TDrogen-Wohnwagen: Täter aus Kutenholz sind jetzt rechtskräftig verurteilt
Das Landgericht Stade hat eine achtköpfige Tätergruppe aus Kutenholz verurteilt. Foto: Algermissen
Das Landgericht Stade hat eine achtköpfige Tätergruppe aus Kutenholz wegen bandenmäßigen Drogenhandels zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Urteile jetzt bestätigt.
Stade. Eine Gruppe von sieben Männern und einer Frau im Alter zwischen 24 und 76 Jahren aus dem Raum Kutenholz ist wegen bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vom Landgericht Stade rechtskräftig zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden.
Gegen den 37-jährigen Bandenchef als Haupttäter wurde dabei eine Haftstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verhängt. Das Großverfahren wurde im vergangenen Jahr vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Stade geführt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil jetzt bestätigt und dagegen gerichtete Revisionen der Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen.
Auf Musikfestivals in ganz Deutschland Drogen verkauft
Die Gruppierung verkaufte arbeitsteilig und mit hohem Professionalisierungsgrad über Jahre hinweg auf Musikfestivals in ganz Deutschland Drogen, insbesondere Kokain, Amphetamine und Ecstasy, an überwiegend jüngere Besucher. Der Handel umfasste einen mehrstelligen Kilobereich der betreffenden Rauschgifte und erzielte Umsätze in sechsstelliger Höhe.
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Gruppe organisiert ihre Einsätze von Kutenholz aus
Die Gruppe organisierte ihre Einsätze von Kutenholz aus. Auf den Festivals bildeten sie aus ihren Wohnwagen und Vorzelten eine Wagenburg und boten die Drogen auf aufgebauten Ladentischen wie in einem Supermarkt feil.
Ferner strömten die verurteilten Täter auch als fliegende Händler auf das Festivalgelände und verkauften aus Bauch- und Schulterholstertaschen heraus, wobei sie sich als vermeintlich reguläre Besucher ausgaben. Die Tatentdeckung gelang durch den Einsatz nicht offen ermittelnder Polizeibeamter.
Bandenchef rechtskräftig als Einzeltäter in einem weiteren Verfahren verurteilt
Der Bandenchef wurde daneben in einem weiteren Verfahren vor der 1. Großen Strafkammer in diesem Jahr rechtskräftig als Einzeltäter wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Haftstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
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Verfahrensgegenstand war dabei insbesondere der An- und Verkauf von größeren Kokain-Blöcken auf einer Großhandelsebene über den Krypto-Kommunikationsdienst Encrochat. Auch dieses Urteil ist vom Bundesgerichtshof jetzt bestätigt worden.
Aus beiden Verurteilungen wird in Bezug auf den verurteilten Bandenchef noch eine Gesamtstrafe zu bilden sein, heißt es abschließend in einer Mitteilung des Landgerichts Stade. (pm/js)