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Landgericht

TDrogenprozess: Stader Jugendliche konsumieren „Emmas“ und „Steine“

Ecstasy ist auch flüssig zu bekommen. Die Tabletten werden auch „Steine“ genannt.

Ecstasy ist auch flüssig zu bekommen. Die Tabletten werden auch „Steine“ genannt. Foto: Oliver Berg/dpa

Der Prozess um einen Stader Vater bietet aufschlussreiche Einblicke in die Stader Drogenszene der Jugend. Am sechsten Prozesstag standen „Emmas“ im Mittelpunkt: Ecstasy-Pillen.

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Von Anping Richter
05.07.2026, 00:04 Uhr

Stade. Solche „Emmas“ hatte eine damals 14-jährige Stader Jugendliche 2023 offenbar von einem Schulfreund bekommen - dem damals 15-jährigen Sohn des 43-jährigen Angeklagten. In seiner Schule war er als Dealer bekannt, wie ein Stader Kriminaloberkommissar sagt, der vor der 2. Großen Strafkammer des Stader Landgerichts unter Vorsitz von Richter Dr. Zazoff am Freitag als Zeuge gehört wurde.

15-jähriger Dealer: Polizei liest Chats mit

Die Polizei hatte den 15-jährigen Dealer im Visier und überwachte sein Handy. Im Chatverlauf las die Polizei, dass er einer damals 14-jährigen Mitschülerin „zwei Steine“ gab. „Das ist ebenso wie ‚Emma’ Umgangssprache für MDMA oder Ecstasy“, erklärte der Beamte. Die erste Abgabe sei unentgeltlich erfolgt. Die 14-Jährige bestellte zwei „Emmas“ nach. Diesmal sei Geld geflossen.

2024 gab der Sohn des Angeklagten bei einer polizeilichen Vernehmung zu Protokoll, dass sein Vater ihn zum Drogenkonsum ermunterte und zur Kundenwerbung in seinem Umfeld einspannte. Mehrere Jugendliche haben im Laufe des Prozesses von Treffen in der Wohnung des 43-Jährigen berichtet, bei denen Ecstasy, Cannabis und andere Drogen konsumiert wurden.

Der Kriminaloberkommissar gab dem Gericht auch zur Vernehmung einer anderen Frau Auskunft, deren Alter nicht genannt wurde. Klar wurde, dass sie über einen Freund, der Anfang 20 war, im Frühjahr 2024 mit dem Angeklagten in Kontakt kam und mit ihm eine Beziehung einging, die sie selbst weniger ernst nahm als er. Der 43-Jährige wohnte zu diesem Zeitpunkt in Hechthausen.

Konsum auch bei der Arbeit als Gerüstbauer

Er habe täglich konsumiert, vor allem Amphetamin. Laut der jungen Frau, die im Frühjahr und Sommer 2024 einige Monate größtenteils bei dem 43-Jährigen wohnte, habe er nach dem Aufstehen, bei der Arbeit als Gerüstbauer und abends nach Feierabend konsumiert. Sie habe mitgemacht und durch den Konsum binnen kurzer Zeit rund 40 Kilo Gewicht verloren.

Unter Einfluss von Alkohol und anderen Drogen sei der 43-Jährige oft aggressiv geworden und habe ihr mit erhobener Hand gedroht, wenn sie die Wohnung verlassen wollte. Einmal habe er sie am Bauch verletzt, weil er eine Tabakdose nach ihr warf.

Jeden Tag seien Kunden in die Wohnung gekommen, um Drogen zu kaufen - mal ein oder zwei, manchmal auch vier. Die Ware, vor allem Amphetamin, soll der 43-Jährige in Mengen von jeweils 70 bis 100 Gramm über Instagram bestellt und zum Preis von 10 Euro pro Gramm verkauft haben.

Marihuana-Übergabe beim Stader Bahnhof

Der Polizist nahm auch die Aussage eines Kollegen aus der Gerüstbaufirma zu Protokoll, der von dem Angeklagten Marihuana bezog. Sie trafen sich bei der Wasserkugel, beim Döner-Imbiss am Stader Bahnhof oder in der Wohnung des Angeklagten, der bis Februar 2024 in Stade wohnte. Dort habe der Kollege überwiegend Jugendliche, „in seinen Augen noch Kinder“, angetroffen und dem 43-jährigen Vater deswegen Vorwürfe gemacht.

Lars Zimmermann, Pflichtverteidiger des Angeklagten, zeigte sich wie schon zuvor überaus engagiert. Er warf dem Kriminaloberkommissar vor, den Gerüstbau-Kollegen zur Zeugenaussage verleitet zu haben, obwohl klar war, dass dieser sich als Konsument strafbar gemacht hatte. Als der Gerüstbauer sich selbst belastete, wurde die Zeugenaussage nach erneuter Belehrung über die Rechte zur Beschuldigtenaussage. Dass die Staatsanwältin bekräftigte, das Vorgehen sei absolut üblich, ließ Zimmermann nicht gelten und konterte: „Der Beweiswert einer solchen Aussage ist geringer.“

Der Prozess wird am Montag, 27. Juli, um 10.15 Uhr, fortgesetzt.

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