TFreizeithaus in Buxtehude ist gerettet
Erbaut wurde das Freizeithaus 1938 für die Hitlerjugend. Ab 1971 wurde das Haus für alle Generationen genutzt, bis die Stadtjugendpflege es ab 1983 für Kinder und Jugendliche öffnete. Foto: Wisser
Das Freizeithaus in Buxtehude darf laut neuem Lärmgutachten bis 22 Uhr betrieben werden. Die Stadt prüft nun, wie Veranstaltungen über 22 Uhr hinaus ermöglicht werden können.
Buxtehude. Das Freizeithaus am Geschwister-Scholl-Platz darf laut einem Lärmgutachten ohne Einschränkungen bis 22 Uhr betrieben werden. Experten haben festgestellt, dass der Lärm aus dem Gebäude die bis 22 Uhr geltenden Grenzwerte nicht überschreitet.
Nach Beschwerden von Anwohnern hatte die Stadt Buxtehude den Betrieb des Freizeithauses stark eingeschränkt. Sie befürchtete, dass eine mögliche Klage zur Schließung der Einrichtung führen könnte. Das Lärmschutzgutachten war Teil der Baugenehmigung von 1984, wurde jedoch nie umgesetzt.

Die Arena im Freizeithaus ist eine beliebte Konzertbühne für Nachwuchsbands. Foto: Carsten Ruthemann
Vor den Einschränkungen diente das Gebäude bis Mitternacht als Konzertort und Treffpunkt für die Jugend. Dort fanden die Konzertreihen „My Six Stages“ und „Buxte Rhymes“ statt, die in der Region einzigartig sind.
Anwohnerbeschwerde
T Treffpunkt der Jugend: Neue Hoffnung für das Buxtehuder Freizeithaus
Nach den Einschränkungen starteten die Nutzer des Freizeithauses eine Kampagne unter dem Slogan „Freie Fahrt fürs Freizeithaus“ und reichten einen Einwohnerantrag ein. Der Stadtjugendring leitete die Initiative. Der Antrag ermöglichte es, dass mindestens 14 Jahre alte Einwohner, die seit mindestens drei Monaten in der Kommune leben, ein Thema im Gemeinderat zur Beratung einbringen können. Benötigt wurden 1500 Unterschriften, am Ende waren es 3000. Dies führte zu einer weiteren politischen Beratung im Jugendhilfeausschuss.
Öffentliche Räume vor Einzelinteressen retten
„Der Auslöser für die Initiative ist größer als der Wortlaut des Einwohnerantrags selbst: Öffentliche Räume dürfen nicht durch Einzelinteressen untergehen, das gilt für das Freizeithaus, das gilt genauso für das Jahnstadion, aber eben auch für alle übrigen städtischen Einrichtungen“, sagt Achim Biesenbach, Vorsitzender des Stadtjugendrings. „Wir haben es sehr begrüßt, dass die Verwaltung frühzeitig Bereitschaft zum schnellen Handeln signalisiert hat“, fügt er hinzu.
Wir haben es sehr begrüßt, dass die Verwaltung frühzeitig Bereitschaft zum schnellen Handeln signalisiert hat.
Achim Biesenbach, Stadtjugendring
Buxtehudes Jugendamtsleiterin Andrea Lange-Reichardt und die Fachbereichsleiterin Gaby Wehrens bestätigten, dass die Sicherung und spätere Ausweitung des Betriebs auf einem guten Weg sind. „Im operativen Bereich und im Baubereich sind Kindereinrichtungen eine Herzensangelegenheit. Wir werden einiges auf den Weg bringen“, sagte Wehrens. Lange-Reichardt und Biesenbach waren sich einig, dass für das Freizeithaus jetzt das Tempo 50 erreicht sei, aber eine schnellere Fahrt gewünscht werde.
Das Gutachten ist noch unter Verschluss
Die Stadt hält sich mit Informationen zum Gutachten und dem Stand der Planung gegenüber Politik und Öffentlichkeit zurück. Als erste Maßnahme soll die Lüftungsanlage erneuert werden, die seit Jahren nicht mehr funktioniert. Auch sie ist Bestandteil der Baugenehmigung von 1984. In diesem Jahr stehen eine Million Euro für das Freizeithaus bereit.
Nach TAGEBLATT-Informationen kam der Gutachter zum Ergebnis, dass der Betrieb über 22 Uhr hinaus durch weitere Lärmschutzeinbauten nicht gewährleistet werden kann. Bis 22 Uhr sind 55 Dezibel erlaubt, danach 40 Dezibel. Dieser Wert wird schon durch lauteres Flüstern erreicht.

Freiheit für das Freizeithaus. Ein Lärmschutzgutachten sichert den Betrieb der Jugendkultstätte bis 22 Uhr ab. Foto: Wisser
Die niedersächsische Freizeitlärm-Richtlinie erlaubt jedoch Ausnahmen für seltene Ereignisse. Bis zu 18 Tage pro Jahr können Veranstaltungen höhere Lärmwerte verursachen. Die Verwaltung kann entsprechende Anträge genehmigen. Dafür müssen sogenannte Lärmräume definiert werden. Ein entsprechender Antrag der CDU-Ratsfraktion wurde bereits befürwortet.
Wo gelten die Ausnahmegenehmigungen?
Betrachtet man die ganze Stadt, sind diese 18 Tage schnell verbraucht. Allerdings stört es die Menschen in der Innenstadt nicht, wenn in Ovelgönne Schützenfest oder in Neukloster Pfingstmarkt ist. Umgekehrt stört der Lärm des Altstadtfests niemanden in den Ortschaften. Die Fachleute in der Verwaltung arbeiten an einem Konzept, um dem Rechnung zu tragen. Damit sollen im Freizeithaus Veranstaltungen über 22 Uhr hinaus möglich sein.
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