TDarum erhält derzeit jeder Post von seiner Krankenkasse

Anlaufen soll die E-Patientenakte für alle ab 15. Januar 2025, vier Wochen später dann auch in Niedersachsen. Foto: Jens Kalaene/dpa
Arztbriefe, Medikationspläne, Laborbefunde, Röntgenbilder, gesammelt an einem Ort: Eine Neuerung ab 2025 betrifft alle gesetzlich Versicherten. Vorher sollen Vorurteile abgebaut werden.
Landkreis. Wenige Monate vor dem Start elektronischer Patientenakten für alle Versicherten laufen direkte Informationen durch die gesetzlichen Krankenkassen an. Die Chefin des Spitzenverbands, Doris Pfeiffer, sagte der Deutschen Presse-Agentur, die E-Akte sei „ein Riesenschritt“ auf dem Weg zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. „Sie kann zu dessen Herzstück werden, wenn jetzt alle Beteiligten - von den Apotheken über die Ärzteschaft bis zu den Krankenhäusern - gemeinsam mit den Krankenkassen an einem Strang ziehen, damit der praktische Nutzen schnell bei den rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten ankommt.“
Nach einem Gesetz der Ampel-Koalition sollen alle Versicherten Anfang 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA) von ihrer Kasse angelegt bekommen - es sei denn, man lehnt es für sich ab. Sie soll ein digitaler Speicher etwa für Angaben zu Medikamenten, für Befunde und Laborwerte sein und Patienten ein Leben lang begleiten. Vorab müssen die gesetzlichen Kassen allen Versicherten umfassendes Informationsmaterial zur Verfügung stellen. Dies habe vor einigen Wochen begonnen und gehe in den nächsten Monaten kontinuierlich weiter, erläuterte Pfeiffer.
Doppeluntersuchungen sollen unnötig werden
Die Verbandschefin betonte: „Mit der ePA werden medizinische Daten besser und schneller verfügbar – so kann sie die persönliche medizinische Behandlung in Zukunft deutlich verbessern. Denn Zeit, die ansonsten für die Informationsbeschaffung benötigt wird, kann stattdessen für die konkrete Behandlung genutzt werden.“ Zudem könnten Doppeluntersuchungen vermieden werden, was Patientinnen und Patienten, aber auch Ärztinnen und Ärzte entlaste.
Anlaufen soll die E-Patientenakte für alle ab 15. Januar 2025 zunächst in zwei Modellregionen in Franken und Hamburg. Voraussichtlich vier Wochen später soll sie bundesweit für Patienten, Praxen, Kliniken und Apotheken nutzbar sein. Als wählbares Angebot, um das sich Versicherte selbst kümmern müssen, waren E-Akten bereits 2021 eingeführt worden. Sie werden bisher aber kaum verwendet.
E-Akte startet mit ersten Inhalten
Die künftige „ePA für alle“ soll von Anfang an Inhalte haben. Darunter soll eine Liste der eingenommenen Medikamente sein, die automatisch aus inzwischen üblichen elektronischen Rezepten erstellt wird. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte bekommen jeweils für 90 Tage ein Zugriffsrecht zum Lesen und Befüllen mit Daten - ausgelöst, wenn man in der Praxis oder Klinik die Versichertenkarte einsteckt.
Arztbriefe, Medikationspläne, Laborbefunde, Röntgenbilder, gesammelt an einem Ort: Man kann sie sich die elektronische Patientenakte als digitalen, lebenslangen Aktenordner für Gesundheitsdaten vorstellen, so die Verbraucherzentrale.
Wie richte ich meine elektronische Patientenakte ein?
DNutzen kann man die ePA auch jetzt schon - wenn man sie einmal eingerichtet hat. Dafür muss man wissen: Jede Krankenversicherung bietet ihre eigene ePA-App an. Unter welchem Namen man die jeweilige Anwendung zum Download findet, zeigt eine Liste der Gematik, der nationalen Agentur für digitale Medizin.
Damit die ePA-App auf dem Gerät auch läuft, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Notwendig ist nach Angaben der Verbraucherzentrale dafür entweder ein Smartphone oder Tablet mit einem Betriebssystem ab Android 9 oder ab iOS 16. Die ePA-App lässt sich auch am Desktop-PC oder Laptop nutzen, wenn ein Kartenlesegerät ab Sicherheitsklasse 2 mit eigener Tastatur vorliegt.
Nach dem Download folgt die Freischaltung
Ist die App heruntergeladen, müssen Versicherte sie erst einmal freischalten, bevor sie sie nutzen können. Dafür müssen sie ein Identifikations- und Anmeldeverfahren durchlaufen, das von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein kann.
Für diese Registrierung und Anmeldung ist nach Angaben der Verbraucherzentrale eine NFC-fähige Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN oder eine Gesundheits-ID notwendig.
Übrigens: Eine NFC-fähige Gesundheitskarte erkennt man am Kontaktlos-Logo und an der sechsstelligen sogenannten CAN-Nummer unter den Deutschlandfarben. Wer noch eine alte Karte ohne diese Funktion hat, kann bei der Krankenkasse eine neue anfordern.
Befüllen (lassen) und Zugriffsrechte einstellen
Die Registrierung ist abgehakt - und nun? Geht man in die Arztpraxis, kann man nun darum bitten, dass aktuelle Befunde, Arztbriefe oder Laborwerte oder auch ältere Dokumente in der ePA abgelegt werden. Übrigens: Auch Mutterpass, Impfausweis und Zahnbonusheft können dort in digitaler Form gespeichert werden.
Die ePA lässt sich aber auch von Patient oder Patientin selbst befüllen. Arztbriefe, die man nur auf Papier hat, kann man einscannen und hochladen.
Und: Man kann in der App festlegen, ob man bestimmten Arztpraxen, Krankenhäusern oder auch Apotheken jeweils Zugriff auf bestimmte Dokumente der ePA gewähren möchte, so die Gematik.
Dabei lässt sich auch einstellen, dass die Berechtigung nur für eine bestimmte Zeitspanne gelten soll - etwa ausschließlich für den Tag, an dem man den Arzttermin hat, heißt es von der Verbraucherzentrale. (dpa/tmn)