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Justiz

TDarum halten die Richter am Baustopp für den Stader Surfpark fest

Eine Surferin reitet eine künstlich erzeugte Welle - wie es in dem geplanten Surfpark in Stade mal möglich sein soll.

Eine Surferin reitet eine künstlich erzeugte Welle - wie es in dem geplanten Surfpark in Stade mal möglich sein soll. Foto: Sven Hoppe/dpa

Das Verwaltungsgericht Stade hat am Dienstag den Baustopp für den Surfpark in Stade bestätigt. Die Begründung zum Beschluss ist eine schallende Ohrfeige für Stadt und Landkreis Stade.

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Von Lars Strüning
Donnerstag, 14.05.2026, 09:11 Uhr

Stade. Die Planung und Realisierung des Surfparks im Süden Stades hat eine lange Geschichte. Jetzt ist sie um ein Kapitel reicher. Zuerst stoppte das Verwaltungsgericht Stade die Pläne, dann kam 2024 das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ins Spiel.

Auch das OVG verwarf das Vorhaben und kritisierte den Bebauungsplan der Stadt, der extra für den Surfpark aufgelegt worden war, deutlich.

Neuer Bebauungsplan nach scharfer Richter-Kritik

Die Stadt hat versucht, den Auflagen aus Lüneburg durch einen überarbeiteten Bebauungsplan gerecht zu werden. Die große Mehrheit im Rat der Stadt wollte es im Juni 2025 so. Daraufhin zogen die Investoren des Surfparks im Herbst 2025 wiederum vor das Verwaltungsgericht Stade, um den verhängten Baustopp aufheben zu lassen. Der Vorstoß blieb erfolglos. Unterstützt werden sie von der Stadt, Gegner im Verfahren war der BUND Stade, der einst den vorläufigen Baustopp beantragt hatte.

Die Stadt hatte zuvor, nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts, den Betrieb von Bordellen auf dem Areal zunächst ausgeschlossen und damit einen redaktionellen Fehler in der Begründung des Bebauungsplanes korrigiert.

Außerdem bemängelte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, dass die Abwägung zur landschaftsbildprägenden Wirkung des Surf- und Gewerbeparks unzureichend erfolgt sei. Dem sollte durch die Änderung im Bebauungsplan mit einer vollständigen Eingrünung des Surfparkareals Rechnung getragen werden.

Richter: Surfpark passt nicht in ein Industriegebiet

Darüber hinaus hatte das Gericht bemerkt, ein Surfpark passe nicht zur eigentlich in dem Bereich laut übergeordnetem Raumordnungsprogramm des Landkreises Stade vorgesehenen industriellen Nutzung. Das wohl schärfste Argument der Richter in Lüneburg.

Dem versuchte die Stader Stadtverwaltung mit einem so genannten Zielabweichungsantrag beim zuständigen Landkreis Stade zu begegnen, der auch seine Zustimmung gab. Das überzeugte die Richter in Stade nicht. Im Gegenteil.

Das Gericht formuliert deutlich, was sie von diesem Zielabweichungsverfahren hält: gar nichts. Der neue Bebauungsplan mit dem Surfpark habe auch aufgrund seiner Größe derart gravierende Auswirkungen auf das im Raumordnungsprogramm festgeschriebene Industrieareal, dass nur eine Änderung der Raumordnung inklusive einer Umweltverträglichkeitsprüfung infrage kommt, um das Gewerbegebiet mit dem Surfpark zu ermöglichen. Eine einfache Ausnahmegenehmigung reiche da nicht.

Vielleicht hilft es, wenn der Surfpark kleiner ausfällt

Das Gericht schreibt in seiner Begründung: Die Zielabweichungsentscheidung (durch den Landkreis) erweist sich als rechtswidrig, weil an ihrer Stelle ein Planänderungsverfahren hätte durchgeführt werden müssen. Die Zielabweichung berühre die Grundzüge der Planung. In der Tat arbeitet der Landkreis gerade am neuen Raumordnungsprogramm - eine zeitraubende Angelegenheit.

So soll es nach Wünschen der Investoren einmal aussehen: Der Surfpark im Süden der Stadt hat eine Größenordnung von 12 Hektar.

So soll es nach Wünschen der Investoren einmal aussehen: Der Surfpark im Süden der Stadt hat eine Größenordnung von 12 Hektar. Foto: Surfgarten

Mögliche Alternative: Der Flächenbedarf für das Projekt wird reduziert, zum Beispiel um die Flächen für mögliche Ferienhäuser. So könnten sich auf den verbleibenden Flächen, großflächige, mit gefährlichen Stoffen produzierende Betriebe ansiedeln. Die müssen entsprechenden Abstand zu nicht störendem Gewerbe aufweisen. Das Gelände war einst als Industrieareal ausgewiesen worden, um die Ansiedlung eines BMW-Werkes zu ermöglichen.

Einziger Premiumstandort für Industrie im Landkreis

Die Richter geben auch zu bedenken: Das Industriegebiet Steinbeck im Süden der Stadt sei der einzige Premiumstandort für Industrieproduktion im gesamten Landkreis. Es stehe für Betriebe zur Verfügung, die „zwingend auf große, zusammenhängende, störungsfreie Flächen angewiesen sind“.

Das Verwaltungsgericht geht davon aus, dass auch der neue Bebauungsplan rechtswidrig ist, weil er eben nicht zur Raumordnung passt. Und damit ist auch die Baugenehmigung für den Surfpark obsolet. Die SPN Projekt GmbH kann also nicht mit dem Bau starten.

Wichtig fürs Verständnis: Es handelt sich um ein Eilverfahren für den vorläufigen Rechtsschutz und ist noch keine Entscheidung in der Hauptsache. Die klaren Worte des Gerichts lassen aber ahnen, wie diese Entscheidung ausfallen wird.

Stadt und SPN haben jetzt zwei Wochen Zeit, gegen diesen Beschluss eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg anzustrengen.

Stadt prüft Gang vors Oberverwaltungsgericht

Von der Stadt Stade liegt bereits eine erste Reaktion vor. Erster Stadtrat Lars Kolk sagt: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kommt für uns überraschend, schließlich haben wir die aufgezeigten Mängel geheilt.“ Die Stadt werde die Begründung des Beschlusses nun schnellstmöglich prüfen. Kolk: „Wir behalten uns vor, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einzureichen.“

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