TEinbruchszahlen in Bremerhaven steigen: Welche Rolle spielen Intensivtäter?

Ein Mann mimt einen Einbrecher und benutzt ein Brecheisen, um eine gekippte Terrassentür aufzuhebeln. Foto: Philipp von Ditfurth
Die Einbruchszahlen in Bremerhaven gehen wieder deutlich nach oben. Die Polizei geht davon aus, dass einzelne Täter teils mehr als 100 Taten begangen haben. Die Justiz warnt davor, es sich zu einfach zu machen. Die Politik hat dazu eine klare Meinung.
Bremerhaven. Die Einbruchszahlen in Bremerhaven steigen wieder. Vergleicht man die ersten acht Monate des Vorjahres mit denen von 2024, so verzeichnete die Polizei fast 40 Prozent mehr Fälle. Besonders betroffen sind die Quartiere Goethestraße, Klushof, Twischkamp, Geestendorf und Grünhöfe. Die Kellereinbrüche haben sich gar verdoppelt. „Insgesamt ist das alles wenig erfreulich“, erklärte Kripo-Leiter Benjamin Siebert im Ausschuss für öffentliche Sicherheit. Rund zehn Prozent der Fälle könnten aufgeklärt werden, in weniger als drei Prozent der Fälle käme es zu Verurteilungen.
Einzelne Täter könnten für mehr als 100 Taten verantwortlich sein
Laut Polizei deutet einiges darauf hin, dass viele Fälle auf einzelne Intensiv- und Serientäter zurückzuführen sind. Siebert stellte fünf anonymisierte Täter-Steckbriefe vor, bei denen die Polizei davon ausgeht, dass sie für in der Spitze mehr als 100 Taten verantwortlich sein könnten. „Diese Täter sind männlich, eher jung, regional aktiv und oft mit Suchtmittelhintergrund“, erläutert Siebert.
Für die Polizisten ist es, das wurde deutlich, frustrierend, bestimmte bekannte Gesichter immer wieder anzutreffen, teils auf frischer Tat zu erwischen. Doch längerfristig hinter Gitter landeten die wenigsten der Dauergäste auf dem Revier. Ein Einbrecher soll inzwischen mit mehr als 100 Delikten in Verbindung gebracht werden - doch er wanderte nur einen Monat ins Gefängnis.
Die Politik zeigte Verständnis für die Polizei. „Mehr als 130 Delikte und nur ein Monat Haft - wie passt das zusammen?“, fragte etwa Ausschussmitglied Astrid Milch (CDU). „Warum werden diese Leute nicht aus dem Verkehr gezogen?“, insistierte Thomas Jürgewitz (AfD). Und Jan Timke (Bündnis Deutschland) betonte, dass die präsentierten Fälle sowohl „das Rechtsempfinden der Bürger empfindlich treffen“ als auch „die Polizisten demotivieren“.
Oberstaatsanwalt stellt klar: Entscheidend ist das Gesetz
Die Ausschussmitglieder hatten im Vorfeld Oberstaatsanwalt Oliver Constien und Amtsgerichtspräsidentin Stefanie Wulff eingeladen, um genau diese Fragen zu erörtern. Die Ausschusssitzung war allerdings offenbar unzureichend vorbereitet worden. So wurden weder Constien noch Wulff vorher darüber informiert, um welches Thema es gehen sollte - und dass sie sich plötzlich in einer Art Kreuzverhör wiederfinden. Obendrein zeigten sich beide verwundert, ob der Unterstellungen, die seitens der Politik gegen sie vorgebracht wurden.
Constien stellte in aller Deutlichkeit klar: Sowohl Wulff als auch er arbeiteten streng nach Gesetz. Voraussetzung für einen Haftbefehl sei nach Gesetz ein dringender Tatverdacht, nicht ein Anfangsverdacht der Polizei - und auch nicht das politische Bauchgefühl. Auch die Intensivtäter-These der Polizei stehe auf wackligen Beinen, so Constien, wenn nur zehn Prozent der Fälle aufgeklärt werden könnten. Amtsgerichtspräsidentin Wulff kritisierte, dass hier über anonymisierte Fälle von vermeintlichen Intensivtätern diskutiert werden solle, die ihr nicht bekannt seien. Wenn die Polizei in einer Statistik einer Person Straftaten zuordne, müsse das nicht heißen, dass die Person diese auch begangen habe und dafür verurteilt worden sei.
Der Ausschuss zeigte vor allem eins: Mit gegenseitigen Vorwürfen dürfte es schwer werden, das Einbruchskriminalitätsproblem in den Griff zu bekommen. Kurios wirkte allerdings das Schlusswort von Oberbürgermeister Melf Grantz (SPD), auch gerichtet an die Amtsgerichtspräsidentin, alle Beteiligten sollten sich im Kampf gegen Einbrüche „unterhaken“, was für Kopfschütteln bei vielen Beteiligten sorgte. Nicht zuletzt wegen der verbrieften Trennung von Exekutive und Judikative wurde die Aussage als „daneben“ empfunden.