der Buxtehuder am 30. Juni 2023 beim Online-Nachrichtendienst Telegram eine Rede des früheren NS-Propagandaministers Joseph Goebbels verbreitet hat. Der Inhalt: antisemitische Äußerungen, die zu Hass gegen Juden anstacheln. Das erfüllt den Straftatbestand der Volksverhetzung. 9760 Nutzer abonnieren den Telegram-Kanal des Reichsbürgers aus Buxtehude. Mindestens 2300 Menschen hätten den Beitrag mit der Goebbels-Rede gesehen, sagte der Amtsrichter.
Der Einwand des Verteidigers, vier bis fünf zusätzliche Personen hätten Zugriff auf den Telegram-Kanal und könnten die Hassbotschaft weitergeleitet haben, überzeugte das Gericht nicht: Der Angeklagte habe sich als Mit-Administrator den Inhalt zu Eigen gemacht. „Es werden Leute aufgerufen, sich antisemitisch zu verhalten. Das ist Volksverhetzung“, sagte der Amtsrichter in seiner Urteilsbegründung.
Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten zur Bewährung
Der Buxtehuder hat sich bereits in insgesamt 15 Fällen, meist wegen Beleidigung oder Volksverhetzung, vor Gericht zu verantworten gehabt. Wegen Volksverhetzung in vier Fällen ist er bereits im vergangenen Jahr zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden - ausgesetzt zur Bewährung.
Der Verteidiger vermutet eine krankhafte seelische Störung bei seinem Mandanten. Sie führe zu Realitätsverlust. Deshalb sei er unfähig, das Unrecht seiner Taten einzusehen. Der Angeklagte habe im Gefängnis nichts zu suchen, so der Verteidiger.
Polizisten dürfen nicht Söldner genannt werden
Für das Gericht aber ist klar: Die Handlungen des Angeklagten gingen nicht auf eine psychische Erkrankung zurück. Sie seien vielmehr Ausdruck seiner politischen Gesinnung. Er sei während der Hauptverhandlung in der Lage gewesen, seine ablehnende Haltung gegenüber dem Rechtsstaat zu verdeutlichen.
Weil der 68-Jährige Polizeibeamte als „Söldner“ bezeichnete, verurteilte das Gericht ihn wegen Beleidigung. Anlass war, dass Polizisten einen Gerichtsbeschluss vollstrecken und seinen Führerschein beschlagnahmen wollten. Der Reichsbürger warf ihnen deshalb einen Raubüberfall vor. Mit den beiden Begriffen habe der Angeklagte versucht, Polizeibeamte in ihrer Ehre herabzuwürdigen, sagte der Amtsrichter. Das sei eine Beleidigung.