TDrochtersen: Grundstücke im Baugebiet „An der Elbmarsch“ werden teurer
Drochtersen will weiter wachsen. Das verhinderte bislang die Kläranlage (unten rechts), die zu klein ist und jetzt erweitert wird. Foto: Martin Elsen
Wer im Drochterser Baugebiet „An der Elbmarsch“ noch kein Grundstück reserviert hat, zahlt jetzt mehr. Und es gibt eine weitere Neuerung bei den Preisen.
Drochtersen. Der Gemeinderat Drochtersen hat den Erschließungsvertrag für das Baugebiet „An der Elbmarsch“ geändert. Die HanseArt Grundstücksentwicklungsgesellschaft darf Bauplätze künftig für bis zu 198 Euro pro Quadratmeter verkaufen, einheitlich für alle Grundstücke.
Bisher galten 165 Euro für Einfamilienhaus- und 175 Euro für Doppelhausgrundstücke. Für ein 600 Quadratmeter großes Grundstück bedeutet die Preiserhöhung laut HanseArt-Geschäftsführer Peter von Allwörden eine Mehrbelastung von circa 18.000 Euro.
Verzögerung beim Klärwerk als Auslöser
Der Vertrag stammt aus dem Jahr 2021 und regelt die Erschließung von 34 Einfamilienhaus- und elf Doppelhausgrundstücken im Plangebiet Nr. 90. Von Allwörden begründete den Antrag mit deutlich gestiegenen Kosten bei Zinsen, der Verzinsung der Kaufpreise von den Landwirten und den Ausbaupreisen.
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Ursache für die Verzögerung von mehr als viereinhalb Jahren seien die fehlenden Kapazitäten des Drochterser Klärwerks. Dieses wird derzeit erweitert. Die Probleme seien nicht von der HanseArt zu verantworten gewesen.
Wer vor der Preisanhebung reserviert hat, muss nicht mehr zahlen
Käufer, die bereits vor der Preisanhebung ein Grundstück reserviert haben, zahlen weiterhin die alten Preise. Das betrifft mehr als die Hälfte der Flächen im Baugebiet. Unverändert bleibt zudem die freie Wahl des Bauträgers: Den Käufern dürfen keine Vorgaben zu bestimmten Baufirmen gemacht werden.
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Gestrichen wurde dagegen die Klimaschutzprämie von bis zu 2.000 Euro je Grundstück für freiwillig installierte Photovoltaikanlagen und Stromspeicher. Sie war ursprünglich als Anreiz gedacht, falls eine Solarpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben würde.
Seit dem 1. Januar 2025 schreibt die Niedersächsische Bauordnung jedoch vor, bei Neubauten mit mindestens 50 Quadratmetern Dachfläche die Hälfte davon mit einer Solaranlage auszustatten. Damit ist die Voraussetzung für die Prämie entfallen.
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