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Prozess

TDas hat die Schummelärztin sieben Patienten angetan

Die Schummelärztin betritt mit ihrem Verteidiger Dr. Wolfgang van Hall den Gerichtssaal am Landgericht Osnabrück.

Die Schummelärztin betritt mit ihrem Verteidiger Dr. Wolfgang van Hall den Gerichtssaal am Landgericht Osnabrück. Foto: von der Ahé

Die Staatsanwaltschaft wirft der Schummel-Ärztin aus dem Kreis Cuxhaven gefährliche Körperverletzung in sieben Fällen vor. Ein Überblick.

Von Denise von der Ahé Montag, 17.02.2025, 09:15 Uhr

Kreis Cuxhaven/Osnabrück. Mit einer gefälschten Approbationsurkunde verschaffte sich die 2022 erst 21 Jahre alte falsche Ärztin aus dem Kreis Cuxhaven Arbeitsverhältnisse im Ameos-Klinikum in Debstedt und im Meppener Ludmillenstift.

Jetzt muss sie sich deswegen vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Am Montag wird der Prozess fortgesetzt. Die Richter wollen nicht nur den Ex-Freund der Angeklagten als Zeugen hören, sondern auch Ärzte und sieben geschädigte Patienten. Bei ihnen soll die Angeklagte Wunden örtlich betäubt und genäht haben – und das, ohne Ärztin zu sein.

Falsche Ärztin gesteht Taten

Am ersten Prozesstag gestand die mittlerweile 23-Jährige über ihren Verteidiger Dr. Wolfgang van Hall die Taten. Doch dann schob sie in eigenen Aussagen die Schuld dafür weitgehend ihrem Ex-Freund zu. Sie zeigte sich als Opfer häuslicher Gewalt. Er habe unbedingt eine Ärztin zur Freundin haben wollen.

Staatsanwalt: Gefährliche Körperverletzung in sieben Fällen

Ihr Anwalt betonte: „Frau M. hat mehr als Mist gebaut. Sie räumt alles ein, was in der Anklage steht. Sie steht dazu.“

Der Staatsanwalt wirft der jungen Frau gewerbsmäßigen Betrug, Urkundenfälschung und gefährliche Körperverletzung in sieben Fällen vor.

In seiner Anklageschrift listete der Staatsanwalt die sieben Fälle auf, in denen die Angeklagte Patienten eigenständig behandelt hatte. Alle diese Fälle trugen sich in der Unfallchirurgie beziehungsweise Notaufnahme des Meppener Krankenhauses zu. Bei Ameos soll sie glücklicherweise nicht alleine Patienten behandelt haben.

„Nur durch den Umstand, dass sie nur kleinere ambulante Fälle behandelt hat, ist es nicht zu schweren Gesundheitsschäden gekommen“, betonte der Staatsanwalt.

Die Eingriffe im Einzelnen

  • Fall 1: Am 22. September 2022 hatte sich ein Patient bei der Arbeit in den kleinen Finger geschnitten. Die Angeklagte soll den Finger lokal betäubt und die Wunde dann mit sechs Stichen vernäht haben. Aufgrund mangelnder Fachkenntnisse und unsachgemäßer Anwendung chirurgischen Nähwerkzeuges habe sie riskiert, bei dem Patienten dauerhafte Nervenschäden zu verursachen, so der Staatsanwalt.
  • Fall 2: Am 23. September 2022 kam eine Patientin mit einer entzündeten Wunde in die Notaufnahme. Sie hatte sich eine Woche zuvor in den Finger geschnitten. Zur lokalen Betäubung soll die falsche Ärztin zwei Spritzen gesetzt haben, Fäden gezogen, Wundflüssigkeit entfernt und die Wunde erneut genäht haben.

  • Fall 3: Am 1. Oktober 2022 begab sich eine 82-Jährige mit Platzwunden über dem Auge und der Oberlippe in die Notaufnahme. Die Angeklagte soll wieder örtlich betäubt und die Wunde über der Oberlippe mit neun Stichen genäht haben. Die Wunde am Auge soll sie in Anwesenheit eines anderen Arztes geklebt haben.

  • Fall 4: Am selben Tag soll sie bei einem weiteren Patienten eine Schnittwunde am linken Daumen betäubt und vernäht haben. Als der Patient sie darauf hingewiesen habe, dass die Betäubung nachlasse, soll sie eine weitere Spritze in den Daumen gesetzt und die Wunde mit sechs Stichen vernäht haben.

  • Fall 5: Ebenfalls am 1. Oktober 2022 versorgte sie eine Schnittwunde am Daumen eines Patienten. Sie soll vier Spritzen in den Finger gesetzt und die Wunde vernäht haben.

  • Fall 6: Am selben Tag behandelte sie einen Patienten mit Schnittwunden im Gesicht – sie soll unter anderem die Wunde oberhalb der Augenbraue genäht haben.

  • Fall 7: Am 25. Oktober 2022 soll sie einen Patienten mit Schnittwunde am Mittelfinger betäubt und die Wunde mit drei Stichen vernäht haben.
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