TCo.Net-Insolvenz: Geld der Gläubiger steckt auf Mallorca fest

Razzia bei der Drochterser Verbrauchergenossenschaft CoNet im Februar 2024. Insgesamt gibt es Gläubiger-Forderungen von mehr als 20 Millionen Euro. Foto: Vasel
„Extrem kompliziert“: So nennt die Stader Staatsanwaltschaft die Ermittlungen im Fall der insolventen Drochterser Verbrauchergenossenschaft CoNet. Aber warum?
Drochtersen. BeEs geht nur zäh voran bei den Ermittlungen gegen die Verbrauchergenossenschaft CoNet eG aus Drochtersen und beim Entwirren des internationalen Firmengeflechts. Die Ermittlungen gestalteten sich „extrem kompliziert“, sagt Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, Sprecher der Stader Staatsanwaltschaft, auf Nachfrage.
Mehr als sechs Monate sind verstrichen seit den länderübergreifenden Razzien bei der Co.Net. Nach wie vor stehen gegen die Verbrauchergenossenschaft Vorwürfe wegen Geldwäsche, Veruntreuung und Betrugs im Raum.
Hauptbeschuldigter auf freiem Fuß
Der Hauptbeschuldigte, der im Februar in Untersuchungshaft genommen wurde, ist seit Ende Juni wieder auf freiem Fuß. Der Haftbefehl wurde allerdings lediglich bei entsprechenden Auflagen außer Vollzug gesetzt - nicht aufgehoben. Dass es sich dabei um den Mitbegründer und Vorstandsvorsitzenden der Co.Net Verbrauchergenossenschaft eG., Thomas Limberg, handelt, wird von den Behörden weder bestätigt noch dementiert.
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Der Beschuldigte habe sich „umfassend“ geäußert, so Breas. Es sei nicht auszuschließen, dass nicht doch über einen großen Teil der von den Genossenschaftsmitgliedern eingezahlten Gelder auch genossenschaftlich verfügt worden sei, so Breas - sprich, dass immerhin ein großer Teil des Geldes möglicherweise wirklich in die Ferienimmobilien der Co.Net auf Mallorca geflossen ist, die den Genossenschaftlern jahrelang, bis zur Corona-Pandemie, satte Renditen bescherten.
Beschuldigter aus Clanmilieu weiter auf der Flucht
Die Vorwürfe gegen die Co.Net und den Hauptbeschuldigten bestehen weiter. „Es ist ein sehr großes Firmengeflecht“, sagt Breas. Die Staatsanwaltschaft müsse prüfen, in welchem Umfang die Gelder veruntreut wurden. Dass es Verstrickungen ins Stader Clanmilieu gegeben hat, stehe fest. Ein weiterer Beschuldigter aus diesem Milieu ist weiterhin auf der Flucht und wird polizeilich gesucht.
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Anfang Mai war das Insolvenzverfahren gegen die Co.Net Verbrauchergenossenschaft eG eröffnet worden. Im Sommer hatte der Bremer Insolvenzverwalter Dr. Malte Köster eine erste Gläubigerversammlung einberufen. Die Summe der bisher angemeldeten Gläubiger-Forderungen beläuft sich nach Angaben der Insolvenzverwaltung auf mehr als 20 Millionen Euro.
Gläubiger fordern mehr als 20 Millionen
Das große Problem ist die Insolvenzmasse. Die Co.Net Verbrauchergenossenschaft eG selbst, bei der die Mitglieder eingezahlt haben, hat nicht viel. Aber es gibt Tochter- und Enkelfirmen. Und über die sollen auch die Co.Net-Ferienimmobilien auf Mallorca gekauft worden sein. Insolvenzverwaltung und Staatsanwaltschaft arbeiteten eng zusammen und „weiterhin mit Hochdruck daran, auf die Immobilien in Spanien zugreifen zu können“, so Meike Ostrowski, Pressesprecherin der Insolvenzverwaltung Willmerköster.
Spanischer Fiskus hält Daumen drauf
Aktuell sei dies wegen der rechtlichen Konstruktion aber nicht möglich, so Ostrowski. Der Zugriff auf die Ferienimmobilien werde zusätzlich dadurch erschwert, dass der spanische Fiskus in sämtlichen Grundbüchern Zwangssicherungshypotheken eingetragen habe, teilte Ostrowski auf Anfrage mit.

Das Hotel Paradise Residencial in Cala Ratjada auf Mallorca. Die Insolvenzverwaltung kann bisher nicht auf die spanischen Ferienimmobilien der Co.Net zugreifen. Foto: MZE
Was allerdings glasklar und mittlerweile auch gutachterlich bestätigt ist: Die Genossenschaftsmitglieder, die bei Co.Net Geld angelegt haben, teils als Altersvorsorge, werden nicht als Gläubiger behandelt. Viele der Genossen haben Forderungen geltend gemacht. Überwiegend versuchen sie Ansprüche auf ihre eingezahlten Einlagen geltend zu machen sowie Schadensersatzansprüche mit der Begründung, sie seien durch Täuschungen des Vorstands zum Beitritt zur Genossenschaft veranlasst worden.
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Da die Genossen aber nicht bloß Anleger, sondern als Genossenschaftsmitglieder selbst Anteilseigner sind, können sie in der Insolvenz nicht ihre Einlagen zurückfordern, weil sie sonst den Gläubigern deren Haftungsmasse wegnähmen. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachen, dass die Insolvenzverwaltung Willmerköster in Auftrag gegeben hat. Lediglich, wenn bei der Verteilung der Insolvenzmasse unter allen Gläubiger noch etwas übrig bleiben sollte, steht dieser Überschuss den Genossenschaftsmitgliedern zu.