TEntsetzliche Bilder nach dem Vierfach-Mord: Eltern finden tote Tochter

Beamte der Spurensicherung stehen vor einem Einfamilienhaus in der Gemeinde Scheeßel. Ein Bundeswehrsoldat steht im Verdacht, vier Menschen im Landkreis Rotenburg erschossen zu haben. Nun steht er in Verden vor Gericht. Foto: Helen Hoffmann
Unfassbar grausame Details wurden vor dem Verdener Landgericht öffentlich. Soldat Florian G. soll vier Menschen aus Hass und Rache erschossen haben.
Scheeßel. Es ging um die Auffindesituation der am 1. März 2024 erschossenen 33-Jährigen aus Brockel und der in ihren Armen getöteten dreijährigen Tochter. Zur Sprache kam dabei, dass es ein Überwachungsvideo von dem Babyfon aus dem Kinderzimmer gibt. Dies soll die Mutter und das Kind unter einer Decke in ihren Armen zeigen.
Rechtsmediziner des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf hatten am Nachmittag des Tattages eine erste Leichenschau in dem Kinderzimmer der Dreijährigen durchgeführt. Die Polizei informierte die Mediziner über den Stand der damaligen Erkenntnisse, dass der nun angeklagte Bundeswehrsoldat Florian G. in der Nacht erst in Westervesede die Mutter des neuen Lebensgefährten seiner Ehefrau und dann den 30-Jährigen erschossen haben soll. Danach die beste Freundin seiner Frau und deren Tochter in Brockel. In dem Ort lebte zuvor auch der Angeklagte mit Frau und Kind.
Anschließend habe sich der heute 33-Jährige am Rotenburger Weichelsee seiner Waffen „entledigt“ und dann bei der Von-Düring-Kaserne in Rotenburg bis auf die Unterhose entkleidet gestellt und festnehmen lassen. Stationiert gewesen sei er in Seedorf.
Prozessauftakt
T Grausame Details zum Vierfach-Mord von Scheeßel sickern durch
Soldat gibt „Blindschüsse“ im Haus in Brockel ab
Durch das Einschlagen eines Fensters hatte sich der Täter Zugang verschafft. Dabei soll er zunächst fünf „Blindschüsse“ abgefeuert haben. „In Panik“, so heißt es in der Anklageschrift, war die Mutter zu ihrer jüngsten Tochter geeilt. „Während sie das Kind aus dem Bett hob“, habe der Angeklagte die Tür aufgestoßen und 14 Mal auf Mutter und Tochter geschossen.
Mit ihren beiden Töchtern bewohnte die 33-Jährige eine Doppelhaushälfte. Ihre elfjährige Tochter hatte laut Anklage bei ihr geschlafen und soll dem Angeklagten nach der Tat im Hausflur begegnet und von ihm weggestoßen worden sein. Dem nun verlesenen Bericht zufolge wurden von den Schüssen die in der anderen Haushälfte wohnenden Eltern der 33-Jährigen geweckt. Sie seien rüber und fanden die Opfer. Die Dreijährige habe beim Eintreffen ihrer Großeltern ihre letzten Atemzüge gemacht. Ihre Mutter sei sofort tot gewesen.
Schreckliche Bilder werden im Gerichtssaal gezeigt
Den Eltern, den herbeigeeilten Nachbarn und den Einsatzkräften bot sich ein unfassbar schreckliches Bild. Die einzelnen Verletzungen wurden detailliert von den Rechtsmedizinern in dem vorläufigen Gutachten aufgeführt. Fotos von dem Kinderbett mit den beiden Leichen wurden im Gerichtssaal gezeigt. Es war nur eine Nebenklägerin anwesend, die zu der anderen Opferfamilie gehören soll. Ansonsten ein Dutzend Zuschauer und einige Pressevertreter.
Sie wurden von dem Vorsitzenden Richter Volker Stronczyk darauf hingewiesen, dass die Lichtbilder „sehr unschön sind“. Diese müssten in Augenschein genommen werden, weil sie „wesentlich für den Erkenntnisgewinn“ der Kammer seien. „Wer rausgehen möchte, kann rausgehen.“ Es sind Bilder, „die belastend seien können und wirklich nicht schön anzusehen sind“, warnte er.
Landkreis Rotenburg
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Soldat verzieht keine Miene bei den Bildern
Der Angeklagte, der beim Verlesen des Berichtes zumeist auf die Tischplatte der Anklagebank geschaut hatte, sah sich dann die auf einem XXL-Bildschirm gezeigten Fotos an und verzog keine Miene. Wenn der Prozess in wenigen Tagen fortgesetzt wird, soll es in gleicher Form um die Auffindesituation der beiden ersten Opfer in Westervesede gehen.
Weil der Soldat sich in dem Prozess nicht zu den Vorwürfen äußern möchte, will die Kammer am 2. Oktober einen psychiatrischen Sachverständigen schildern lassen, was der Angeklagte diesem zu den Taten gesagt hat. Umfangreich und geständig soll sich der 33-Jährige dort geäußert haben. Das kann er auch weiterhin im Prozess. Aber: „Wir werden von der Kammer nicht hinterherlaufen, dass Sie eine Aussage machen. Wenn doch, teilen Sie uns das mit. Es ist Ihre eigene Entscheidung. Wir rennen nicht hinterher“, sagte der Vorsitzende vor Sitzungsende noch zum Angeklagten. Weiter geht es am 10. September.