TGeplanter Ehrenmord: Angst in der Familie und ein schreiender Angeklagter
Der Angeklagte sitzt während des Prozesses um versuchten Mord im Landgericht Stade neben seinem Dolmetscher. Eine angespannte Atmosphäre herrscht im Saal 209 des Landgerichts Stade. Foto: Brettschneider
Zwei Stunden sagt der Sohn des Angeklagten in dem Fall um den versuchten Ehrenmord im Kreis Cuxhaven aus. Als der Angeklagte selbst spricht, kippt die Stimmung im Gerichtssaal.
Stade. Der Prozess um einen mutmaßlich geplanten Mord aus Dorum ging am Dienstag am Landgericht Stade weiter. Am zweiten Verhandlungstag sagte der Sohn des Angeklagten aus. Laut Anklage soll sein Vater ihn gedrängt haben, die eigene Schwester zu töten.
Über zweieinhalb Stunden dauerte die Aussage des 17-jährigen Sohnes, wie die Cuxhavener Nachrichten berichteten. Nach dieser intensiven Befragung richtete sich der Fokus auf die Ermittlungen und die weiteren Zeugen des Tages. Eine Polizistin trat in den Zeugenstand.
Polizistin schildert Gespräche mit der Familie
Die Polizistin schilderte, dass der Kontakt zur Familie, nach der Anzeige des Sohnes, zunächst sehr schwierig war. Schon im Vorfeld war der Angeklagte immer wieder wegen häuslicher Gewalt aktenkundig geworden.
Bei ersten Gesprächen mit Kollegen hatte sich die Familie nicht zu dem Vorfall äußern wollen. Auch später sei die Stimmung in der Familie angespannt geblieben. Die Familienmitglieder unterhielten sich häufig auf Arabisch untereinander, was die Kommunikation erschwerte.
Erst nach und nach hätten sich die Kinder ihr und ihrer Kollegin gegenüber geöffnet. Mehrere hätten angegeben, Angst vor ihrem Vater zu haben. Die Ehefrau berichtete, dass ihr Mann in bestimmten Situationen so wütend werde, dass er kaum zu stoppen sei. In solchen Momenten sei er in der Lage, jemanden ernsthaft zu verletzen.
Sohn und Ehefrau verweigern die Aussage
Auch das Landeskriminalamt wurde während der Ermittlungen eingebunden. Konkrete Schutzmaßnahmen für die Familie, wie eine anonyme Unterbringung, wurden jedoch nicht mehr ergriffen, da der Angeklagte bereits in Untersuchungshaft saß.
Anschließend betrat ein weiterer Sohn des Angeklagten, 21 Jahre alt, den Saal und ging auf seinen Vater zu, um diesen zu begrüßen. Der Vorsitzende Richter untersagte jedoch jeglichen körperlichen Kontakt aus Sicherheitsgründen.
Der 21-jährige Mann entschied sich, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, und schwieg. Kurz darauf verweigerte auch die Ehefrau des Angeklagten die Aussage.
Auch ihre früheren Angaben bei der Polizei dürfen somit für das Verfahren nicht mehr verwendet werden. Die Aussagen sind damit nicht „gelöscht“, sie bleiben in der Ermittlungsakte - jedoch dürfen sie im Prozess nicht als Beweis genutzt werden.
Angeklagter schreit und schlägt mit Händen auf den Tisch
Im Anschluss meldete sich der Angeklagte selbst zu Wort. Er betonte, dass die Aussagen seines ersten Sohnes über Gewalt unvollständig seien. Außerdem wolle er etwas zu seiner ersten Aussage am ersten Prozesstag klarstellen. Er fuhr fort, dass er seine Kinder erziehen können müsse und der Gewaltbegriff sich unterschiedlich auslegen lasse.
Seine Kinder würden ihm vorwerfen, dass es bereits Gewalt sei, wenn er sie anschreie. Dabei wurde er zunehmend laut und schlug mit seinen Händen, und den Handschellen auf den Tisch. „Son - Liar“ (Sohn - Lügner) schrie er dabei. Die Richter ermahnten ihn, die Stimme zu senken und auf das Herumschreien zu verzichten.
Wurde der Vater mit Fotos erpresst?
Der Angeklagte schilderte erneut seine Sorge um die Tochter und verwies auf die versuchte Erpressung mit Fotos. Männer hätten ihm Bilder geschickt, sagte er - Bilder, die „wie ein Porno“ ausgesehen hätten. Damit wollten sie seine Tochter erpressen. Neue Erkenntnisse ergaben sich aus der Aussage des Angeklagten nicht.
Auch auf Nachfrage konnte der Verteidiger nicht erkennen, welche Fehler sein Mandant zur ersten Einlassung klarstellen wollte. Er ließ die zweite Einlassung aus dem Protokoll streichen. Die von dem Verteidiger am ersten Verhandlungstag angekündigten Whatsapp-Sprachnachrichten, die zeigen sollten, dass die Tochter keine Angst vor ihrem Vater gehabt habe, lagen an diesem Tag noch nicht vor.
Beim nächsten Termin soll die Tochter vor Gericht aussagen und ihre Sicht der Ereignisse schildern.
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