Einspruch gegen Steuerbescheid: Was Sie bei der Abgabe unbedingt beachten müssen

Eine Frau nimmt aus einem Regal ein Formular zur Steuererklärung. Foto: Marijan Murat/dpa
Haben Sie einen Fehler in Ihrem Steuerbescheid entdeckt? Wurde etwas vergessen? Dann können Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Aber Achtung: Dies muss bei der Abgabe beim Finanzamt unbedingt beachtet werden.
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Nicht zufrieden mit Ihrem Steuerbescheid? Wem vermeintliche Fehler des Finanzamts in dem Dokument auffallen, hat nach Erhalt des Steuerbescheids vier Wochen Zeit, um schriftlich Einspruch einzulegen. Das geht zum Beispiel per Mail, Elster, Brief oder Fax. Weil Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Zweifel aber den Zugang des Dokuments beim Finanzamt nachweisen müssen, bietet es sich an, nachverfolgbare Zustelloptionen zu wählen, rät der Bund der Steuerzahler.
Finanzamt will E-Mail nicht erhalten haben - Fall landet vor Gericht
Einen strittigen Fall hatte vergangenes Jahr das sächsische Finanzgericht zu klären (Az.: 3 K 744/22). Verhandelt wurde darüber, ob ein Steuerzahler seinen Einspruch rechtzeitig eingelegt hatte oder nicht. Er hatte eine E-Mail an das zuständige Finanzamt gerichtet, die dieses nicht erhalten haben wollte. Zwar konnte der versendeten Mail sowohl die korrekte E-Mail-Adresse des Finanzamts als auch das rechtzeitige Sendedatum entnommen werden. Das alleine belegt nach Ansicht des Gerichts aber nicht den Zugang beim Finanzamt.
In der Praxis dürfte sich dieser Nachweis insbesondere bei einem Einspruch per Mail kaum erbringen lassen. „Sicherer sind daher derzeit noch Briefe mit Nachverfolgung oder Einwurf, Faxe oder Einsprüche direkt über das Elster-Portal“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
In dem konkreten Fall entschied das Finanzgericht am Ende, dass weder dem Finanzamt noch dem Steuerzahler ein Verschulden zuzurechnen ist. Es eröffnete dem Steuerzahler daher die Möglichkeit, erneut einen Einspruch einzulegen, obwohl die Einspruchsfrist bereits abgelaufen war.
Bei falschen Steuerbescheiden zeitnah Einspruch einlegen
Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung für das Jahr 2023 abzugeben, hat dafür noch bis zum 2. September 2024 Zeit. Im Schnitt dauert es nach Abgabe dann rund zwei Monate, bis die Steuererklärung bearbeitet ist, teilt der Bund der Steuerzahler mit. Wenn dann mit dem Steuerbescheid etwas nicht stimmt, sollten sich Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit ihrem Einspruch aber nicht so viel Zeit lassen.
Fällt einem bei der Prüfung des Bescheids auf, dass das Finanzamt nicht alle Angaben berücksichtigt hat oder aber vergessen wurde, wichtige Werte mitzuteilen, bleibt für einen Einspruch genau ein Monat Zeit. Wer die Frist verpasst, hat später keine Möglichkeit mehr, den Bescheid ändern zu lassen.
Dabei muss der Einspruch keine besondere Form erfüllen. Er kann schriftlich oder elektronisch übermittelt werden und sollte alle wichtigen Angaben - etwa Steuer-ID und Begründung des Einspruchs - enthalten.
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Steuererklärung: Fristende lässt sich leicht errechnen
Wer genau wissen möchte, wann die Frist abläuft, kann dafür laut Bund der Steuerzahler selbst nachrechnen: Jeder Bescheid ist mit einem Datum der Erstellung versehen. In der Regel sei dieses Datum gleichzeitig Aufgabedatum bei der Post. Drei Tage später gilt der Bescheid als bekannt gegeben - unabhängig davon, wann der Bescheid innerhalb dieser Zeit tatsächlich zugegangen ist. Die Frist beginnt dann also zu laufen. Fällt der fiktive Bekanntgabetag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, läuft die Frist erst am darauffolgenden Werktag.
Wichtig: Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Einspruchs beim Finanzamt entscheidend, nicht die Aufgabe bei der Post. „Bringen Sie Ihren Einspruch also rechtzeitig zur Post oder legen Sie den Einspruch elektronisch per Mail ein“, rät Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.