TEndgültig: Gericht verbietet Tötung des Wolfs im Alten Land
Der Wolf streift durch die Gärten in Jork-Königreich. Foto: privat
Niederlage für den Landkreis: Der Jorker Wolf darf nicht geschossen werden - das Urteil ist nicht mehr anfechtbar. Das ist die Urteilsbegründung.
Landkreis. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat die Beschwerde des Landkreises Stade gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stade abgewiesen. Das Gericht hatte den Abschuss der Wölfin untersagt, der Kreis war vor die nächsthöhere Instanz gezogen.
Die bis zum 15. September befristete Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Wolfs im Alten Land war nach zwei Wolfsattacken auf dem Deich auf Hahnöfersand im März und April vom Landkreis erteilt worden. Viele Deichschafe wurden dabei getötet. Mit Hilfe von DNA-Analysen war festgestellt worden, dass für beide Angriffe dasselbe Raubtier verantwortlich gewesen war. Dieser Wolf wird seit Herbst 2023 wiederholt in den Apfelplantagen gesichtet. Der Deichverband für die Zweite Meile Altenlandes hatte den Abschuss beantragt. Der Freundeskreis freilebender Wölfe hatte vor dem Verwaltungsgericht Stade gegen den Abschuss erfolgreich geklagt.
Landkreis Stade
Umweltminister unterstützt geplanten Wolfs-Abschuss
So begründet das OVG seine Entscheidung: Die Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung setze voraus, dass das öffentliche Interesse am Deichschutz im konkreten Fall höher zu gewichten sei, als das Interesse am Schutz der streng geschützten Art Wolf, so das OVG.

Bei den beiden Wolfsangriffen auf Hahnöfersand sind 20 Schafe getötet worden. Einige von ihnen sind in die Elbe geflüchtet und ertrunken. Foto: Deichverband
Diesen Nachweis habe der Landkreis Stade nicht erbracht. Er habe nicht ausreichend belegt, dass die Deichbeweidung im Falle weiterer Rissereignisse aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt werden würde und dadurch die Sicherheit von Deichen gefährdet sei.
Anerkennung des Herdenschutzes auf dem Deich
Aber: Die Lüneburger Richter setzen sich zum Teil von ihren Stader Kollegen ab. Nach den im Erörterungstermin gewonnenen Erkenntnissen sei davon auszugehen, dass der betroffene Deichschäfer bereits einen sehr hohen Herdenschutz leiste. Zusätzliche Maßnahmen, die die Angriffe aus März und April hätten wirksam ausschließen können, hätten nicht zur Verfügung gestanden, so das Gericht.
„Dass das Verfahren diesen Lauf nehmen würde, kam für uns nicht überraschend. Zuletzt sind auch das Land Niedersachsen und der Landkreis Aurich mit ihren Abschussgenehmigungen vor Gericht gescheitert“, sagt Landrat Kai Seefried (CDU): „Dies unterstreicht abermals meine Position, dass die derzeitige Gesetzes- und Verordnungslage keine probaten Mittel zur Genehmigung der Entnahme von Problemwölfen bietet.“ Trotzdem sei es richtig und wichtig, dass der Kreis alles versucht und den Rechtsweg ausgeschöpft habe.
Dieser Beschluss zeigt einmal mehr den Irrsinn der derzeitigen Rechtslage auf
Stades Landrat Kai Seefried
Seefried zürnt: „Dieser Beschluss zeigt einmal mehr den Irrsinn der derzeitigen Rechtslage auf. Offenbar müssten wir erst abwarten, bis alle Deichschäfer aufgrund dieser Situation ihre Arbeit einstellen und damit der Küstenschutz wirklich akut gefährdet wäre, ehe eine Abschussgenehmigung Aussicht auf Erfolg hätte.“

Landrat Kai Seefried informiert sich auf Hahnöfersand über den Wolfsangriff auf Deichschafe im April. Foto: Beneke
Bei 600 Wölfen allein in Niedersachsen erscheine dieser Schutz für die einzelne Fähe unverständlich, sagt Oberdeichrichter Wilhelm Ulferts vom Deichverband.
Das sagen die Wolfsfreunde zum Beschluss
„Die Entscheidung des OVG ist nur folgerichtig und somit für uns wenig überraschend. Der Landkreis konnte auch im Erörterungstermin nichts Neues einbringen“, sagt Thomas Mitschke, Zweiter Vorsitzender des Freundeskreises freilebender Wölfe. Bemerkenswert sei, dass die Deichbewirtschaftung mit Schafen von einer Person mit 1000 Schafen betrieben werde. Der Freundeskreis fordert einen höheren Stellenwert des Küstenschutzes durch mehr Personal.